Common use of Nicht in Österreich ansässige Anleger Clause in Contracts

Nicht in Österreich ansässige Anleger. Natürliche Personen, die in Österreich weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, und juris- tische Personen, die in Österreich weder ihren Sitz noch den Ort ihrer Geschäftsleitung haben (beschränkt Steuer- pflichtige), unterliegen mit Einkünften aus den Teilschuldverschreibungen in Österreich nicht der Steuerpflicht, sofern diese Einkünfte nicht einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sind (hinsichtlich der EU Quellensteuer siehe jedoch gleich unten). Werden Kapitalerträge einschließlich realisierter Wertsteigerungen aus den Teilschuldverschreibungen in Österreich bezogen (inländische auszahlende oder depotführende Stelle), kann ein Abzug der KESt unterbleiben, wenn der Anleger der Stelle seine Ausländereigenschaft nach den Bestimmungen der österreichischen Einkommensteuerricht- linien nachweist. Wurde KESt einbehalten, hat der Anleger die Möglichkeit, bis zum Ablauf des fünften Kalender- jahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, beim zuständigen österreichischen Finanzamt die Rückzahlung der KESt zu beantragen.

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Samples: www.anleihen-finder.de, www.anleihen-finder.de

Nicht in Österreich ansässige Anleger. Natürliche Personen, die in Österreich weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, und juris- tische juristische Personen, die in Österreich weder ihren Sitz noch den Ort ihrer Geschäftsleitung haben (beschränkt Steuer- pflichtigeSteuerpflichtige), unterliegen mit Einkünften aus den Inhaber-Teilschuldverschreibungen in Österreich nicht der Steuerpflicht, sofern diese Einkünfte nicht einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sind (hinsichtlich der EU EU-Quellensteuer siehe jedoch je- doch gleich unten). Werden Soweit Kapitalerträge einschließlich realisierter Wertsteigerungen aus den Inhaber-Teilschuldverschreibungen in Österreich Ös- terreich bezogen werden (inländische auszahlende oder depotführende Stelle), kann ein Abzug der KESt Kapitalertragsteuer unterbleiben, wenn der Anleger Investor der Stelle seine Ausländereigenschaft nach den Bestimmungen der österreichischen Einkommensteuerricht- linien Einkommensteuerrichtlinien nachweist. Wurde KESt einbehalten, Der Anleger hat der Anleger für einbehaltene Kapitalertragsteuer die Möglichkeit, bis zum Ablauf des fünften Kalender- jahresKalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, beim zuständigen österreichischen Finanzamt Finanz- amt die Rückzahlung der KESt Kapitalertragsteuer zu beantragen.

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Samples: www.sachwert-beteiligungen.de

Nicht in Österreich ansässige Anleger. Natürliche Personen, die in Österreich weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, und juris- tische juristische Personen, die in Österreich weder ihren Sitz noch den Ort ihrer Geschäftsleitung Geschäftslei- tung haben (beschränkt Steuer- pflichtigeSteuerpflichtige), unterliegen mit Einkünften aus den Inhaber- Teilschuldverschreibungen in Österreich nicht der Steuerpflicht, sofern diese Einkünfte nicht einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sind (hinsichtlich der EU EU-Quellensteuer siehe jedoch gleich unten). Werden Soweit Kapitalerträge einschließlich realisierter Wertsteigerungen aus den Inhaber- Teilschuldverschreibungen in Österreich bezogen werden (inländische auszahlende auszahlenden oder depotführende depotfüh- rende Stelle), kann ein Abzug der KESt Kapitalertragsteuer unterbleiben, wenn der Anleger Investor der Stelle seine Ausländereigenschaft nach den Bestimmungen der österreichischen Einkommensteuerricht- linien Einkommensteuerrichtlinien nachweist. Wurde KESt einbehalten, Der Anleger hat der Anleger für einbehaltene Kapitalertragsteuer die Möglichkeit, bis zum Ablauf des fünften Kalender- jahresKalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, beim zuständigen österreichischen Finanzamt die Rückzahlung der KESt Kapitalertragsteuer zu beantragen.

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Samples: www.anleihen-finder.de