Nennungspflichten Musterklauseln

Nennungspflichten. Der Nutzer hat bei jeder Nutzung sowohl AEG als Quelle als auch den jeweiligen Urheber des Materials zu nennen. Diese Nennung erfolgt durch einen Schriftzug in der Größe von mindestens 8pt un- mittelbar neben oder auf dem jeweiligen Material. Die Nennung er- folgt in folgender Form: „Name des Urhebers (vgl. Angebot)/An- schutz Entertainment Group“ In Abweichung dazu ist bei der Referenzkommunikation und Case Studies die Verwendung der Wort-/Bildmarke, des Namens und des ‚key visual‘ der Uber Arena, der Uber Eats Music Hall oder des Uber Platzes durch den Leistungserbringer/Lieferant nicht gestat- tet, es sei denn es liegt eine vorherige schriftliche Genehmigung im Einzelfall der Verwendung vor. Die Nennung des Urhebers hat auch in diesem Fall zu erfolgen. Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröf- fentlichung auszuweisen, Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Der Urhebervermerk wird in einer Weise verlangt, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammel- nachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt. Die Über- tragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Der Nutzer ermöglicht AEG jederzeit eine Kontrolle der Erfüllung der Nennungspflichten, z.B. durch kostenlosen Zugang zu sämtli- chen Webseiten, auf denen eine Nutzung stattfindet.

Related to Nennungspflichten

  • Mitwirkungspflichten Eine wesentliche Voraussetzung für die Erstellung der vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer ist die Mitwirkung des Auftraggebers. Der Auftragge- ber hat daher insbesondere sämtliche Fragen der Mitarbeiter des Auftragnehmers über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Unternehmens vollständig, zutreffend und kurzfristig zu beantworten, soweit es für die Durch- führung dieses Vertrages darauf ankommt. Das gilt auch für Fragen bezüglich der technischen Voraussetzungen und der Rationalisierungs- und Investitionsbereit- schaft. Der Auftragnehmer wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für die Vertragsdurchführung sein können. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet - auch ungefragt Auskünfte über solche Umstände zu erteilen, die von Bedeutung für die Vertragsdurchführung sein können; - dem Auftragnehmer verantwortliche Mitarbeiter zu benennen, die als Ansprech- partner im Hause des Auftraggebers zur Verfügung stehen und entscheidungsbe- fugt sind, was die Durchführung dieses Vertrages angeht; - rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeiten des Auftragnehmers sicherzustellen, dass die aufgezeichneten Daten im Falle einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertret- barem Aufwand auf maschinell lesbaren Datenträgern rekonstruiert werden kön- nen (Datensicherung). Ist dies nicht der Fall, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mitarbeitern des Auftragnehmers vor Aufnahme der Arbeiten davon Mitteilung zu machen. Der Auftragnehmer wird sodann die für die Datensicherung notwendigen Arbeiten aufgrund gesonderten Dienstleistungsauftrages des Auftraggebers durch- führen und gesondert berechnen. Die Haftung für die Datensicherung erfolgt in je- dem Fall gemäß Ziffer 14. dieser Allgemeinen Geschäfts- und Servicebedingungen. Supportfälle sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unter Nennung des Namens, der Telefonnummer und der Kontaktadresse inkl. E-Mailadresse unver- züglich der zuständigen Abteilung des Auftragnehmers zu melden. Darüber hin- aus hat der Auftraggeber die genauen Umstände des Supportfalls sowie die ggf. von der Software abgesetzten Störungsmeldungen und des weiteren (sofern vom Auftraggeber bereits durchgeführt) die Einzelheiten und Ergebnisse von Tests hinsichtlich der Störung mündlich im Dialog mit einem Mitarbeiter des Auftrag- nehmers und – sofern vom Auftragnehmer verlangt – schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber wird Nachfragen zum jeweiligen Supportfall umgehend beantwor- ten und zur Verfügung gestellte Diagnose-Tools, insbesondere das MED-IT Mana- ged Service System auf Anweisung einspielen. Die für die Durchführung der Servicearbeiten erforderlichen technischen Einrich- tungen wie Stromversorgung, Telefon- und Internetverbindung und Datenüber- tragungsleitungen hält der Auftraggeber funktionsbereit und stellt sie kostenlos zur Verfügung, ebenso gewährt er bei Bedarf Zugang zu den Systemen. 13.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, verfügbare Programmverbesserungen und Updates unverzüglich aufzuspielen. Es wird der Support nur für die Software ge- schuldet, die auf dem neuesten Stand ist. 13.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine aktuelle Software gegen Computervi- ren und Malware einzusetzen und deren Funktion zu überprüfen. 13.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet sämtliche Mindestanforderung der einge- setzten Produkte einzuhalten. Für Hard- und Software, die nicht den Mindestan- forderungen entspricht, wird kein Support geschuldet. 13.4 Verletzt der Auftraggeber diese Mitwirkungspflicht und entsteht dem Auf- tragnehmer hierdurch ein zusätzlicher Aufwand, hat der Auftraggeber diesen zusätzlichen Aufwand zu ersetzen. Grundlage der Berechnung dieses Zusatzauf- wandes sind die jeweils gültigen Preislisten des Auftragnehmers. Dies gilt auch wenn ein Festpreis vereinbart wurde.

  • Mitteilungspflichten Kunden haben Schäden an der Kundenanlage, durch die Heizwasserverluste eintreten und/ oder durch die die Qualität des Heizmediums verändert wird, dem FVU unverzüglich mitzuteilen und beseitigen zu lassen.

  • Anzeigepflichten Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen. Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss hierzu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer bleibt ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.

  • Ihre Pflichten a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende Deckung aufweist. b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- nen Zahlungsaufforderung erfolgt. c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Beitragseinzug Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug widerrufen, so können wir den Vertrag zum En- de des laufenden Versicherungsmonats außerordentlich kündigen.

  • Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

  • Anzeige Und Unterrichtungspflichten 9.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Bank seine persönlichen Daten, insbesondere seinen Namen, seine Anschrift, sein Geburtsdatum, seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse korrekt mitzuteilen und die Bank über Änderungen unverzüglich zu unterrichten. 9.2 Stellt der Kunde den Verlust oder Diebstahl seines Authentifizierungsinstruments, seiner personalisierten Sicherheitsmerkmale oder eine missbräuchliche oder sonst nicht autorisierte Verwendung dieser fest, wird der Kunde uns hierüber unverzüglich unterrichten. Die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme kann der Kunde aus dem Aion Support Center entnehmen.

  • Sorgfaltspflichten Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Gleiches gilt für andere geschäftsmäßig angebotene, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien, in denen regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind und die nicht unter Satz 1 fallen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.

  • Pflichten 7.1 Der Mieter ist nicht berechtigt, das Mietobjekt ent- oder unentgeltlich unterzuvermieten, einschließlich Carsharing, oder zu verleihen oder Rechte aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Das Mietobjekt darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer, den beim Mieter ange- stellten Berufstätigen in dessen Auftrag sowie von Familien- angehörigen bzw. Lebenspartner des Nutzers gelenkt werden. 7.2 Zudem verpflichtet sich der Mieter: 7.3 Betriebs- und Nebenkosten, die im Zusammenhang mit dem Mietobjekt oder seiner Nutzung anfallen, gehen zu Lasten des Mieters und sind von diesem zu zahlen. Zu Lasten des Mieters gehen insbesondere die Kosten für Treibstoffe, Stromkosten, AdBlue, Öle, Wasser, Frostschutz, Betriebsstoffe, Mietob- jektwäsche, Flüssigkeit für die Scheibenwaschanlage und Schmierstoffe. Die vorgenannten Betriebsstoffe müssen recht- zeitig und ausreichend, gemäß Herstellervorgaben, verwendet werden. Verwendungen, auch wenn sie notwendig sind, sind vom Mieter zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, fällige Termi- ne für die Haupt- und Abgasuntersuchung zu veranlassen und wahrzunehmen. 7.4 Gleiches gilt auch für die Einhaltung von berufsgenossen- schaftlichen Auflagen. Reparaturen, Schäden und Ordnungs- widrigkeiten, die durch Verstoß gegen vor- und/oder nachste- hende Verpflichtungen rühren, gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters. 7.5 Der Mieter stellt den Vermieter vor allen Ansprüchen Dritter aus der Nutzung und dem Betrieb des Mietobjekts frei, insbe- sondere von Bußgeldern, bei Nichteinhaltung der vom Gesetz- geber vorgegebenen situativen Winterreifenpflicht. 7.6 Sofern eine der im Fahrzeug befindlichen Tankkarten zur Be- zahlung von Betriebsstoffen (wie z. B. Fahrstrom, Kraftstoff etc.), anderen Artikeln oder Dienstleistungen benutzt wird, ohne dass diese Serviceleistung vertraglich vereinbart wurde, trägt der Mieter die entstandenen Kosten. Dies umfasst auch die Kostenpauschale für die Benutzung der Tankkarte. Die Höhe der Kostenpauschale ist der jeweils aktuellen Version des „Beiblatt Kostenpauschalen“ zu entnehmen. Unter Ver- wendung der Tankkarten und des vom Vermieter mitgeteilten PIN-Code kann der Kunde im Namen und für Rechnung vom Vermieter Kraftstoff und sonstige Waren und Dienstleistungen bei den entsprechenden Mineralölgesellschaften bargeldlos beziehen. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Ak- zeptanz der Tankkarten bei den einzelnen Stationen der ent- sprechenden Mineralölgesellschaften. Der Kunde, respektive der Nutzer als sein Erfüllungsgehilfe ist verpflichtet, bei der Bezahlung den korrekten Kilometerstand anzugeben. 7.7 Der Kunde ist zur Erstattung durch die Nutzung der Tankkarten entstandenen Kosten unverzüglich nach Rechnungsstellung durch den Vermieter verpflichtet. 7.8 Über Untergang, Verlust und Diebstahl der Karten hat der Kunde dem Vermieter vorab telefonisch und unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Im Falle einer Nichterreichbarkeit des Vermieters, insbesondere außerhalb der üblichen Geschäfts- und Servicezeiten, am Wochenende und/ oder an gesetzlichen Feiertagen, erfolgt die Meldung gegenüber der jeweiligen Mineralölgesellschaft unter gleichzeitiger schrift- licher Benachrichtigung des Vermieters. Bei unberechtigter und/ oder missbräuchlicher Nutzung der Tankkarten ist der Vermieter berechtigt, sie entschädigungslos vom Kunden zurück zu fordern oder über die Tankstellen einziehen zu lassen und/ oder zu sperren. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit der Zahlung der durch den Gebrauch der Karten entstandenen Kosten in Verzug ist. 7.9 Der Kunde haftet für alle Forderungen und Schäden, die durch eine (auch missbräuchliche) Verwendung und/ oder Verfäl- schung der Tankkarten entstehen und stellt den Vermieter insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.

  • Verpflichtungen des Kunden 2.1 Der Kunde muss rechtzeitig die Informationen und Dokumente bereitstellen sowie die Anweisungen erteilen, die Xxxxxxx im Hinblick auf die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen angemessenerweise benötigt. 2.2 Der Kunde ist für die Korrektheit und Vollständigkeit sämtlicher durch ihn bereitgestellten Informationen verantwortlich. 2.3 Erbringt Emerson Dienstleistungen vor Ort, wird der Kunde weder Xxxxxxx noch Mitarbeiter von Xxxxxxx auffordern, eine Vereinbarung einzugehen, durch die Rechte oder Verpflichtungen in Bezug auf Xxxxxxx oder die Mitarbeiter von Emerson entstehen, aufgehoben oder anderweitig begrenzt oder erweitert werden oder zu einem Verzicht oder einer Freistellung führen. Alle derartigen Vereinbarungen sind unwirksam. 2.4 Führen Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder anderer Auftragnehmer des Kunden dazu, dass die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung von Xxxxxxx verzögert oder verhindert wird oder für Emerson höhere Kosten entstehen, verlängert sich die Erfüllungsfrist, und der Kunde wird Xxxxxxx diese Kosten erstatten.

  • Mitwirkungspflichten des Kunden 2.2.1 Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet- Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von NCS oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von NCS abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt NCS von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei. 2.2.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen NCS auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist NCS berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. NCS wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von NCS oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von NCS abgelegter Daten, so kann NCS diese Programme, Skripte etc. Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. NCS wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 2.2.3 Der Kunde ist nicht berechtigt den bereitgestellten Server zum Aufbau, Erweitern oder Bereitstellen von Anonymisierungs-Diensten zu nutzen. 2.2.4 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann vom NCS ein neues Passwort zugeteilt. NCS ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben. 2.2.5 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt NCS das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.