Netzbetrieb Musterklauseln

Netzbetrieb. Jedes von omono an das VU vermietete POS-Terminal darf ausschließlich über den von omono bereitgestellten Netzbetrieb betrieben werden.
Netzbetrieb. Der ungehinderte Zugang zum Leitungsnetz ist Grundvoraussetzung für den Vertrieb von Erdgas – und damit für mehr Wettbewerb. Deshalb hat das Energiewirtschaftsgesetz für Energieversorger mit mehr als 100.000 Kunden zwingend die gesellschaftsrechtliche Trennung von Netz und Vertrieb vorgesehen, das so genannte „Legal Unbundling“. Am 01.01.2006 nahm deshalb die NBB ihre Tätigkeit auf. Eineinhalb Jahre vor dem gesetzlich verordneten Zeitpunkt übernahm sie unter anderem den Betrieb des fast 5.000 Kilometer langen Erdgasleitungsnetzes im westlichen Brandenburg, das sie zu diesem Zweck langfristig von der EMB gepachtet hat.
Netzbetrieb. Leistungsumfang und Vertragsbedingungen PAYONE erbringt im Rahmen des Vertrages für alle Zahlungsver- fahren die folgenden Leistungen: – Betrieb des Betreiber-Rechners – Zwischenspeicherung, Bereitstellung und Übermittlung von Datensätzen an Banken – Reklamationsbearbeitung. Zahlungsverfahren electronic cash XXXXXX erhält die zur Autorisierung einer Transaktion notwendi- gen Informationen vom PAYONE zugelassenen Terminal des VP und gibt sie an die Autorisierungsstelle weiter. Sodann empfängt XXXXXX das Autorisierungsergebnis und überträgt dieses Ergeb- nis an das Terminal zurück. XXXXXX übermittelt sodann die vom VP nochmals zu übermitteln- den Transaktionen an die vom VP gewählte Bank („Händlerbank“). PAYONE erstellt aus den nicht stornierten und mit einem täglichen Kassenschnitt abgeschlossenen Umsatztransaktionen Lastschrift- dateien gemäß den Richtlinien des automatisierten Zahlungsver- kehrs durch beleglosen Datenträgeraustausch. PAYONE übermit- telt die Dateien im Namen des VP an die Händlerbank mit dem Auftrag zum Einzug der Umsätze auf das bei der Händlerbank geführte Konto des VP. Die Art der Übermittlung und der Zeitpunkt der Übermittlung werden von PAYONE in Abstimmung mit der Händlerbank festgelegt. Der VP hat hierüber mit seiner Händler- bank eine Vereinbarung über die Abwicklung von Zahlungen aus elektronischen Zahlungssystemen unter Einschaltung von Netzbetreibern zu treffen. Das Terminal benötigt kryptografische Schlüssel für die Kommuni- kation zwischen Karte und Terminal. Der Schlüssel wird über den Netzbetreiber bei einem vom VP ausgewählten Kreditinstitut („Ter- minalbank“) beantragt (kann mit der Händlerbank identisch sein). Der VP wird mit der Terminalbank eine Vereinbarung über ein derartiges Verfahren abschließen und PAYONE eine entspre- manuell
Netzbetrieb. (a) Der Partner bietet seinen Vertragsunternehmen die Teilnahme an kartenbasierten Zahlungssystemen am Point of Sale (POS) an.
Netzbetrieb. (1) Leistungsumfang und Vertragsbedingungen XXXXXX erbringt im Rahmen des Vertrages für alle Zahlungsverfahren die folgenden Leistungen: • Betrieb des Betreiber-Rechners PAYONE GmbH, Stand 06/2022 • Zwischenspeicherung, Bereitstellung und Übermittlung von Datensätzen an Banken • Reklamationsbearbeitung.
Netzbetrieb. Der Auftragnehmer schuldet als Hauptleistungspflicht die Gewährleistung des störungsfreien Betriebs des ausgeschriebenen Glasfasernetzes gegenüber den Gewerbekunden sowie den Unterhalt, die Wartung und die Instandhaltung der aktiven Netztechnik, inklusive der Ersatzteilversorgung und der Stromversorgung. Dies beinhaltet auch den Betrieb des Inhouse-Netzes des Gewerbekunden, soweit es vom Auftragnehmer bereitgestellt wird. Leitungsumlegungen, die Instandhaltung und die Entstörung des passiven Glasfasernetzes liegen dagegen in der Verantwortung des Auftraggebers. Des Weiteren besteht seitens des Auftragnehmers die Verpflichtung, zur Sicherstellung einer permanenten Funktionsfähigkeit des ausgeschriebenen Glasfasernetzes gegenüber dem Gewerbekunden, eine deutschsprachige Kundenhotline (365 Tage/Jahr, 24 Stunden täglich) sowie einen Entstör-Service (365 Tage/Jahr, 24 täglich) auf seine Kosten einzurichten und zu betreiben (vgl. Ziffer 6 des Netzbetriebsvertrages, Anlage 1). Die Funktionshoheit im Rahmen des Betriebes des Glasfasernetzes, gemäß TKG, liegt beim Auftragnehmer.
Netzbetrieb arbeiten oder an den jeweils zuständigen Abrechnungsdienstleister

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.