Common use of Nützliche Hinweise Clause in Contracts

Nützliche Hinweise. Valorennummer: 38541554 ISIN-Nummer: CH0385415549 GIIN-Nummer: YFGBH8.00224.ME.756 Kotierung/Handel: ausserbörslich Rechnungsjahr: Das erste Rechnungsjahr ist ein verlängertes Rechnungsjahr und endet am 31. Xxxx 2019. Jedes Rechnungsjahr nach dieser ersten Rechnungslegungsperiode läuft jeweils vom 1. April bis 31. Xxxx. Anteile: Werden nicht verbrieft, sondern nur buchmässig geführt. Ausschüttungstermin: innerhalb von vier Monaten seit Abschluss des Rechnungsjahres Erstausgabepreis: 100.00 Rechnungseinheit Euro Die Ausgabe von Anteilen ist jederzeit möglich. Sie darf nur tranchenweise erfolgen, wobei die bisherige Anzahl Anteile maximal verdoppelt werden kann. Die Fondsleitung bestimmt die An- zahl der neu auszugebenden Anteile, das Bezugsverhältnis für die bisherigen Anleger, die Emis- sionsmethode für das Bezugsrecht und die übrigen Bedingungen in einem separaten Emissi- onsprospekt. Der Anleger kann seinen Anteil jeweils auf das Ende eines Rechnungsjahres, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten, kündigen. Die Fondsleitung kann unter bestimmten Be- dingungen die während eines Rechnungsjahres gekündigten Anteile vorzeitig zurückzahlen (vgl. Fondsvertrag § 17 Ziff. 3). Falls der Anleger die vorzeitige Rückzahlung wünscht, so hat er dies bei der Kündigung schriftlich zu verlangen. Die ordentliche wie auch die vorzeitige Rückzahlung erfolgen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres. Der Nettoinventarwert des Immobilienfonds wird zum Verkehrswert auf Ende des Rechnungs- jahres und bei jeder Ausgabe von Anteilen berechnet. Der Nettoinventarwert eines Anteils ergibt sich aus dem Verkehrswert des Fondsvermögens, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des Immobilienfonds sowie um die bei einer allfälligen Liquidation des Immobilienfonds wahrscheinlich anfallenden Steuern, dividiert durch die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Anteile. Er wird auf zwei Dezimalstellen gerundet. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem im Hinblick auf die Ausgabe berechneten Nettoinventar- wert, zuzüglich der Ausgabekommission. Die Höhe der Ausgabekommission ist aus der nach- folgenden Ziff. 5.4 ersichtlich. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem im Hinblick auf die Rücknahme berechneten Nettoin- ventarwert, abzüglich der Rücknahmekommission. Die Höhe der Rücknahmekommission ist aus der nachfolgenden Ziff. 5.4 ersichtlich. Die Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (Handänderungssteuern, Notariatskos- ten, Gebühren, marktkonforme Courtagen, Abgaben usw.), die dem Immobilienfonds aus der Anlage des einbezahlten Betrages bzw. aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil ent- sprechenden Teils der Anlagen erwachsen, werden dem Fondsvermögen belastet. Ausgabe- und Rücknahmepreise werden auf einen Euro gerundet. Anteile werden nicht verbrieft, sondern nur buchmässig geführt. Der Anleger ist nicht berechtigt, die Aushändigung eines auf den Namen oder auf den Inhaber lautenden Anteilscheins zu ver- langen. Die buchmässige Führung der Anteile hat über ein Depot bei der Depotbank zu erfolgen. Die Fondsleitung plant, nach Abschluss der Erstemission für die Anteile des Immobilienfonds die Lieferfähigkeit über SIX SIS AG als externe Depotstelle herzustellen. Die Fondsleitung kann die Ausgabe der Anteile jederzeit einstellen sowie Anträge auf Zeichnung oder Umtausch von Anteilen zurückweisen.

Appears in 1 contract

Samples: www.swissfunddata.ch

Nützliche Hinweise. ValorennummerValoren-Nummer 2 616 884 ISIN: 38541554 ISIN-Nummer: CH0385415549 GIIN-Nummer: YFGBH8.00224.ME.756 Kotierung/Handel: ausserbörslich Rechnungsjahr: Das erste CH 002 616 884 6 Kotierung Im Segment «Anlagefonds» SIX Swiss Exchange, Zürich Rechnungsjahr ist ein verlängertes Rechnungsjahr und endet am 31. Xxxx 2019. Jedes Rechnungsjahr nach dieser ersten Rechnungslegungsperiode läuft jeweils vom 1. April Juli bis 3130. Xxxx. Anteile: Werden nicht verbrieft, sondern Juni Rechnungseinheit CHF Clearingstelle SIS SegaInterSettle AG Anteile Die Anteile werden nur buchmässig geführt. Ausschüttungstermin: innerhalb von vier Monaten seit Abschluss des Rechnungsjahres Erstausgabepreis: 100.00 Rechnungseinheit Euro geführt Verwendung der Erträge Ausschüttung jeweils am letzten Börsenhandelstag im Oktober Die Ausgabe von Anteilen ist jederzeit möglich. Sie darf nur tranchenweise erfolgen, wobei die bisherige Anzahl Anteile maximal verdoppelt werden kann. Die Fondsleitung bestimmt die An- zahl Anzahl der neu auszugebenden Anteile, das Bezugsverhältnis für die bisherigen Anleger, die Emis- sionsmethode Emissionsmethode für das Bezugsrecht und die übrigen Bedingungen in einem separaten Emissi- onsprospektEmissionsprospekt. Der Anleger kann seinen Anteil jeweils auf das Ende eines Rechnungsjahres, unter Einhaltung Einhal- tung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten, kündigenMonaten kündigen (§ 5 Ziff. 5 des Fondsvertrages). Die Fondsleitung kann unter bestimmten Be- dingungen Bedingungen die während eines Rechnungsjahres gekündigten Anteile vorzeitig zurückzahlen (vgl. Fondsvertrag § 17 Ziff. 32 des Fondsvertrages). Falls der Anleger Anle- ger die vorzeitige Rückzahlung wünscht, so hat er dies bei der Kündigung schriftlich zu verlangen. Die ordentliche wie auch die vorzeitige Rückzahlung erfolgen erfolgt innerhalb von vier zwei Monaten nach Abschluss des RechnungsjahresRechnungsjahres (§ 5 Ziff. 6 des Fondsvertrages). Der Nettoinventarwert des Immobilienfonds wird zum Verkehrswert auf Ende des Rechnungs- jahres Rech- nungsjahres und bei jeder Ausgabe von Anteilen berechnet. Der Nettoinventarwert eines Anteils ergibt sich aus dem Verkehrswert des FondsvermögensFondsvermö- gens, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des Immobilienfonds sowie um die bei einer allfälligen Liquidation des Immobilienfonds wahrscheinlich anfallenden Steuern, dividiert divi- diert durch die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen AnteileAnteilen. Er wird auf zwei Dezimalstellen CHF 0.01 gerundet. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem im Hinblick auf die Ausgabe berechneten Nettoinventar- wertNettoin- ventarwert, zuzüglich der Ausgabekommission. Die Höhe der Ausgabekommission ist aus der nach- folgenden nachfolgender Ziff. 5.4 5.3 ersichtlich. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem im Hinblick auf die Rücknahme berechneten Nettoin- ventarwertNettoinventarwert, abzüglich der Rücknahmekommission. Die Höhe der Rücknahmekommission Rücknahmekom- mission ist aus der nachfolgenden nachfolgender Ziff. 5.4 5.3 ersichtlich. Die Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (Handänderungssteuern, Notariatskos- tenNotariats- kosten, Gebühren, marktkonforme Courtagen, Abgaben usw.), die dem Immobilienfonds aus der Anlage des einbezahlten Betrages bzw. aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil ent- sprechenden entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen, werden dem Fondsvermögen belastet. Ausgabe- und Rücknahmepreise Rücknahmepreis werden auf einen Euro Franken gerundet. Die Anteile werden nicht verbrieft, sondern nur ausschliesslich buchmässig geführt. Der Anleger ist nicht berechtigt, die Aushändigung eines auf den Namen oder auf den Inhaber lautenden Anteilscheins zu ver- langen. Die buchmässige Führung Fondsleitung stellt mit der Kotierung der Anteile hat über ein Depot bei an der Depotbank zu erfolgenSIX Swiss Exchange einen regelmässigen börslichen Handel von Immobilienfondsanteilen gem. Art. 67 KAG sicher. Die Fondsleitung plant, nach Abschluss veröffentlicht den Verkehrswert des Fondsvermögens und den sich dar- aus ergebenden Nettoinventarwert der Erstemission für Fondsanteile gleichzeitig mit der Bekanntgabe an die Anteile des Immobilienfonds die Lieferfähigkeit über SIX SIS AG als externe Depotstelle herzustellen. Die Fondsleitung kann die Ausgabe mit dem regelmässigen börslichen Handel der Anteile jederzeit einstellen sowie Anträge auf Zeichnung betraute Bank oder Umtausch von Anteilen zurückweisenden damit betrauten Effektenhändler in den Publikationsorganen.

Appears in 1 contract

Samples: www.swissfunddata.ch

Nützliche Hinweise. Valorennummer: 38541554 vgl. Tabelle am Ende des Prospekts ISIN-Nummer: CH0385415549 GIIN-Nummervgl. Tabelle am Ende des Prospekts Kotierung: YFGBH8.00224.ME.756 Kotierung/Handel: ausserbörslich keine Rechnungsjahr: Das erste Rechnungsjahr ist ein verlängertes Rechnungsjahr und endet am 31. Xxxx 2019. Jedes Rechnungsjahr nach dieser ersten Rechnungslegungsperiode läuft jeweils vom 1. April Januar bis 31. XxxxDezember Laufzeit: unbeschränkt Rechnungseinheit: vgl. Tabelle am Ende des Prospekts Anteile: Werden nicht verbrieft, sondern nur buchmässig geführt. Ausschüttungsterminbuchmässige Führung Verwendung der Erträge: innerhalb von vier Monaten seit Abschluss des Rechnungsjahres Erstausgabepreis: 100.00 Rechnungseinheit Euro Die Ausgabe von Anteilen ist jederzeit möglich. Sie darf nur tranchenweise erfolgen, wobei die bisherige Anzahl Anteile maximal verdoppelt werden kann. Die Fondsleitung bestimmt die An- zahl Ausschüttung der neu auszugebenden Anteile, das Bezugsverhältnis für die bisherigen Anleger, die Emis- sionsmethode für das Bezugsrecht und die übrigen Bedingungen in einem separaten Emissi- onsprospekt. Der Anleger kann seinen Anteil Erträge jeweils auf das Ende eines Rechnungsjahres, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten, kündigen. Die Fondsleitung kann unter bestimmten Be- dingungen die während eines Rechnungsjahres gekündigten Anteile vorzeitig zurückzahlen (vgl. Fondsvertrag § 17 Ziff. 3). Falls der Anleger die vorzeitige Rückzahlung wünscht, so hat er dies bei der Kündigung schriftlich zu verlangen. Die ordentliche wie auch die vorzeitige Rückzahlung erfolgen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des RechnungsjahresRechnungsjahres Fondsanteile werden an jedem Bankwerktag in Zürich (Montag bis Xxxxxxx) ausgegeben oder zurückgenommen. Keine Ausgabe oder Rücknahme fin- det an schweizerischen Feiertagen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten (inkl. 24. Dezember), Neujahr (inkl. 31. Dezember), Nationalfeiertag etc.) statt sowie an Tagen, an welchen die Börsen bzw. Märkte der Hautpanlageländer des Anlagefonds geschlossen sind oder wenn ausserordentliche Verhält- nisse im Sinne von § 17 Ziff. 4 des Fondsvertrages vorliegen. Zeichnungs- und Rücknahmeanträge, die bis spätestens zur erwähnten Uhrzeit gemäss der Tabelle am Ende des Prospekts an einem Bankwerktag (Auftragstag) eingegangen sind, werden am nächsten Bankwerktag in Zü- rich (Bewertungstag), auf der Basis des an diesem Tag berechneten Inven- tarwerts abgewickelt. Der zur Abrechnung gelangende Nettoinventarwert ist somit im Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht bekannt (Forward Pri- cing). Er wird am Bewertungstag aufgrund der Schlusskurse des Immobilienfonds wird zum Verkehrswert auf Ende Bewer- tungstages berechnet. Für Tage, an welchen die Börsen bzw. Märkte der Hauptanlageländer geschlossen sind (z.B. Banken- und Börsenfeiertage), findet keine Bewertung des Rechnungs- jahres und bei jeder Ausgabe von Anteilen berechnetVermögens statt. Der Nettoinventarwert eines Anteils einer Klasse ergibt sich aus dem der der betreffenden Anteilsklasse am Verkehrswert des FondsvermögensFondsvermögens zukom- menden Quote, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des Immobilienfonds sowie um Anlagefonds, die bei einer allfälligen Liquidation des Immobilienfonds wahrscheinlich anfallenden Steuernder betreffenden Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen AnteileAnteile der entsprechenden Klasse. Er wird auf zwei Dezimalstellen 1/100 der Referenzwährung der entsprechenden Klasse gerundet. Der Ausgabepreis der Anteile einer Klasse ergibt sich aus dem im Hinblick auf die Ausgabe am Bewer- tungstag berechneten Nettoinventar- wertNettoinventarwert dieser Klasse, zuzüglich der AusgabekommissionAus- gabekommission. Die Höhe der Ausgabekommission ist aus der nach- folgenden Ziff. 5.4 Tabelle am Ende des Prospekts ersichtlich. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus der Anteile einer Klasse entspricht dem im Hinblick auf die Rücknahme am Bewer- tungstag berechneten Nettoin- ventarwertNettoinventarwert dieser Klasse, abzüglich der RücknahmekommissionRück- nahmekommission. Die Höhe der Rücknahmekommission ist aus der nachfolgenden Ziff. 5.4 Ta- belle am Ende des Prospekts ersichtlich. Die Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (Handänderungssteuern, Notariatskos- ten, Gebühren, marktkonforme namentlich markt- übliche Courtagen, Kommissionen, Steuern und Abgaben usw.)) sowie Kosten für die Überprüfung und Aufrechterhaltung von Qualitätsstandards bei phy- sischen Anlagen, die dem Immobilienfonds Anlagefonds aus der Anlage des einbezahlten Betrages bzw. aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil ent- sprechenden entspre- chenden Teils der Anlagen erwachsen, werden dem Fondsvermögen belastetbelas- tet. Ausgabe- und Rücknahmepreise Rücknahmepreis werden auf einen Euro 1/100 der Referenzwährung der entsprechenden Klasse gerundet. Die Zahlung erfolgt jeweils 3 Bank- arbeitstage nach dem Bewertungstag (Valuta 3 Tage). Die Anteile werden nicht verbrieft, sondern nur buchmässig geführt. Der Anleger Anle- ger ist nicht berechtigt, die Aushändigung eines auf den Namen oder auf den Inhaber lautenden Anteilscheins Anteilscheines zu ver- langenverlangen. Die buchmässige Führung Es ist der Anteile hat über ein Depot bei Fondsleitung und der Depotbank zu erfolgen. Die Fondsleitung plantim Rahmen ihrer Vertriebstätig- keit gestattet, nach Abschluss der Erstemission für Zeichnungen zurückzuweisen, sowie gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in bestimmten Ländern und Gebieten den Ver- kauf, die Anteile des Immobilienfonds die Lieferfähigkeit über SIX SIS AG als externe Depotstelle herzustellen. Die Fondsleitung kann die Ausgabe der Anteile jederzeit einstellen sowie Anträge auf Zeichnung Vermittlung oder Umtausch Übertragung von Anteilen zurückweisenzu untersagen oder zu begrenzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.hszchinafund.com

Nützliche Hinweise. Valorennummer: 38541554 vgl. Tabelle am Ende des Prospekts ISIN-Nummer: CH0385415549 GIIN-Nummervgl. Tabelle am Ende des Prospekts Kotierung: YFGBH8.00224.ME.756 Kotierung/Handel: ausserbörslich keine Rechnungsjahr: Das erste Rechnungsjahr ist ein verlängertes Rechnungsjahr und endet am 31. Xxxx 2019. Jedes Rechnungsjahr nach dieser ersten Rechnungslegungsperiode läuft jeweils vom 1. April Januar bis 31. XxxxDezember Laufzeit: unbeschränkt Rechnungseinheit: vgl. Tabelle am Ende des Prospekts Anteile: Werden nicht verbrieft, sondern nur buchmässig geführt. Ausschüttungsterminbuchmässige Führung Verwendung der Erträge: innerhalb von vier Monaten seit Abschluss des Rechnungsjahres Erstausgabepreis: 100.00 Rechnungseinheit Euro Die Ausgabe von Anteilen ist jederzeit möglich. Sie darf nur tranchenweise erfolgen, wobei die bisherige Anzahl Anteile maximal verdoppelt werden kann. Die Fondsleitung bestimmt die An- zahl Ausschüttung der neu auszugebenden Anteile, das Bezugsverhältnis für die bisherigen Anleger, die Emis- sionsmethode für das Bezugsrecht und die übrigen Bedingungen in einem separaten Emissi- onsprospekt. Der Anleger kann seinen Anteil Erträge jeweils auf das Ende eines Rechnungsjahres, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten, kündigen. Die Fondsleitung kann unter bestimmten Be- dingungen die während eines Rechnungsjahres gekündigten Anteile vorzeitig zurückzahlen (vgl. Fondsvertrag § 17 Ziff. 3). Falls der Anleger die vorzeitige Rückzahlung wünscht, so hat er dies bei der Kündigung schriftlich zu verlangen. Die ordentliche wie auch die vorzeitige Rückzahlung erfolgen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres. Der Nettoinventarwert des Immobilienfonds wird zum Verkehrswert auf Ende des Rechnungs- jahres und bei jeder Ausgabe von Anteilen berechnet. Rechnungsjahres Der Nettoinventarwert eines Anteils einer Klasse ergibt sich aus dem der der betreffenden Anteilsklasse am Verkehrswert des FondsvermögensFondsvermögens zukom- menden Quote, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des Immobilienfonds sowie um Anlage- fonds, die bei einer allfälligen Liquidation des Immobilienfonds wahrscheinlich anfallenden Steuernder betreffenden Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen AnteileAnteile der entsprechenden Klasse. Er wird auf zwei Dezimalstellen 1/100 der Referenzwährung der entsprechenden Klasse gerundet. Der Ausgabepreis der Anteile einer Klasse ergibt sich aus dem im Hinblick auf die Ausgabe am Bewer- tungstag berechneten Nettoinventar- wertNettoinventarwert dieser Klasse, zuzüglich der AusgabekommissionAus- gabekommission. Die Höhe der Ausgabekommission ist aus der nach- folgenden Ziff. 5.4 Tabelle am Ende des Prospekts ersichtlich. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus der Anteile einer Klasse entspricht dem im Hinblick auf die Rücknahme am Bewer- tungstag berechneten Nettoin- ventarwertNettoinventarwert dieser Klasse, abzüglich der Rücknahmekommission. Die Höhe der Rücknahmekommission ist aus der nachfolgenden Ziff. 5.4 Tabelle am Ende des Prospekts ersichtlich. Die Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (Handänderungssteuern, Notariatskos- ten, Gebühren, marktkonforme namentlich markt- übliche Courtagen, Kommissionen, Steuern und Abgaben usw.)) sowie Kosten für die Überprüfung und Aufrechterhaltung von Qualitätsstandards bei physischen Anlagen, die dem Immobilienfonds Anlagefonds aus der Anlage des einbezahlten Betrages bzw. aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil ent- sprechenden entspre- chenden Teils der Anlagen erwachsen, werden dem Fondsvermögen belastetbelas- tet. Ausgabe- und Rücknahmepreise Rücknahmepreis werden auf einen Euro 1/100 der Referenzwährung der entsprechenden Klasse gerundet. Die Zahlung erfolgt jeweils 3 Bankar- beitstage nach dem Bewertungstag (Valuta 3 Tage). Die Anteile werden nicht verbrieft, sondern nur buchmässig geführt. Der Anleger Anle- ger ist nicht berechtigt, die Aushändigung eines auf den Namen oder auf den Inhaber lautenden Anteilscheins Anteilscheines zu ver- langenverlangen. Die buchmässige Führung Es ist der Anteile hat über ein Depot bei Fondsleitung und der Depotbank zu erfolgen. Die Fondsleitung plantim Rahmen ihrer Vertriebstätig- keit gestattet, nach Abschluss der Erstemission für Zeichnungen zurückzuweisen, sowie gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in bestimmten Ländern und Gebieten den Ver- kauf, die Anteile des Immobilienfonds die Lieferfähigkeit über SIX SIS AG als externe Depotstelle herzustellen. Die Fondsleitung kann die Ausgabe der Anteile jederzeit einstellen sowie Anträge auf Zeichnung Vermittlung oder Umtausch Übertragung von Anteilen zurückweisenzu untersagen oder zu begrenzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.hszchinafund.com

Nützliche Hinweise. Valorennummer: 38541554 vgl. Tabelle am Ende des Prospekts ISIN-Nummer: CH0385415549 GIIN-Nummervgl. Tabelle am Ende des Prospekts Kotierung: YFGBH8.00224.ME.756 Kotierung/Handel: ausserbörslich keine Rechnungsjahr: Das erste Rechnungsjahr ist ein verlängertes Rechnungsjahr und endet am 31. Xxxx 2019. Jedes Rechnungsjahr nach dieser ersten Rechnungslegungsperiode läuft jeweils vom 1. April Januar bis 31. XxxxDezember Laufzeit: unbeschränkt Rechnungseinheit: vgl. Tabelle am Ende des Prospekts Anteile: Werden nicht verbrieft, sondern nur buchmässig geführt. Ausschüttungsterminbuchmässige Führung Verwendung der Erträge: innerhalb von vier Monaten seit Abschluss des Rechnungsjahres Erstausgabepreis: 100.00 Rechnungseinheit Euro Die Ausgabe von Anteilen ist jederzeit möglich. Sie darf nur tranchenweise erfolgen, wobei die bisherige Anzahl Anteile maximal verdoppelt werden kann. Die Fondsleitung bestimmt die An- zahl Ausschüttung der neu auszugebenden Anteile, das Bezugsverhältnis für die bisherigen Anleger, die Emis- sionsmethode für das Bezugsrecht und die übrigen Bedingungen in einem separaten Emissi- onsprospekt. Der Anleger kann seinen Anteil Erträge jeweils auf das Ende eines Rechnungsjahres, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten, kündigen. Die Fondsleitung kann unter bestimmten Be- dingungen die während eines Rechnungsjahres gekündigten Anteile vorzeitig zurückzahlen (vgl. Fondsvertrag § 17 Ziff. 3). Falls der Anleger die vorzeitige Rückzahlung wünscht, so hat er dies bei der Kündigung schriftlich zu verlangen. Die ordentliche wie auch die vorzeitige Rückzahlung erfolgen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des RechnungsjahresRechnungsjahres Fondsanteile werden an jedem Bankwerktag in Zürich (Montag bis Frei- tag) ausgegeben oder zurückgenommen. Keine Ausgabe oder Rücknah- me findet an schweizerischen Feiertagen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten (inkl. 24. Dezember), Neujahr (inkl. 31. Dezember), Nationalfeiertag etc.) statt sowie an Tagen, an welchen die Börsen bzw. Märkte der Hautpanla- geländer des Anlagefonds geschlossen sind oder wenn ausserordentliche Verhältnisse im Sinne von § 17 Ziff. 4 des Fondsvertrages vorliegen. Zeichnungs- und Rücknahmeanträge, die bis spätestens zur erwähnten Uhrzeit gemäss der Tabelle am Ende des Prospekts an einem Bankwerk- tag (Auftragstag) eingegangen sind, werden am nächsten Bankwerktag in Zürich (Bewertungstag), auf der Basis des an diesem Tag berechneten Inventarwerts abgewickelt. Der Nettoinventarwert zur Abrechnung gelangende Nettoinven- tarwert ist somit im Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht bekannt (Forward Pricing). Er wird am Bewertungstag aufgrund der Schlusskurse des Immobilienfonds wird zum Verkehrswert auf Ende Bewertungstages berechnet. Für Tage, an welchen die Börsen bzw. Märkte der Hauptanlageländer geschlossen sind (z.B. Banken- und Bör- senfeiertage), findet keine Bewertung des Rechnungs- jahres und bei jeder Ausgabe von Anteilen berechnetVermögens statt. Der Nettoinventarwert eines Anteils einer Klasse ergibt sich aus dem der der betreffenden Anteilsklasse am Verkehrswert des FondsvermögensFondsvermögens zu- kommenden Quote, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des Immobilienfonds sowie um Anlage- fonds, die bei einer allfälligen Liquidation des Immobilienfonds wahrscheinlich anfallenden Steuernder betreffenden Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen AnteileAnteile der entsprechenden Klasse. Er wird auf zwei Dezimalstellen gerundet1/100 der Referenzwährung der entsprechenden Klasse gerun- det. Der Ausgabepreis der Anteile einer Klasse ergibt sich aus dem im Hinblick auf die Ausgabe am Bewer- tungstag berechneten Nettoinventar- wertNettoinventarwert dieser Klasse, zuzüglich der Ausgabekommission. Die Höhe der Ausgabekommission ist aus der nach- folgenden Ziff. 5.4 Tabelle am Ende des Prospekts ersichtlich. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus der Anteile einer Klasse entspricht dem im Hinblick auf die Rücknahme am Bewer- tungstag berechneten Nettoin- ventarwertNettoinventarwert dieser Klasse, abzüglich der Rücknahmekommission. Die Höhe der Rücknahmekommission ist aus der nachfolgenden Ziff. 5.4 Tabelle am Ende des Prospekts ersichtlich. Die Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (Handänderungssteuern, Notariatskos- ten, Gebühren, marktkonforme namentlich marktübliche Courtagen, Kommissionen, Steuern und Abgaben usw.)) sowie Kosten für die Überprüfung und Aufrechterhaltung von Qualitätsstandards bei physischen Anlagen, die dem Immobilienfonds Anlagefonds aus der Anlage des einbezahlten einbe- zahlten Betrages bzw. aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil ent- sprechenden entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen, werden dem Fondsvermögen Fondsvermö- gen belastet. Ausgabe- und Rücknahmepreise Rücknahmepreis werden auf einen Euro 1/100 der Referenzwährung der entsprechenden Klasse gerundet. Die Zahlung erfolgt jeweils 3 Bank- arbeitstage nach dem Bewertungstag (Valuta 3 Tage). Die Anteile werden nicht verbrieft, sondern nur buchmässig geführt. Der Anleger ist nicht berechtigt, die Aushändigung eines auf den Namen oder auf den Inhaber lautenden Anteilscheins Anteilscheines zu ver- langenverlangen. Die buchmässige Führung Es ist der Anteile hat über ein Depot bei Fondsleitung und der Depotbank zu erfolgen. Die Fondsleitung plantim Rahmen ihrer Vertriebstä- tigkeit gestattet, nach Abschluss der Erstemission für Zeichnungen zurückzuweisen, sowie gegenüber natürli- chen oder juristischen Personen in bestimmten Ländern und Gebieten den Verkauf, die Anteile des Immobilienfonds die Lieferfähigkeit über SIX SIS AG als externe Depotstelle herzustellen. Die Fondsleitung kann die Ausgabe der Anteile jederzeit einstellen sowie Anträge auf Zeichnung Vermittlung oder Umtausch Übertragung von Anteilen zurückweisenzu untersagen oder zu begrenzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.hszchinafund.com

Nützliche Hinweise. Valorennummer: 38541554 Valorennummer vgl. Tabelle am Ende des Prospekts ISIN-Nummer: CH0385415549 GIIN-Nummer: YFGBH8.00224.ME.756 Kotierung/Handel: ausserbörslich Rechnungsjahr: Das erste Nummer vgl. Tabelle am Ende des Prospekts Kotierung keine (gilt für alle Teilvermögen) Rechnungsjahr ist ein verlängertes Rechnungsjahr und endet am 31. Xxxx 2019. Jedes Rechnungsjahr nach dieser ersten Rechnungslegungsperiode läuft jeweils vom 1. April Januar bis 31. Xxxx. Anteile: Werden nicht verbrieft, sondern nur buchmässig geführt. Ausschüttungstermin: innerhalb von vier Monaten seit Abschluss des Rechnungsjahres Erstausgabepreis: 100.00 Dezember Laufzeit unbeschränkt Rechnungseinheit Euro Die Ausgabe von Anteilen ist jederzeit möglich. Sie darf nur tranchenweise erfolgen, wobei die bisherige Anzahl Anteile maximal verdoppelt werden kann. Die Fondsleitung bestimmt die An- zahl der neu auszugebenden Anteile, das Bezugsverhältnis für die bisherigen Anleger, die Emis- sionsmethode für das Bezugsrecht und die übrigen Bedingungen in einem separaten Emissi- onsprospekt. Der Anleger kann seinen Anteil jeweils auf das Ende eines Rechnungsjahres, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten, kündigen. Die Fondsleitung kann unter bestimmten Be- dingungen die während eines Rechnungsjahres gekündigten Anteile vorzeitig zurückzahlen (vgl. Fondsvertrag Tabelle am Ende des Prospekts Anteile Wertrechte Anteile der Teilvermögen werden an jedem Bankwerktag (Montag bis Xxxxxxx) ausgegeben oder zurückge- nommen. Keine Ausgabe oder Rücknahme findet an schweizerischen Feiertagen (Ostern, Pfingsten, Weih- nachten (inkl. 24. Dezember), Neujahr (inkl. 31. Dezember), Nationalfeiertag etc.) statt sowie an Tagen, an welchen die Börsen bzw. Märkte der Hauptanlageländer des Teilvermögens geschlossen sind, oder wenn ausserordentliche Verhältnisse im Sinn von § 17 Ziff. 34 des Fondsvertrags vorliegen. Zeichnungs- und Rücknahmeanträge, die bis spätestens zur erwähnten Uhrzeit gemäss Tabelle am Ende des Prospekts an einem Bankwerktag (Auftragstag) bei der Depotbank vorliegen, werden am nächsten Bankwerktag (Bewertungstag) auf der Basis des an diesem Tag berechneten Nettoinventarwertes abgewi- ckelt. Der zur Abrechnung gelangende Nettoinventarwert ist somit im Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht bekannt (Forward Pricing). Falls Er wird am Bewertungstag aufgrund der Anleger Schlusskurse des Auftragstags be- rechnet. Für Tage, an welchen die vorzeitige Rückzahlung wünschtBörsen bzw. Märkte der Hauptanlageländer des Anlagefonds geschlossen sind (z.B. Banken- und Börsenfeiertage), so hat er findet keine Berechnung des Fondsvermögens statt. Sofern die Ein- bzw. Auszahlung in Anlagen erfolgt (vgl. § 18 des Fondsvertrags), gilt dies bei der Kündigung schriftlich zu verlangen. Die ordentliche wie auch analog für die vorzeitige Rückzahlung erfolgen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres. Der Nettoinventarwert des Immobilienfonds wird zum Verkehrswert auf Ende des Rechnungs- jahres und bei jeder Ausgabe von Anteilen berechnetBewertung dieser Anlagen. Der Nettoinventarwert eines Anteils einer Klasse eines Teilvermögens ergibt sich aus dem der der betreffenden Anteilklasse am Verkehrswert des FondsvermögensFondsvermögens dieses Teilvermögens zukommenden Quote, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des Immobilienfonds sowie um dieses Teilvermögens, die bei einer allfälligen Liquidation des Immobilienfonds wahrscheinlich anfallenden Steuernder betreffenden Anteilklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen AnteileAnteile der entsprechenden Klasse. Er wird auf zwei Dezimalstellen die kleinste gän- gige Einheit der Rechnungseinheit gerundet. Der Ausgabepreis der Anteile einer Klasse der Teilvermögen ergibt sich aus dem im Hinblick auf die Ausgabe berechneten Nettoinventar- wertam Bewertungstag berech- neten Inventarwert dieser Klasse, zuzüglich der Ausgabekommission. Die Höhe der Ausgabekommission ist aus der nach- folgenden Ziff. 5.4 Tabelle am Ende des Prospekts ersichtlich. Der Rücknahmepreis der Anteile einer Klasse ergibt sich aus dem im Hinblick auf die Rücknahme am Bewertungstag berechneten Nettoin- ventarwertInventar- wert dieser Klasse, abzüglich der Rücknahmekommission. Die Höhe der Rücknahmekommission ist aus der nachfolgenden Ziff. 5.4 Tabelle am Ende des Prospekts ersichtlich. Die Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (Handänderungssteuern, Notariatskos- ten, Gebühren, marktkonforme Courtagen, Kommissionen, Abgaben usw.), die dem Immobilienfonds einem Teilvermögen aus der Anlage des einbezahlten Betrages bzw. aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil ent- sprechenden entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen, werden dem Fondsvermögen Vermögen des entsprechen- den Teilvermögens belastet. Ausgabe- und Rücknahmepreise Rücknahmepreis werden auf einen Euro die kleinste gängige Einheit der Rechnungseinheit gerundet. Die Zahlung erfolgt jeweils ein Bankarbeitstag nach dem Bewertungstag (Valuta zwei Tage). Die Anteile werden nicht verbrieft, sondern nur ausschliesslich buchmässig geführt. Der Anleger ist nicht berechtigtberech- tigt, die Aushändigung eines auf Anteilscheines zu verlangen. Es ist der Fondsleitung und der Depotbank im Rah- men ihrer Vertriebstätigkeit gestattet, Zeichnungen zurückzuweisen, sowie gegenüber natürlichen oder juristi- schen Personen in bestimmten Ländern und Gebieten den Namen Verkauf, die Vermittlung oder auf den Inhaber lautenden Anteilscheins Übertragung von Anteilen zu ver- langenuntersagen oder zu begrenzen. Die buchmässige Führung FINMA hat gemäss Art. 78 Abs. 4 KAG gestattet, von der Anteile hat über ein Depot bei der Depotbank zu erfolgen. Die Fondsleitung plant, nach Abschluss der Erstemission für die Anteile des Immobilienfonds die Lieferfähigkeit über SIX SIS AG als externe Depotstelle herzustellenPflicht zur Ein- und Auszahlung in bar abzuwei- chen. Die Fondsleitung kann auf Gesuch hin Ein- und Auszahlungen in Anlagen statt in bar gestatten. Solche Geschäfte sind nur möglich, wenn sie vollständig mit dem Fondsvertrag sowie der aktuellen Anlagepolitik des betreffenden Teilvermögens vereinbar sind und die Ausgabe Interessen der Anteile jederzeit einstellen sowie Anträge übrigen Anleger dadurch in keiner Weise beeinträchtigt werden. Die Anlagen müssen zudem grundsätzlich täglich bewertet werden oder an einer Börse oder einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden. Derzeit gestattet die Fondsleitung in der Regel und bis auf Zeichnung weiteres Ein- und Auszahlung in Anlagen nicht. Eine allfällige Ein- oder Umtausch Auszahlung in Anlagen bedingt in der Regel ein Mindesttransaktionsvolumen im Ge- genwert von Anteilen zurückweisenCHF 5 Millionen.

Appears in 1 contract

Samples: fonds.cash.ch

Nützliche Hinweise. Valorennummer: 38541554 55585462 ISIN-Nummer: CH0385415549 GIIN-Nummer: YFGBH8.00224.ME.756 CH0555854626 Kotierung/Handel: ausserbörslich Rechnungsjahr: Das erste Rechnungsjahr ist ein verlängertes Rechnungsjahr und endet am 31. Xxxx 2019. Jedes Rechnungsjahr nach dieser ersten Rechnungslegungsperiode läuft jeweils vom 1. April Januar bis 31. XxxxDezember, erster Abschluss zum 31. Dezember 2021 Anteile: Werden nicht verbrieft, sondern nur buchmässig geführt. Ausschüttungstermin: innerhalb von vier Monaten seit Abschluss des Rechnungsjahres Erstausgabepreis: 100.00 Rechnungseinheit Euro Die Ausgabe von Anteilen ist jederzeit möglich. Sie darf nur tranchenweise erfolgen, wobei die bisherige Anzahl Anteile maximal verdoppelt werden kann. Die Fondsleitung bestimmt die An- zahl der neu auszugebenden Anteile, das Bezugsverhältnis für die bisherigen Anleger, die Emis- sionsmethode für das Bezugsrecht und die übrigen Bedingungen in einem separaten Emissi- onsprospekt. Der Anleger kann seinen Anteil jeweils auf das Ende eines Rechnungsjahres, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten, kündigen. Die Fondsleitung kann unter bestimmten Be- dingungen die während eines Rechnungsjahres gekündigten Anteile vorzeitig zurückzahlen (vgl. Fondsvertrag § 17 Ziff. 3). Falls der Anleger die vorzeitige Rückzahlung wünscht, so hat er dies bei der Kündigung schriftlich zu verlangen. Die ordentliche wie auch die vorzeitige Rückzahlung erfolgen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres. Der Nettoinventarwert des Immobilienfonds wird zum Verkehrswert auf Ende des Rechnungs- jahres und bei jeder Ausgabe von Anteilen berechnet. Der Nettoinventarwert eines Anteils ergibt sich aus dem Verkehrswert des Fondsvermögens, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des Immobilienfonds sowie um die bei einer allfälligen Liquidation des Immobilienfonds wahrscheinlich anfallenden Steuern, dividiert durch die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Anteile. Er wird auf zwei Dezimalstellen gerundet. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem im Hinblick auf die Ausgabe berechneten Nettoinventar- wert, zuzüglich der Ausgabekommission. Die Höhe der Ausgabekommission ist aus der nach- folgenden Ziff. 5.4 ersichtlich. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem im Hinblick auf die Rücknahme berechneten Nettoin- ventarwert, abzüglich der Rücknahmekommission. Die Höhe der Rücknahmekommission ist aus der nachfolgenden Ziff. 5.4 ersichtlich. Die Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (Handänderungssteuern, Notariatskos- ten, Gebühren, marktkonforme Courtagen, Abgaben usw.), die dem Immobilienfonds aus der Anlage des einbezahlten Betrages bzw. aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil ent- sprechenden Teils der Anlagen erwachsen, werden dem Fondsvermögen belastet. Ausgabe- und Rücknahmepreise werden auf einen Euro gerundet. Anteile werden nicht verbrieft, sondern nur buchmässig geführtgeführt Ausschüttungstermin: innerhalb von 4 Monaten Rechnungseinheit: Schweizer Franken Die Fondsleitung verzichtet auf den Einsatz von Derivaten als Teil der Anlagetechnik. Der Anleger ist nicht berechtigt, die Aushändigung eines auf den Namen oder auf den Inhaber lautenden Anteilscheins zu ver- langenImmobilienfonds besitzt in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Er unterliegt grundsätzlich weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Eine Ausnahme bilden Immobilienfonds mit direktem Grundbesitz. Die buchmässige Führung Erträge aus direktem Grundbesitz unterliegen gemäss dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer der Anteile hat über ein Depot bei der Depotbank zu erfolgenBesteuerung beim Fonds selbst und sind dafür beim Anteilinhaber steuerfrei. Kapitalgewinne aus direktem Grundbesitz sind ebenfalls nur beim Immobilienfonds steuerbar. Die im Immobilienfonds auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer kann von der Fondsleitung plant, nach Abschluss der Erstemission für die Anteile den Immobilienfonds vollumfänglich zurückgefordert werden. Die Ertragsausschüttungen des Immobilienfonds die Lieferfähigkeit über SIX SIS AG als externe Depotstelle herzustellen(an in der Schweiz und im Ausland domizilierte Anleger) unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. Die Fondsleitung kann je mit separatem Coupon ausgeschütteten Erträge und Kapitalgewinne aus direktem Grundbesitz und Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen und übrigen Vermögenswerten unterliegen keiner Verrechnungssteuer. In der Schweiz domizilierte Anleger können die Ausgabe in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Anteile jederzeit einstellen sowie Anträge auf Zeichnung oder Umtausch Steuererklärung resp. durch separaten Verrechnungssteuerantrag zurückfordern. Im Ausland domizilierte Anleger können die Verrechnungssteuer nach dem allfällig zwischen der Schweiz und ihrem Domizilland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. Bei fehlendem Abkommen besteht keine Rückforderungsmöglichkeit. Die steuerlichen Ausführungen gehen von Anteilen zurückweisen.der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis aus. Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Immobilienfonds hat folgenden Steuerstatus:

Appears in 1 contract

Samples: pur-d-bucket01.ams3.digitaloceanspaces.com

Nützliche Hinweise. Valorennummer: 38541554 ISIN-Nummer: CH0385415549 GIIN-Nummer: YFGBH8.00224.ME.756 Kotierung/Handel: ausserbörslich Rechnungsjahr: Das erste Rechnungsjahr ist ein verlängertes Rechnungsjahr und endet am 3101. Xxxx 2019. Jedes Rechnungsjahr nach dieser ersten Rechnungslegungsperiode läuft jeweils vom 1. April August bis 31. Xxxx. Juli Anteile: Werden nicht verbrieft, sondern nur buchmässig geführt. AusschüttungsterminInhabertitel; keine Verbriefung Kotierung: innerhalb von vier Monaten seit Abschluss des Rechnungsjahres Erstausgabepreiskeine Valorennummern: 100.00 Rechnungseinheit Euro Die Ausgabe von Anteilen ist jederzeit möglich. Sie darf nur tranchenweise erfolgen, wobei die bisherige Anzahl Anteile maximal verdoppelt werden kann. Die Fondsleitung bestimmt die An- zahl der neu auszugebenden Anteile, das Bezugsverhältnis für die bisherigen Anleger, die Emis- sionsmethode für das Bezugsrecht und die übrigen Bedingungen in einem separaten Emissi- onsprospekt. Der Anleger kann seinen Anteil jeweils auf das Ende eines Rechnungsjahres, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten, kündigen. Die Fondsleitung kann unter bestimmten Be- dingungen die während eines Rechnungsjahres gekündigten Anteile vorzeitig zurückzahlen (vgl. Fondsvertrag Tabelle zum Prospekt ISIN-Nummern: vgl. Tabelle zum Prospekt Rechnungseinheit der Teilvermögen: vgl. Tabelle zum Prospekt Verwendung der Erträge: vgl. Tabelle zum Prospekt Anteile der Teilvermögen werden an jedem Bankwerktag (Montag bis Xxxxxxx) ausgegeben oder zurückgenommen (Auftragstag). Als Bankwerktag gilt jeder Tag, an welchem die Banken in der Stadt Zürich geöffnet sind. Keine Ausgaben oder Rücknahmen finden an schweizerischen oder stadtzürcherischen Feiertagen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Neujahr, Nationalfeiertag etc.) statt sowie an Tagen, an welchen die Börsen bzw. Märkte der Hauptanlageländer eines Teilvermögens geschlossen sind oder wenn ausserordentliche Verhältnisse im Sinne von § 17 Ziff. 34 des Fondsvertrages vorliegen. Zeichnungs- und Rücknahmeanträge werden von den Vertriebsstellen entgegengenommen. Zeichnungs- bzw. Rücknahmeanträge, die bis spätestens zu dem in der Tabelle zum Prospekt genannten Zeitpunkt bei der Depotbank vorliegen, werden am zweiten auf den Auftragstag folgenden Bankwerktag (Bewertungstag) auf der Basis des an diesem Tag berechneten Inventarwertes abgewickelt. Der zur Abrechnung gelangende Nettoinventarwert ist somit im Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht bekannt (Forward Pricing). Falls Für bei Vertriebsträgern platzierte Anträge können zur Sicherstellung der Anleger rechtzeitigen Weiterleitung an die vorzeitige Rückzahlung wünschtDepotbank frühere Schlusszeiten für die Abgabe der Anträge gelten. Diese können beim jeweiligen Vertriebsträger in Erfahrung gebracht werden. Für Anträge, so hat er dies bei welche der Kündigung schriftlich zu verlangen. Die ordentliche wie auch die vorzeitige Rückzahlung erfolgen innerhalb von vier Monaten Depotbank nach Abschluss des Rechnungsjahres. Der Nettoinventarwert des Immobilienfonds wird dem in der Tabelle zum Verkehrswert auf Ende des Rechnungs- jahres und bei jeder Ausgabe von Anteilen berechnetProspekt genannten Zeitpunkt an einem Bankwerktag vorliegen, gilt der nächstfolgende Bankwerktag als Auftragstag. Der Nettoinventarwert eines Anteils einer Klasse eines Teilvermögens ergibt sich aus dem der der betreffenden Anteilsklasse am Verkehrswert des FondsvermögensVermögens dieses Teilvermögens zukommenden Quote, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des Immobilienfonds sowie um dieses Teilvermögens, die bei einer allfälligen Liquidation des Immobilienfonds wahrscheinlich anfallenden Steuernder betreffenden Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen AnteileAnteile der entsprechenden Klasse. Er wird mathematisch auf 1/100 (zwei Dezimalstellen Stellen nach dem Komma) der Rechnungseinheit gerundet. Der Ausgabepreis ergibt sich aus wie folgt: am Bewertungstag berechneter Nettoinventarwert zuzüglich der Nebenkosten (namentlich maktkonforme Courtagen, Kommissionen, Steuern und Abgaben), die dem entsprechenden Teilvermögen im Hinblick auf die Ausgabe berechneten Nettoinventar- wert, Durchschnitt aus der Anlage des einbezahlten Betrages erwachsen (Ausgabespesen) und zuzüglich der Ausgabekommission. Die Höhe der Ausgabekommission ist aus der nach- folgenden Ziff. 5.4 ersichtlich. Der Rücknahmepreis ergibt sich wie folgt: am Bewertungstag berechneter Nettoinventarwert, abzüglich der Nebenkosten, die dem entsprechenden Teilvermögen im Durchschnitt aus dem im Hinblick auf die Rücknahme berechneten Nettoin- ventarwert, Verkauf eines dem gekündigten Anteil entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen (Rücknahmespesen) und abzüglich der Rücknahmekommission. Die Ausgabe- und Rücknahmespesen dienen ausschliesslich dazu, die beim Erwerb bzw. bei der Veräusserung der Anlagen anfallenden Investitionskosten zu decken und gehen vollständig zugunsten der jeweiligen Teilvermögen. Die Erhebung von Ausgabespesen entfällt bei Sachein- und Sachauslagen sowie beim Umtausch von Anteilen einer Anteilsklasse in Anteile einer anderen Anteilsklasse desselben Teilvermögens (vgl. Ziff. 5.4 nachfolgend). Die Höhe der maximalen Ausgabe- und Rücknahmespesen und der maximalen Ausgabe- und Rücknahmekommission ist aus der nachfolgenden Ziff. 5.4 ersichtlich. Die Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (Handänderungssteuern, Notariatskos- ten, Gebühren, marktkonforme Courtagen, Abgaben usw.), die dem Immobilienfonds aus der Anlage des einbezahlten Betrages 5.5.1 bzw. aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil ent- sprechenden Teils der Anlagen erwachsen, werden dem Fondsvermögen belastetTabelle im Anhang zum Prospekt zu entnehmen. Ausgabe- und Rücknahmepreise werden auf einen Euro 1/100 (zwei Stellen nach dem Komma) der Rechnungseinheit gerundet. Die Valutierung erfolgt jeweils spätestens gemäss der in der Tabelle zum Prospekt genannten Zeitpunkt. Die Anteile werden nicht verbrieft, sondern nur buchmässig geführt. Der Anleger ist nicht berechtigt, die Aushändigung eines auf den Namen oder auf den Inhaber lautenden Anteilscheins zu ver- langenverlangen. Die buchmässige Führung Fraktionsanteile werden bis auf 1/1'000 (drei Stellen nach dem Komma) Anteile ausgegeben. Es ist der Anteile hat über ein Depot bei Fondsleitung und der Depotbank zu erfolgen. Die Fondsleitung plantim Rahmen ihrer Vertriebstätigkeit gestattet, nach Abschluss der Erstemission für die Anteile des Immobilienfonds die Lieferfähigkeit über SIX SIS AG als externe Depotstelle herzustellen. Die Fondsleitung kann die Ausgabe der Anteile jederzeit einstellen sowie Anträge auf Zeichnung oder Umtausch von Anteilen zurückweisenvollständig oder anteilsmässig zurückzuweisen, sowie gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in bestimmten Ländern oder Gebieten den Verkauf, die Vermittlung oder Übertragung von Anteilen zu untersagen oder zu begrenzen. Eine vollständige oder anteilsmässige Zurückweisung von Anträgen auf Zeichnung oder Umtausch von Anteilen kann insbesondere erfolgen, wenn sich der Vermögensverwalterin keine zusätzlichen Anlagemöglichkeiten bieten, welche mit der Verfolgung ihrer Anlagestrategie vereinbar sind. Sofern nach Ausführung eines Rücknahmeauftrages die Bedingungen zum Halten einer Anteilsklasse nicht mehr erfüllt sind, wird die Fondsleitung entweder einen zwangsweisen Umtausch der verbleibenden Anteile in eine andere Klasse desselben Teilvermögens, für die der Anleger die genannten Bedingungen erfüllt, oder eine zwangsweise Rücknahme aller Anteile derjenigen Anteilsklasse, deren teilweise Rücknahme verlangt wird, vornehmen.

Appears in 1 contract

Samples: fonds.cash.ch