Nichtlieferung. a) sollte die im Vertrag angegebene Jacht zu Beginn der Charter aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, behält sich die Charterfirma / der Makler oder der EIGENTÜMER das Recht vor, eine Ersatzjacht von ähnlicher Größe, Unterbringungsmöglichkeit und Leistung anzubieten. Sollte es allerdings unmöglich sein, eine Ersatzjacht zu finden, so entsteht daraus keine Haftung für die Charterfirma oder den EIGENTÜMER für die Annullierung der Charter, abgesehen von der Erstattung der gezahlten Beträge. b) Wenn aus irgendeinem technischen Grund oder von Höherer Gewalt der EIGENTÜMER oder der VERMIETER die Jacht grundsätzlich nicht innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden liefern kann, ist der MIETER ab dem fälligen Zeitpunkt der Lieferung berechtigt, diesen Vertrag als gekündigt anzusehen. Das einzige Rechtsmittel des MIETERS ist die Rückerstattung der Zahlungen ohne Zinsen des vollen Betrages der Zahlung, die von ihm an den EIGENTÜMER oder dessen Vertreter geleistet wurden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Alternativ kann, wenn die Vertragsparteien zustimmen, die Charterfrist um einen Zeitraum entsprechend der Verzögerung verlängert werden.
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Samples: Charter Agreement, Charter Agreement