Nutzen und Gefahr. 10.1. Nutzen und Gefahr gehen – wenn nicht schriftlich anders vereinbart und unter Vorbehalt von Ziff. 6.5 – mit der technischen Inbetriebnahme (erste Energieproduktion) oder der Abnahme am Domizil des Kunden auf diesen über.
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Nutzen und Gefahr. 10.1. Nutzen und Gefahr gehen – wenn nicht schriftlich anders vereinbart und unter Vorbehalt von Ziff. 6.5 7.5 – mit der technischen Inbetriebnahme (erste Energieproduktion) oder der Abnahme am Domizil des Kunden auf diesen über.
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