Common use of Nicht-Inanspruchnahme bestellter Leistungen Clause in Contracts

Nicht-Inanspruchnahme bestellter Leistungen. Wird die vereinbarte Nutzung ohne eine Stornierung gem. Ziff. 8.5 durch den Zugangsberech- tigten nicht in Anspruch genommen, so wird TriCon 60% des Regelentgeltes berechnen, wobei die Umschlagmenge des für den gleichen Wochentag zuletzt genutzten Slots zugrunde gelegt. Sofern noch kein zuvor genutztes Slot für den gleichen Wochentag als Bezugsgröße vorliegt, wird die bestellte Umschlagmenge (Empfang + Versand) als Berechnungsgrundlage herange- zogen. Ziff. 6.4 gilt entsprechend.

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Nicht-Inanspruchnahme bestellter Leistungen. Wird die vereinbarte Nutzung ohne eine Stornierung gem. Ziff. 8.5 8.2 durch den Zugangsberech- tigten Zugangsbe- rechtigten nicht in Anspruch genommen, so wird kann TriCon 60% des Regelentgeltes berechnenberech- nen, wobei die Umschlagmenge des für den gleichen Wochentag zuletzt genutzten Slots zugrunde zu- grunde gelegt. Sofern noch kein zuvor genutztes Slot für den gleichen Wochentag als Bezugsgröße Be- zugsgröße vorliegt, wird die bestellte Umschlagmenge (Empfang + Versand) als Berechnungsgrundlage herange- zogenBerech- nungsgrundlage herangezogen. Ziff. 6.4 gilt entsprechend.

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Nicht-Inanspruchnahme bestellter Leistungen. Wird die vereinbarte Nutzung ohne eine Stornierung gem. Ziff. 8.5 8.2 durch den Zugangsberech- tigten nicht in Anspruch genommen, so wird kann TriCon 60% des Regelentgeltes berechnen, wobei wo- bei die Umschlagmenge des für den gleichen Wochentag zuletzt genutzten Slots zugrunde gelegt. Sofern noch kein zuvor genutztes Slot für den gleichen Wochentag als Bezugsgröße vorliegt, wird die bestellte Umschlagmenge (Empfang + Versand) als Berechnungsgrundlage herange- zogenherangezogen. Ziff. 6.4 gilt entsprechend.

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