Common use of Online-Vertragsschluss Clause in Contracts

Online-Vertragsschluss. 4.1 Die nachfolgenden Regelungen gemäß dieser Ziffer 4 gelten aus- schließlich für den Online-Vertragsschluss über das Internetportal der Stadtwerke. 4.2 Die Stadtwerke bestätigen dem Kunden den Eingang seines Angebotes unverzüglich per E-Mail. Die Stadtwerke erklären innerhalb von 14 Tagen ab Eingang des Kundenangebotes, ob sie dieses annehmen. Erklären sich die Stadtwerke nicht innerhalb der vorgenannten Frist, ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot ge- bunden. Bei Annahme des Angebotes durch die Stadtwerke beginnt die Lieferung rückwirkend zum Datum der Eingangsbestätigung des Kundenangebotes durch die Stadtwerke, bei Bestehen eines Liefervertrages mit einem anderen Lieferanten aber frühestens nach Beendigung des bisherigen Liefervertrages mit dem bisherigen Lieferanten. 4.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Abrechnung und sonstiger Schriftwechsel durch die Stadtwerke per E-Mail erfolgt. Vorbehaltlich dieser Regelung sind die Stadtwerke berechtigt, die Abrechnung und Schriftstücke auf dem Postweg zu übersenden. Auch dem Kunden bleibt es unbenommen, von seinen Wahlmöglichkeiten nach Ziffer 8 Gebrauch zu machen. 4.4 Die Ablesung des Zählerstandes kann bei dem Online- Vertragsschluss durch den Kunden selbst erfolgen. In diesem Fall wird der Kunde zur Erstellung der Abrechnung von den Stadtwerken zur Ablesung aufgefordert. 4.5 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle eines Online-Vertragsschlusses bei der Datenübertragung via E-Mail (elektronischer Weg) Sicherheitsrisiken, wie z. B. Virenübertragung, Beschädigung der Daten, Datenverlust oder Zugriff Dritter, bestehen können. Mit seiner Auftragserteilung gestattet der Kunde den Stadtwerken, Dokumente und sonstige Daten auch mit unver- schlüsselten E-Mails zu übersenden.

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Samples: Stromliefervertrag

Online-Vertragsschluss. 4.1 Die nachfolgenden Regelungen gemäß dieser Ziffer 4 gelten aus- schließlich für den Online-Vertragsschluss über das Internetportal der Stadtwerke. 4.2 Die Stadtwerke bestätigen dem Kunden den Eingang seines Angebotes Ange- botes unverzüglich per E-Mail. Die Stadtwerke erklären innerhalb von 14 Tagen ab Eingang des Kundenangebotes, ob sie dieses annehmen. Erklären sich die Stadtwerke nicht innerhalb der vorgenannten Frist, ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot ge- bundengebunden. Bei Annahme des Angebotes durch die Stadtwerke beginnt die Lieferung rückwirkend zum Datum der Eingangsbestätigung des Kundenangebotes durch die Stadtwerke, bei Bestehen eines Liefervertrages mit einem anderen Lieferanten aber frühestens nach Beendigung des bisherigen Liefervertrages Liefer- vertrages mit dem bisherigen Lieferanten. 4.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Abrechnung und sonstiger Schriftwechsel durch die Stadtwerke per E-Mail erfolgt. Vorbehaltlich dieser Regelung sind die Stadtwerke berechtigt, die Abrechnung und Schriftstücke auf dem Postweg zu übersenden. Auch dem Kunden bleibt es unbenommen, von seinen Wahlmöglichkeiten nach Ziffer 8 Gebrauch zu machen. 4.4 Die Ablesung des Zählerstandes kann bei dem Online- beim Online-Vertragsschluss durch den Kunden selbst erfolgen. In diesem Fall wird der Kunde zur Erstellung der Abrechnung von den Stadtwerken zur Ablesung aufgefordert. 4.5 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle eines Online-Vertragsschlusses bei der Datenübertragung via E-Mail (elektronischer Weg) Sicherheitsrisiken, wie z. B. Virenübertragung, Beschädigung der Daten, Datenverlust oder Zugriff Dritter, bestehen können. Mit seiner Auftragserteilung gestattet der Kunde den Stadtwerken, Dokumente und sonstige Daten auch mit unver- schlüsselten E-Mails zu übersenden.. Stadtwerke Essen AG Xxxxxxxxxxxxxx Xxx. 00-00 00000 Xxxxx Telefon: 0201 /800-0 xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx Amtsgericht Essen Handelsregister B 4170 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Oberbürgermeister Xxxxxx Xxxxx Vorstand: Xx. Xxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender), Bankverbindungen: Sparkasse Essen 251 900 (BLZ 360 501 05) IBAN: XX00000000000000000000 BIC: XXXXXX0XXXX Xxxxxxxx Xxxxx 00 00-000 (XXX 360 100 43) IBAN: XX00000000000000000000 BIC: XXXXXXXXXXX Geschäftszeiten: Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr Xxxxxxx 8:00 – 13:00 Uhr

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Samples: Erdgasliefervertrag

Online-Vertragsschluss. 4.1 Die nachfolgenden Regelungen gemäß dieser Ziffer 4 gelten aus- schließlich für den Der Online-Vertragsschluss ist ausschließlich über das Internetportal der StadtwerkeStadtwerke zu buchen. 4.2 Die Stadtwerke bestätigen dem Kunden den Eingang seines Angebotes unverzüglich per E-Mail. Die Stadtwerke erklären innerhalb von 14 Tagen ab Eingang des Kundenangebotes, ob sie dieses annehmen. Erklären sich die Stadtwerke nicht innerhalb der vorgenannten Frist, ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot ge- bunden. Bei Annahme des Angebotes durch die Stadtwerke beginnt die Lieferung rückwirkend zum Datum der Eingangsbestätigung des Kundenangebotes durch die Stadtwerke, bei Bestehen eines Liefervertrages mit einem anderen Lieferanten aber frühestens nach Beendigung des bisherigen Liefervertrages mit dem bisherigen Lieferanten. 4.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Abrechnung und sonstiger Schriftwechsel durch die Stadtwerke per E-Mail erfolgt. Vorbehaltlich dieser Regelung sind die Stadtwerke berechtigt, die Abrechnung und Schriftstücke auf dem Postweg zu übersenden. Auch dem Kunden bleibt es unbenommen, von seinen Wahlmöglichkeiten nach Ziffer 8 Gebrauch zu machen. 4.4 Die Ablesung des Zählerstandes kann bei dem Online- Vertragsschluss durch den Kunden selbst erfolgen. In diesem Fall wird der Kunde zur Erstellung der Abrechnung von den Stadtwerken zur Ablesung aufgefordert. 4.5 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle eines Online-Vertragsschlusses bei der Datenübertragung via E-Mail (elektronischer Weg) Sicherheitsrisiken, wie z. B. Virenübertragung, Beschädigung der Daten, Datenverlust oder Zugriff Dritter, bestehen können. Mit seiner Auftragserteilung gestattet der Kunde den Stadtwerken, Dokumente und sonstige Daten auch mit unver- schlüsselten E-Mails zu übersenden.

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Samples: Stromliefervertrag

Online-Vertragsschluss. 4.1 Die nachfolgenden Regelungen gemäß dieser Ziffer 4 gelten aus- schließlich für den Online-Vertragsschluss über das Internetportal der Stadtwerke. 4.2 Die Stadtwerke bestätigen dem Kunden den Eingang seines Angebotes unverzüglich per E-Mail. Die Stadtwerke erklären innerhalb von 14 Tagen ab Eingang des Kundenangebotes, ob sie dieses annehmen. Erklären sich die Stadtwerke nicht innerhalb der vorgenannten Frist, ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot ge- bunden. Bei Annahme des Angebotes durch die Stadtwerke beginnt die Lieferung rückwirkend zum Datum der Eingangsbestätigung des Kundenangebotes durch die Stadtwerke, bei Bestehen eines Liefervertrages mit einem anderen Lieferanten aber frühestens nach Beendigung des bisherigen Liefervertrages mit dem bisherigen Lieferanten. 4.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Abrechnung Abrech- nung und sonstiger Schriftwechsel durch die Stadtwerke per E-Mail erfolgt. Vorbehaltlich dieser Regelung sind die Stadtwerke berechtigt, die Abrechnung und Schriftstücke auf dem Postweg zu übersenden. Auch dem Kunden bleibt es unbenommen, von seinen Wahlmöglichkeiten nach Ziffer 8 Gebrauch zu machen. 4.4 Die Ablesung des Zählerstandes kann bei dem Online- Vertragsschluss Online-Vertrags- schluss durch den Kunden selbst erfolgen. In diesem Fall wird der Kunde zur Erstellung der Abrechnung von den Stadtwerken zur Ablesung aufgefordert. 4.5 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle eines Online-Vertragsschlusses bei der Datenübertragung via E-Mail (elektronischer Weg) Sicherheitsrisiken, wie z. B. Virenübertragung, Beschädigung der Daten, Datenverlust oder Zugriff Dritter, bestehen können. Mit seiner Auftragserteilung gestattet der Kunde den Stadtwerken, Dokumente und sonstige Daten auch mit unver- schlüsselten E-Mails zu übersenden.

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Samples: Stromliefervertrag

Online-Vertragsschluss. 4.1 6.1 Die nachfolgenden Regelungen gemäß dieser Ziffer 4 6 gelten aus- schließlich für den Online-Vertragsschluss über das Internetportal der Stadtwerke. 4.2 6.2 Die Stadtwerke bestätigen dem Kunden den Eingang seines Angebotes unverzüglich per E-Mail. Die Stadtwerke erklären innerhalb von 14 Tagen ab Eingang des Kundenangebotes, ob sie dieses annehmen. Erklären sich die Stadtwerke nicht innerhalb der vorgenannten Frist, ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot ge- bunden. Bei Annahme des Angebotes durch die Stadtwerke beginnt die Lieferung rückwirkend zum Datum der Eingangsbestätigung des Kundenangebotes durch die Stadtwerke, bei Bestehen eines Liefervertrages mit einem anderen Lieferanten aber frühestens nach Beendigung des bisherigen Liefervertrages mit dem bisherigen Lieferanten. 4.3 6.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Abrechnung und sonstiger Schriftwechsel durch die Stadtwerke per E-Mail erfolgt. Vorbehaltlich dieser Regelung sind die Stadtwerke berechtigt, die Abrechnung und Schriftstücke auf dem Postweg zu übersenden. Auch dem Kunden bleibt es unbenommen, von seinen Wahlmöglichkeiten nach Ziffer 8 10 Gebrauch zu machen. 4.4 Die Ablesung des Zählerstandes kann bei dem Online- Vertragsschluss durch den Kunden selbst erfolgen. In diesem Fall wird der Kunde zur Erstellung der Abrechnung von den Stadtwerken zur Ablesung aufgefordert. 4.5 6.4 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle eines Online-Vertragsschlusses bei der Datenübertragung via E-Mail (elektronischer Weg) Sicherheitsrisiken, wie z. B. Virenübertragung, Beschädigung der Daten, Datenverlust oder Zugriff Dritter, bestehen können. Mit seiner Auftragserteilung gestattet der Kunde den Stadtwerken, Dokumente und sonstige Daten auch mit unver- schlüsselten unverschlüsselten E-Mails zu übersenden.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Essenheizstrom