Nebenleistungen Besondere Leistungen Musterklauseln

Nebenleistungen Besondere Leistungen. Wegen der Begriffe »Nebenleistung« und »Besondere Leistung« siehe Anmerkung zu ATV DIN 18299, Abschnitt 0.4. Rüstlöcher und Schornsteinreinigungsöffnungen gehören nicht zu den im 1. Spiegelstrich des Abschnitts 0.5.4 aufgeführten Aussparungen. Als Rüstlöcher sind sie zur Erstellung der eigentlichen Leistung erforderlich und als Reinigungs- und Rohröffnungen sind sie notwendige Teile der Schornsteine. z. B. für den Einbau von Bauteilen anderer Auftragnehmer erforderlich sind, sie sind besonders auszuschreiben und zu vergüten. Das Herstellen von Tür- und Fensterpfeilern und andere Mauerarbeiten der folgenden Abschnitte als »Besondere Leistungen« auszuweisen, ist nicht systemgerecht, da es sich zweifellos um Hauptleis- tungen des Mauerhandwerks handelt. Die Verfasser der ATV wollten jedoch herausstellen, dass solche Leistungen gesondert ausgeschrieben und nach bestimmten Regeln abgerechnet werden sollen, insbesondere weil auch die entsprechenden Aufzählungen in Abschnitt 0.5 keine vertragliche Verpflichtung für den Auftraggeber darstellen. Zu 4.2.13 siehe die Anmerkungen zu Abschnitt 5.1.9.
Nebenleistungen Besondere Leistungen. In Abweichung oder Ergänzung von VOB gilt für die Leistungsbeschreibungen des AVU - Leistungs- verzeichnisses folgende Regelung: 5.1 DIN 18 299 Pkt. 4.2.9 Vorhalten, Aufstellen, Betreiben und Beseitigen von Einrichtungen zur Sicherung und Aufrechterhaltung des öffentlichen und Anliegerverkehrs auf der Baustelle, zum Beispiel Bauzäune, Schutzgerüste, Hilfsbauwerke und Leiteinrichtungen, sind in die Positionsvergütungen einbezogene Nebenleistungen. Soweit Ampelanlagen und/oder Sicherungsposten von den Verkehrsbehörden zwingend vorgeschrieben werden, erfolgt hierfür eine gesonderte Vergütung. Ausgenommen: Leistungen, die in ihrer Gesamtheit nach Aufwand vergütet werden (LV, Teil 17) sowie Leistungen zu Aufträgen, die aufgrund ihrer Besonderheit oder ihres Umfanges abweichend vom Standardleistungsverzeichnis hierzu besondere Positionen ausweisen.
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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