Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen. 10.1 Soweit dem Auftraggeber von UNIT-IT Softwareprodukte überlassen werden oder dem Auftraggeber die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem Auftraggeber das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.
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Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen. 10.1 7.1. Soweit dem Auftraggeber von UNIT-IT dem Auftragnehmer Softwareprodukte überlassen werden oder dem Auftraggeber die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wirdermöglicht, steht dem Auftraggeber das nicht-nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbarelizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags Vertrages beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.
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Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen. 10.1 a. Soweit dem Auftraggeber von UNIT-IT vom Auftragnehmer Softwareprodukte überlassen werden oder dem Auftraggeber die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem Auftraggeber das nicht-ausschließlichenichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.
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