Übertragung der Anlageentscheide und weiterer Teilaufgaben Musterklauseln

Übertragung der Anlageentscheide und weiterer Teilaufgaben. Die Fondsleitung agiert als Vermögensverwalter des PATRIMONIUM SWISS REAL ESTATE FUND. Die Liegenschaftsbuchhaltung ist teilweise an die Régie du Rhône SA mit Sitz in Genf (A. Zekal) und teilweise an die Privera AG mit Sitz in Bern-Gümligen (X. Xxxxxxxxx (COO)) übertragen. Die Liegenschaftsbewirtschaftung wurde von der Patrimonium Asset Management AG an ver- schiedene lokal Anbieter übertragen, welche aufgrund ihrer Nähe zu Liegenschaften eine an- gemessene Betreuung der Liegenschaften ermöglichen.
Übertragung der Anlageentscheide und weiterer Teilaufgaben. Die Anlageentscheide des Immobilienfonds sind nicht an einen Dritten übertragen. Die Liegenschaftsbuchhaltung ist teilweise an die Régie du Rhône SA mit Sitz in Genf (A. Zekal) und teilweise an die Privera AG mit Sitz in Bern-Gümligen (X. Xxxxxxxxx (COO)) übertragen. Die Régie du Rhône SA und die Privera AG zeichnen sich aus durch ihre langjährige Erfahrung in Liegenschaftsbuchhaltung und bieten ihre Verwaltungs- und Buchhaltungsdienste sehr vielen Eigentümern von verschiedensten Liegenschaften Typen an. Die genaue Ausführung dieser beiden Aufträge regeln zwei zwischen der Patrimonium Asset Management AG und der Régie du Rhône SA, respektiv der Privera AG, abgeschlossene Verträge. Die Liegenschaftsbewirtschaftung wurde von der Patrimonium Asset Management AG an ver- schiedene lokal Anbieter übertragen, welche aufgrund ihrer Nähe zu Liegenschaften eine an- gemessene Betreuung der Liegenschaften ermöglichen.
Übertragung der Anlageentscheide und weiterer Teilaufgaben. Die Fondsleitung hat die Anlageentscheide der Teilvermögen an die IAM Independent Asset Management SA, mit Sitz in Genf, übertragen. Die Ausführung des Man-dates regelt ein zwi- schen der Fondsleitung und dem Vermögensverwalter abgeschlossener Vermögensverwal- tungsvertrag vom 1. Mai 2017. Die IAM Independent Asset Management SA wurde im Jahre 1995 als Aktiengesellschaft, mit Sitz in Genf, gegründet (Adresse: xxx xx xx Xxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx). Die IAM Independent Asset Management SA ist ein auf die traditionelle Vermö- gensverwaltung im dynamischen Stil für institutionelle Anleger spezialisiertes Unternehmen mit folgenden Spezialgebieten: unabhängige aktive Vermögensverwaltung von gemischten Man- daten BVV2, Portfolios Aktien Schweiz sowie Aktien Ausland. Der Vermögensverwalter ist ein von der FINMA gemäss dem Bundesgesetz über die Finanzin- stitute bewilligter und beaufsichtigter Verwalter von Kollektivvermögen. Die Geschäftsführung obliegt Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxx, Xxxxx- xxxxx Xxxxxxx und Xxxxx Xxxxx (bis 30. Juni 2022). Die Mitglieder der Geschäftsführung weisen sich durch eine langjährige Erfahrung im Bereich der Vermögensverwaltung aus. Prüfgesell- schaft der IAM Independent Asset Management SA ist die PricewaterhouseCoopers SA, Genf. Verschiedene Teilaufgaben zur administrativen und operativen Unterstützung sind an die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, delegiert. Die genaue Ausführung der Aufträge regeln zwischen der Fondsleitung und den Auftragnehmern abge- schlossene Verträge.
Übertragung der Anlageentscheide und weiterer Teilaufgaben. Die Anlageentscheide der Teilvermögen sind an die IAM Independent Asset Management SA, mit Sitz in Genf (Adresse: xxx xx xx Xxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx) ("Xxxxxxxxxxxxxxxxxx"), übertragen. Verschiedene Teilaufgaben zur administrativen und operativen Unterstützung sind an die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, übertragen. Die Fondsleitung kann gemäss § 3 Ziff. 6 des Fondsvertrages Teile oder die Gesamtheit der Vermögen verschiedener Anlagefonds bzw. Teilvermögen gemeinsam verwalten (Pooling), wenn diese bei der gleichen Depotbank verwahrt werden.
Übertragung der Anlageentscheide und weiterer Teilaufgaben. Die Fondsleitung hat die Anlagenscheide des Anlagefonds nicht an Ditte übertragen. Sie nimmt die Anlageverwaltung selbst war. Die Fondsleitung hat Teile der Fondsbuchführung an die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, übertragen. Die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich zeichnet sich durch eine mehrjährige Erfahrung in der Administration von Anlagefonds aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und State Street Bank International GmbH, München, Zweignie- derlassung Zürich, abgeschlossener Vertrag.
Übertragung der Anlageentscheide und weiterer Teilaufgaben. Die Anlageentscheide und die Vertriebstätigkeit in Bezug auf die Teilvermögen des Umbrella-Fonds werden an Tareno AG, Basel, übertragen. Die Fondsleitung hat die Administration und Depotbank-Dienstleistungen der Teilvermögen an die CACEIS Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich übertragen.
Übertragung der Anlageentscheide und weiterer Teilaufgaben. Die Anlageentscheide der Teilvermögen werden an Tareno AG übertragen. Tareno AG ist im Sinne von Artikel 24 ff. FINIG ein bewilligter Verwalter von Kollektivvermögen und unterliegt als solcher in der Schweiz der Aufsicht durch die FINMA. Seit der Gründung im Jahre 2000 ist Tareno AG in der Vermögensverwalterung spezialisiert. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und dem Verwalter von Kollektivvermögen am 11. und 15. Juni 2021 unterzeichneter Vermögensverwaltungsvertrag. Die Fondsleitung hat die Administration und Depotbank-Dienstleistungen der Teilvermögen an die CACEIS Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich übertragen. Die genaue Ausführung der Aufträge regeln die zwischen der Fondsleitung und der CACEIS Investor Services Bank S.A., Esch-sur- Alzette, Zweigniederlassung Zürich am 28. Juni 2021 separat abgeschlossene Verträge. CACEIS Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich zeichnet sich durch ihre Erfahrung in der Administration und Verwahrung von kollektiven Anlagevehikeln aus.
Übertragung der Anlageentscheide und weiterer Teilaufgaben. Die Anlageentscheide des Anlagefonds sind an die de Pury Pictet Turrettini & Cie SA, mit Sitz in Genf (Adresse: Xxx xx xx Xxxxxxxxxx 00, XX-0000 Xxxx) übertragen. Die de Pury Pictet Turrettini & Cie SA ist zudem Hauptvertreiber des Anlagefonds. Die Fondsleitung hat Teile der Fondsadministration (inklusive die Fondsbuchführung) an die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich delegiert. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, abgeschlossener Vertrag. Zudem hat die Fondsleitung verschiedene weitere Teilaufgaben an die Carne Global Finan- cial Services Limited, mit Sitz in Dublin übertragen: • Sämtliche Teilaufgaben im Bereich IT-Dienstleistungen. • Sämtliche Teilaufgaben im Bereich der Datenaufbewahrung. • Teilaufgaben im Bereich Operational Support (insb. Risk Management, Compli- ance, Investment Controlling und Operations). Die genaue Ausführung der übertragenen Teilaufgaben regelt ein zwischen der Fondslei- tung und den genannten Gruppengesellschaften abgeschlossener Vertrag. Es besteht die Möglichkeit, den genannten Gruppengesellschaften weitere Teilaufgaben zu übertragen.
Übertragung der Anlageentscheide und weiterer Teilaufgaben. Die Anlageentscheide des Anlagefonds sind an die de Pury Pictet Turrettini & Cie SA, mit Sitz in Genf (Adresse: Xxx xx xx Xxxxxxxxxx 00, XX-0000 Xxxx) übertragen. Die de Pury Pictet Turrettini & Cie SA ist eine Vermögensverwaltungsgesellschaft und unterliegt als sol- che in der Schweiz der Aufsicht durch die FINMA. de Pury Pictet Turrettini & Cie SA zeich- net sich aus durch langjährige Erfahrung in der Verwaltung von Anlagefonds. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der de Pury Pictet Tur- rettini & Cie SA abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag. Die de Pury Pictet Turrettini & Cie SA ist zudem Hauptvertreiber des Anlagefonds. Zudem hat die Fondsleitung verschiedene weitere Teilaufgaben (Teilaufgaben im Bereich IT-Dienstleistungen, Datenaufbewahrung und Operational Support) an die die Carne Global Financial Services Limited, mit Sitz in Dublin übertragen. Carne Global Financial Services Limited, mit Sitz in Dublin, zeichnet sich durch mehrjährige Erfahrung in der administrativen und operativen Unterstützung von Anlagefonds aus.
Übertragung der Anlageentscheide und weiterer Teilaufgaben. Die Anlageentscheide der Teilvermögen sind an die IAM Independent Asset Management SA, mit Sitz in Genf (Adresse: xxx xx xx Xxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx) ("Xxxxxxxxxxxxxxxxxx"), übertragen. Die Fondsleitung hat Teile der Fondsadministration (inklusive die Fondsbuchführung) an die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich delegiert. Die ge- naue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, abgeschlossener Vertrag. Zudem hat die Fondsleitung verschiedene weitere Teilaufgaben an die Carne Global Financial Services Limited, mit Sitz in Dublin übertragen: • Sämtliche Teilaufgaben im Bereich IT-Dienstleistungen. • Sämtliche Teilaufgaben im Bereich der Datenaufbewahrung. • Teilaufgaben im Bereich Operational Support (insb. Risk Management, Compliance, Investment Controlling und Operations). Die genaue Ausführung der übertragenen Teilaufgaben regelt ein zwischen der Fondsleitung und den genannten Gruppengesellschaften abgeschlossener Vertrag. Es besteht die Möglich- keit, den genannten Gruppengesellschaften weitere Teilaufgaben zu übertragen. Die Fondslei- tung kann gemäss § 3 Ziff. 6 des Fondsvertrages Teile oder die Gesamtheit der Vermögen verschiedener Anlagefonds bzw. Teilvermögen gemeinsam verwalten (Pooling), wenn diese bei der gleichen Depotbank verwahrt werden.