Störung Musterklauseln

Störung. Unter einer Störung versteht man ein unerwartet eintretendes Ereignis, das auf die bestehenden Systemfunktionen unmittelbare beeinträchtigende Auswirkung hat und dadurch die Systemfunktionen nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung stehen (verursacht durch z. B. defekte Komponenten oder fehlerhafte Software). Störungen werden von KBC, bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung, auf Basis des Incident Prozesses behandelt. Software- oder Komponentenfehler, die keine unmittelbare Auswirkung auf die bestehenden Systemfunktionen haben, fallen nicht in die Kategorie Störung.
Störung. Als Störung werden alle Zustände bezeichnet, bei denen ein System oder ein Dienst nicht in der vertraglich verein- barten Art und Weise verfügbar ist. Ist die Erreichbarkeit eines Systems oder eines Dienstes durch Störungen, Inkom- patibilitäten oder unpassende Einstellungen in Systemen, Komponenten oder Diensten des Kunden begründet, fällt dieses nicht in den Verantwortungsbereich der Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH und es handelt sich somit nicht um eine Störung.
Störung ist ein länger als 5 Minuten andauernder Zustand, welcher entsprechend der Fehlerkategorie A einzuordnen ist.
Störung. Als Störungen werden alle Zustände bezeichnet, bei denen Systeme oder Dienste nicht in der vertraglich vereinbarten Art und Weise verfügbar oder stark beeinträchtigt sind.
Störung. Auswirkung Erklärungen High • Der Geschäftsprozess des Auftraggebers ist nicht durchführbar • Eine große Anzahl von Anwendern ist betroffen • Eine hohe Beschädigung der Reputation des Unternehmens ist wahrscheinlich Medium • Der Geschäftsprozess des Auftraggebers ist nur eingeschränkt durchführbar • Eine mäßige Anzahl von Anwendern ist betroffen • Eine mäßige Beschädigung der Reputation des Unternehmens ist wahrscheinlich Low • Ein Anwender ist betroffen • Eine Beschädigung der Reputation des Unternehmens ist nur in minimalem Umfang zu erwarten. Unter einer Störung versteht man ein unerwartet eintretendes Ereignis, das auf die bestehenden Systemfunktionen unmittelbare beeinträchtigende Auswirkung hat und dadurch die Systemfunktionen nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung stehen (verursacht durch z. B. defekte Komponenten oder fehlerhafte Software). Störungen werden von KBC, bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung, auf Basis des Incident Prozesses behandelt. Software- oder Komponentenfehler, die keine unmittelbare Auswirkung auf die bestehenden Systemfunktionen haben, fallen nicht in die Kategorie Störung.
Störung. Beeinträchtigung der Eignung der Vertragsgegenständliche Software o- der der Pflegeleistung zur vertraglich vereinbarten, bzw. soweit eine sol- che Vereinbarung fehlt, zur vorausgesetzten oder sonst zur gewöhnlichen Verwendung.
Störung. Als Störung werden alle Zustände bezeichnet, bei denen ein System oder ein Dienst nicht in der vertraglich vereinbarten Art und Weise verfügbar ist. Ist die Erreichbarkeit eines Systems oder eines Dienstes durch Störungen, Inkompatibilitäten oder unpassenden Einstellungen in Systemen, Komponenten oder Diensten des Kunden begründet, fällt dieses nicht in den Ver- antwortungsbereich der SWJ und es handelt sich somit nicht um eine Störung. Jeder Kunde ist gehalten, die Symptome einer Störung möglichst genau zu beschreiben.
Störung. Als Störung werden alle Zustände bezeichnet, bei denen ein System oder ein Dienst nicht über die vertraglich vereinbarten Schnittstellen erreichbar ist oder nicht die dem Kunden geschuldeten Ergebnisse in einer normalen Antwortzeit liefert. Ist die Erreichbarkeit eines Systems oder eines Dienstes durch Störungen in Systemen, Komponenten oder Diensten des Kunden begründet, fällt dies nicht in den Hoheitsbereich von Tell-Phone und es handelt sich nicht um eine Störung.
Störung. Als Störungen werden alle Zustände bezeichnet, bei denen Systeme oder Dienste nicht in der vertraglich vereinbarten Art und Weise verfügbar oder stark beein- trächtigt sind. Der ISP ist nur für die Beseitigung von Störungen verantwortlich, die in den technischen Einrichtungen des ISP bzw. den von ihm betriebenen tech- nischen Einrichtungen, die sich in der Regel bis zum Übergabepunkt erstrecken, auftreten. Soweit nicht anders vereinbart, ist der ISP zu etwaigen Störungsbesei- tigungen an ihm nicht gehörenden Einrichtungen, insbesondere der Innenhaus- verkabelung, nicht berechtigt und auch nicht verpflichtet.
Störung. (1) Störung ist jede Beeinträchtigung einer Funktionalität eines vertragsgegenständlichen Software- oder Hardwareprodukt, die zu einem Ausfall der Funktionsfähigkeit eines vertragsgegenständlichen Software- oder Hardwareprodukts führt.