Organisatorisches Musterklauseln

Organisatorisches. 10 Die Region erfüllt den Auftrag insbesondere indem sie: - Das Zusammenwirken zwischen Präsidentenkonferenz, Regional- entwickler und privaten Akteuren koordiniert; - Regionalentwickler anstellt oder die Regionalentwicklung auf Man- datsbasis sicherstellt und die Regionalentwicklung strategisch ope- rativ und administrativ führt; - Für den Fall, dass die Region es als notwendig erachtet, die Ent- wicklung und Umsetzung einzelner Projekte Dritten im Mandatsver- hältnis überträgt; - Das zielgerichtete Zusammenwirken zwischen Begleitgruppe und Regionalentwicklung sicherstellt.
Organisatorisches a) Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Schiedsstellenmitglieder können sich auf eine andere Arbeitssprache einigen, ohne dass Anspruch auf Übersetzung der Unterlagen besteht. b) Sofern die zuständigen Behörden nichts anderes vereinbaren, übernimmt die einleitende zuständige Behörde die Organisation der Durchführung des Schiedsverfahrens und stellt das hierfür notwendige Verwaltungspersonal zur Verfügung (Büro der Schiedsstelle). Dieses Verwaltungspersonal hat vor Ausübung dieser Tätigkeit eine Vertraulichkeitserklärung entsprechend Textziffer 7 abzugeben. c) Die Schiedsstellenmitglieder können ihre Aufgaben durch persönliche Treffen, schriftlich, aber auch per Telefon- oder Videokonferenz, per Fax, E-Mailverkehr oder durch andere geeignet erscheinende Kommunikationsmittel erfüllen. Unverschlüsselte E-Mails dürfen jedoch keine identifizierenden Daten von Steuerpflichtigen enthalten. Das Büro der Schiedsstelle organisiert die persönlichen Treffen und stellt Räumlichkeiten für die Sitzungen mit entsprechender Ausstattung an einem Ort bereit, durch welchen den Schiedsstellenmitgliedern möglichst wenig Reisezeit und Aufwendungen entstehen. Bei Bedarf können Sitzungen auch in den Räumlichkeiten der anderen zuständigen Behörde ausgerichtet werden. d) Die zuständigen Behörden gehen davon aus, dass die Schiedsstellenmitglieder ihre Aufgaben ohne die Inanspruchnahme zusätzlicher Mitarbeiter erfüllen können. Nimmt ein Schiedsstellenmitglied einen Mitarbeiter in Anspruch, so hat dieser Mitarbeiter vor der Ausübung von Tätigkeiten in der Angelegenheit eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Das Schiedsstellenmitglied hat die Vertraulichkeitsvereinbarung den zuständigen Behörden zu übermitteln. Der Mitarbeiter unterliegt denselben Regelungen über Interessenkonflikte wie das Schiedsstellenmitglied. Der Mitarbeiter erhält von den zuständigen Behörden keine Vergütung.
Organisatorisches. Die nachfolgend benannten Kontaktpersonen sind Ansprechpartner der längerfristigen Kooperationsvereinbarung. Sie treffen sich in vereinbarten Zeitabständen oder nach Bedarf und kommunizieren, um ihre Aktivitäten abzustimmen.
Organisatorisches. Die TELEDATA IT-LÖSUNGEN GMBH hat gemäß Art. 37 DSGVO einen externen Datenschutzbeauftragten in Person von RA Xx. Xxxx Xxxxxxx bestellt. Die bei der Datenverarbeitung eingesetzten Mitarbeiter sind schriftlich auf das Datengeheimnis sowie auf die Vertraulichkeit verpflichtet. Der Datenschutzbeauftragte führt regelmäßig Überwachungsaudits sowie fachspezifische Schulungen durch. Die TELEDATA IT-LÖSUNGEN GMBH gewährleistet die schriftliche Dokumentation des aktuellen Datenschutz-Niveaus sowie die schriftlichen Arbeitsanweisungen, Richtlinien und Merkblätter für Mitarbeiter. Es existiert ein Datensicherheitskonzept. Zudem sind Verfahren im Bereich Benachrichtigung, Auskunftsersuchen sowie Anliegen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung implementiert.
Organisatorisches. Um die o.g. Angebote planen und erreichen zu können, soll jedes Jahr eine Absprache bezüglich einer gemeinsamen Jahresarbeitsplanung zwischen den Partnern stattfinden und zwar in der Regel zu Schuljahresbeginn, auf jeden Fall aber bis zu den Herbstferien.
Organisatorisches. Es finden regelmäßige Treffen der drei Rektorate abwechselnd in Halle, Jena und Leipzig statt. Die Prorektoren, Xxxxxxx und Mitglieder der Universitätsverwaltungen konsultieren sich zusätzlich entsprechend der gemeinsamen Arbeitsschwerpunkte.
Organisatorisches. Der Praxislerntag findet im 14-tägigen Rhythmus statt. Die Schülerinnen und Xxxxxxx besuchen für maximal sieben Zeitstunden zuzüglich angemessener Pausen den Praxislernort. Der Praxislernort wird durch die Schülerinnen und Xxxxxxx schulhalbjährlich gewechselt. Ein Berichtsheft ist über den gesamten Zeitraum der Praxislerntage durch die Schülerinnen und Xxxxxxx zu führen. Für die Dauer der Praxislerntage unterliegen die Schülerinnen und Xxxxxxx, wie beim Schulbesuch, der gesetzlichen Unfallversicherung. Weiterer Versicherungsschutz besteht entsprechend den von den kommunalen Schulträgern freiwillig abgeschlossenen Versicherungsverträgen. Für Schulen in Landesträgerschaft tritt das Land als Schulträger im Schadenshaftungsfall ein. Unabhängig davon besteht weiterhin das Erfordernis zur Sicherheitsbelehrung der Schülerinnen und Xxxxxxx durch die Praxismentorin bzw. den Praxismentor, was entsprechend zu dokumentieren ist.
Organisatorisches. Die Kooperationspartner evaluieren den Stand der Umsetzung der Vereinbarung jährlich in einem Werkstattgespräch, zu dem die Vertragsparteien wechselseitig einladen. Dabei sind Vertreter der SLpB und des LaSuB einzubeziehen.
Organisatorisches. 1 Die Sanität Basel führt für die Bezirke Arlesheim und Laufen eine eigene Ein- satzzentrale für die Nummer 144. 2 Das Einsatzgebiet für die Rettungseinsätze ist das zugewiesene Gebiet ge- mäss Anhang I der Verordnung vom 8. Februar 2000 über die Organisation des Kranken-, Rettungs- und Leichentransports im Kanton Basel-Landschaft. Nicht einvernehmliche Änderungen der Gebietsaufteilung sind an die Kündigungs- fristen dieser Vereinbarung gebunden. 3 Für die gesicherte Verbindung der kantonalen Alarmzentrale Basel-Landschaft zur Sanität Basel ist der Kanton Basel-Landschaft verantwortlich.
Organisatorisches. Aufbauorganisation und Skizzierung der Zuständigkeiten