Obliegenheiten vor und bei einer Störungsmeldung Musterklauseln

Obliegenheiten vor und bei einer Störungsmeldung. Jeder Kunde ist gehalten, vor Abgabe einer Störungsmeldung an den ISP im Rahmen seiner Möglichkeiten zu überprüfen, ob die Störung möglicherweise in seinem Verantwortungsbereich und somit außerhalb der Verantwortung des ISP liegt. Der Kunde wird dem ISP die Aufwendungen ersetzen, die durch die Über- prüfung seiner technischen Einrichtungen entstanden sind, sofern keine oder vom Kunden zu vertretende Störungen der Einrichtungen des ISPs vorlagen und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. Der Kunde ist angehalten, die Symptome einer Störung sowie die Statusanzeigen der Endgeräte möglichst genau zu beschreiben. Der Kunde verpflichtet sich, Störungen der von ihm genutzten Produkte sowie Störungen an der von dem ISP zur Verfügung gestellten Hardware und an den überlassenen Einrichtungen nur von dem ISP beseitigen zu lassen. Letzteres gilt nur, wenn die Hardware nicht Eigentum des Kunden ist.
Obliegenheiten vor und bei einer Störungsmeldung. Jeder Kunde ist gehalten, vor Abgabe einer Störungsmeldung an die SWJ im Rahmen seiner Möglichkeiten zu überprüfen, ob die Störung möglicherweise außerhalb des Verantwor- tungsbereichs der SWJ liegt, bspw. ihre Ursache in den Endgeräten des Kunden hat. Auf die Kostentragungspflicht bei unberechtigten Störungsmeldungen wird hingewiesen. Der Kunde ist ferner gehalten, die Symptome einer Störung sowie die Status-Anzeigen der Endgeräte möglichst genau zu beschreiben.
Obliegenheiten vor und bei einer Störungsmeldung. Vor Abgabe einer Störungsmeldung an die DGN ist jeder Kunde gehalten im Rahmen seiner Möglichkeiten zu überprüfen, ob die Störung mög- licherweise in seinem Verantwortungsbereich und somit außerhalb der Verantwortung der DGN liegt. Der Kunde ist angehalten, die Symptome einer Störung sowie die Statusanzeigen der Endgeräte möglichst genau zu beschreiben.
Obliegenheiten vor und bei einer Störungsmeldung. Vor Abgabe einer Störungsmeldung an die AVACOMM ist jeder Kunde gehalten im Rahmen seiner Möglichkeiten zu überprüfen, ob die Störung möglicherweise in seinem Verantwortungsbereich und somit außerhalb der Verantwortung der AVACOMM liegt. Der Kunde ist angehalten, die Symptome einer Störung sowie die Statusanzeigen der Endgeräte möglichst genau zu beschreiben.
Obliegenheiten vor und bei einer Störungsmeldung. Jeder Kunde ist gehalten, vor Abgabe einer Störungsmeldung an die Troiline im Rahmen seiner Möglichkeiten zu überprüfen, ob die Störung möglicherweise außerhalb des Verantwortungsbe- reichs der Troiline liegt, bspw. ihre Ursache in den Endgeräten des Kunden hat. Für ungerechtfertigte Vor-Ort Serviceeinsätze trägt der Kunde die Kosten gemäß Preisliste. Der Kunde ist fer- ner gehalten, die Symptome einer Störung sowie die Status-An- zeigen der Endgeräte möglichst genau zu beschreiben.