Nutzerprofil, Zugang zu den SLIM-X Services und auf Ihre Daten Musterklauseln

Nutzerprofil, Zugang zu den SLIM-X Services und auf Ihre Daten. Das bei der Ersteinrichtung angelegte Benutzerprofil ist ein Administrationszugang mit besonderen Berechtigungen. Er ist dazu gedacht die Ersteinrichtung der Praxis-Konfiguration durchzuführen und weitere Mitarbeiter anzulegen. Schützen Sie diesen Zugang besonders, um die Vertraulichkeit Ihrer Klienten-Daten gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) zu gewährleisten. Die von Ihnen angelegten Mitarbeiter sind beschränkter im Umfang ihrer Berechtigungen und können insbesondere nur die Daten der Ihnen zugeordneten Klienten anschauen und bearbeiten. Teilen Sie keine Passwörter und geben Sie diese auch nicht anderweitig weiter, sondern legen Sie stattdessen weitere Mitarbeiter (gegebenenfalls auch weitere Administratoren) an, damit Sie jederzeit die Kontrolle über die Vertraulichkeit Ihrer Klienten-Daten behalten. Als Administrator sind Sie nicht nur für die Gewährung, sondern auch für den Entzug von Berechtigungen verantwortlich, wenn Mitarbeiter z.B. Ihr Unternehmen verlassen. Bei Verlust oder Diebstahl eines der Identifikationselemente des Nutzers ist die SLIX GmbH unverzüglich zu informieren, damit die betreffenden Zugangsdaten sofort gelöscht oder aktualisiert werden können. Als Administrator können Sie die Passwörter Ihrer Mitarbeiter auch über SLIM-X selbst zurücksetzen. Der Nutzer ist alleinig für seine Zugangsdaten verantwortlich, insbesondere wenn er diese auf einem Gerät vorab für die Herstellung einer automatischen Verbindung zu den Services speichert. Jeder Zugriff, jede Nutzung der Services und jede Übermittlung von Daten aus dem Nutzerprofil gilt als vom Nutzer ausgeführt. Diesbezüglich muss der Nutzer sicherstellen, dass er sich am Ende einer jeder Sitzung abmeldet, insbesondere wenn der Zugriff auf die Services von einem öffentlichen Computer aus erfolgt. Denken Sie auch daran, parallel im Browser geöffnete Tabs mit Zugriff auf SLIM-X zu schließen. An öffentlichen Computern muss auch der Browser-Cache geleert werden und Passwörter dürfen dort niemals im Browser oder mittels Betriebssystem-Services abgespeichert werden. Sie sind verantwortlich für die Einholung der Erlaubnis zur Datenspeicherung und Datenverarbeitung der persönlichen Daten Ihrer Klienten und Mitarbeiter, und der Erteilung der Zugriffs-Berechtigung Ihrer Mitarbeiter. Hierfür müssen Sie die gesetzlich vorgegebenen Einverständniserklärungen einholen und den gesetzlichen Informationspflichten nachkommen. Alle Daten werden von SLIM-X verschlüsselt übertragen und in einer Datenbank abg...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.