Nichtbeachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen usw. Musterklauseln

Nichtbeachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen usw.. Eigene Schäden, die der Geschäftspartner durch die Nichtbeachtung der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen oder der besonderen Bedingungen für bestimmte Geschäftsarten sowie die unvollständige, unleserliche, irrtümliche oder sonst wie nicht ordnungsgemäße Ausfül- lung der in den nachfolgenden Abschnitten genannten Vordrucke verschuldet hat, hat der Geschäftspartner zu tragen und Schäden der Bank oder Dritter, die sich daraus ergeben, zu ersetzen. Das gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Abhandenkommen und die daraus folgende oder sonst wie missbräuchliche Verwendung, Fälschung oder Verfälschung von Scheckvordrucken verursacht wurden, soweit diese Schäden auf die schuldhafte Verlet- zung der Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung der genannten Vordrucke zurückzuführen sind. Im Falle eines Verschuldens der Bank haftet sie entsprechend Nr. 13 bis 15.

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  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.