Offizielle Messemedien. 7.2.1 Für die Messemedien gem. 7.1.2.2 gelten folgende Regelungen:
Offizielle Messemedien. 7.2.1 Die Medienpauschale deckt die Veröffentlichung eines Basiseintrags im Online-Ausstellerzerzeichnis ab. Nach Ent- scheidung der LMS können weitere Messemedien in ge- druckter oder digitaler Form veröffentlicht werden.
Offizielle Messemedien. 7.2.1 Die Medienpauschale deckt die Veröffentlichung eines Basiseintrags im Online-Ausstellerverzeichnis ab. Nach Ent- scheidung der LMS können weitere Messemedien in ge- druckter oder digitaler Form veröffentlicht werden.
7.2.2 Die LMS weist ausdrücklich darauf hin, dass, mit Aus- nahme des von der LMS genannten Mediendienstleisters, keinerlei Dritte, auch keine anderen Verlage oder Dienst- leister, mit der Erstellung von Messemedien und Aussteller- verzeichnissen – insbesondere von solchen nach der Durch- führung der Ausstellung – beauftragt sind bzw. beauftragt werden. Soweit diesbezügliche Angebote an die Aussteller gehen sollten, handelt es sich um Eigeninitiativen von Drit- ten, die in keinerlei Beziehung zu der LMS stehen.