Nutzungszeit Musterklauseln

Nutzungszeit. Das Vertragsverhältnis beginnt am:.................... um: Uhr und endet am:.................... um: Uhr.
Nutzungszeit. 6.1. Dem Mieter wird die Mietsache für die vereinbarte Nutzungsdauer übergeben. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer bedarf der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter und kann zusätzliche Kosten nach sich ziehen.
Nutzungszeit. Die Raum- bzw. Flächenüberlassung erfolgt grundsätzlich nur außerhalb der Hauptunterrichtszeit und während der regelmäßigen Dienst- bzw. Bereitschaftszeiten des Hauspersonals (einschl. Hallenwarte des SportService). Eine Überlassung außerhalb dieser Zeiten kann nur dann erfolgen, wenn Sicherheit und Sauberkeit der Schulanlage gewährleistet werden.
Nutzungszeit. Die Nutzungszeit wird unter Berücksichtigung der Interessen der Stadt Hohenmölsen einzelvertraglich oder nach Belegungsplänen geregelt.
Nutzungszeit. Das Heiligengeistfeld ist als Parkplatz ganzjährig zu bewirtschaften. Es ergeben sich jedoch verschiedene Einschränkungen: Die drei Domveranstaltungen
Nutzungszeit. Die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte sind zeitlich beschränkt auf die Laufzeit des Vertrages (siehe Ziffer 10).
Nutzungszeit. Beginn (Datum/Uhrzeit): Ende (Datum/Uhrzeit):
Nutzungszeit. Die Nutzungszeit ist an die Vertragsdauer gem. § 8 gebunden. Das Nutzungsverhältnis be- ginnt am 1.8.1996 und endet mit Beendigung dieses Vertragsverhältnisses. § 3‌‌‌
Nutzungszeit. Der Nutzungsvertrag wird für das Schuljahr abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, falls er nicht spätestens ein Monat vor Ablauf seitens einer der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Dem Nutzer steht das Recht zur Nutzung der Georgii-Sporthalle jeweils wie folgt zu: Montag von bis Spielfelder: Dienstag von bis Spielfelder: Mittwoch von bis Spielfelder: Donnerstag von bis Spielfelder: Xxxxxxx von bis Spielfelder: Samstag von bis Spielfelder: Sonntag von bis Spielfelder: Der Nutzer hat der Stadtverwaltung Mühlhausen die Zeiten für den Wettkampf- und Punktspielbetrieb unaufgefordert mitzuteilen. Die Stadtverwaltung Mühlhausen prüft die Verfügbarkeit der gewünschten Termine und teilt dem Nutzer das Prüfergebnis mit. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt den Vertragspartnern vorbehalten, insbesondere kann die Stadtverwaltung außerordentlich kündigen, wenn − eine vertragswidrige Nutzung seitens des Nutzers vorliegt, − seitens der Stadtverwaltung vorrangiger Bedarf an der Nutzung des Objektes besteht, − die Stadtverwaltung sich durch Kontrollen davon überzeugt hat, dass Bedarfszeiten des Nutzers nicht regelmäßig ausgelastet werden. Der Nutzugsvertrag tritt mit Unterzeichnung beider Vertragspartner in Kraft. Mit dem Abschluss des Nutzungsvertrages erkennt der Nutzer die bestehende Hallenordnung (Anlage 1) an und versichert deren Einhaltung. Den Anweisungen des Hallenwarts ist Folge zu leisten. Die während der Nutzungszeit entstandenen Abfälle sind selbständig durch den Hallennutzer in den vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
Nutzungszeit. Der Testzeitraum beträgt 30 Tage. Verlängerungen des Testzeitraums können nur durch Anfrage bei finAPI und Genehmigung von finAPI durchgeführt werden. finAPI hat jederzeit das Recht, den Testzeitraum ohne Angabe von Gründen zu verlängern, zu verkürzen oder zu beenden. Dazu muss finAPI keine Kündigungsfrist einhalten.