Umsetzung der Vereinbarung Musterklauseln

Umsetzung der Vereinbarung. Die effektive Umsetzung unserer Verpflichtungen hinsichtlich der Chancengleichheit und der Vielfalt innerhalb des Konzerns in Europa (Geltungsbereich des EBR) basiert auf der Koordination zwischen der Konzernebene und den örtlichen Firmen / Niederlassungen. Die Parteien stimmen dahingehend überein, dass es wichtig ist, eine gute Zusammenarbeit zwischen den lokalen/nationalen und europäischen Instanzen zu entwickeln. In diesem Rahmen wird vereinbart, dass nach der Unterzeichnung der Vereinbarung die aus der vorliegenden Vereinbarung hervorgehenden Verpflichtungen in folgenden Etappen umgesetzt werden: - Organisation eines Informationstages für die Mitglieder des EBR, um in den betroffenen europäischen Ländern die für die Umsetzung der vorliegenden Vereinbarung notwendigen Bedingungen zu schaffen. Das gleiche Vorgehen ist auch für die Personalchefs des gleichen europäischen Netzes vorgesehen. - jedes im Europäischen Betriebsrat vertretene Land unterzeichnet die vorliegende Vereinbarung auf der Ebene der entsprechenden Rechtsstruktur (Firma/Land) mit dem Ziel der örtlichen Umsetzung unter Einhaltung der nationalen Vorschriften - Definition lokaler Aktionspläne in den betroffenen Betrieben.(vgl. Artikel 4.2) Von den unterzeichneten Parteien wird vereinbart, dass der französische Text ausschlaggebend ist. Die vorliegende Vereinbarung wird von dazu befugten Übersetzern in die Sprachen der im Betriebsrat vertretenen Staaten übersetzt.
Umsetzung der Vereinbarung. Es werden Vereinbarungen zur Art und Umfang der Kostenerstattung entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zwischen dem Jugendamt und dem Xxxxxx getroffen.
Umsetzung der Vereinbarung. Die Jahre 2002 und 2003 sind dazu genutzt worden, die Grundlagen für eine zielorientierte Umsetzung der Vereinbarung zu schaffen. Die Umsetzung der Vereinbarung wird durch die Formulierung konkreter Ziele und der Durchführung von Maßnahmen sichergestellt. Über den Erfolg der Maßnahmen und die Entwicklung der Chancengleichheit wird regelmäßig berichtet. Grundlage ist eine für alle einheitliche Datenbank. Die Berichte erfolgen einmal jährlich in den Aufsichtsräten und alle 3 Jahre gemeinsam mit der Stadtverwaltung im Rat der Stadt.
Umsetzung der Vereinbarung. 5.1. Regeln zur Anwendung der Vereinbarung
Umsetzung der Vereinbarung. Die Überwachung und Steuerung der Zielvereinbarungen obliegt den Vereinbarungs- partnern. Diese Vereinbarung wird im Amt für Denkmalpflege , in seinen Außenstellen, in der Zentrale von Burgen, Schlössern, Altertümern sowie in den ihr zugeordneten Ver- waltungen der Liegenschaften jeweils durch ständigen Aushang den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber bekannt gemacht. Darüber hinaus erhalten alle schwerbehinderten beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Exemplar dieser Vereinbarung. Neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten künftig ein Exemplar der Vereinbarung. Dies gilt auch im Falle des Bekanntwerdens einer Schwerbehinderung eines bereits beschäftigten Mitarbeiters bzw. einer bereits beschäftigten Mitarbeiterin.
Umsetzung der Vereinbarung. 3.1 Die Lieferung erfolgt gemäß geltendem Incoterm: Ab Werk. Wir versuchen die Lieferfrist so kurz wie möglich zu halten. Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Lieferung können nicht anerkannt werden. Weigert sich der Kunde, die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt abzunehmen, oder liefert er die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht, ist der Benutzer berechtigt, die Produkte auf Rechnung und Gefahr des Kunden einzulagern und die Transportkosten in Rechnung zu stellen. 3.2 Die Ware gilt als geliefert, sobald der Kunde die Ware erhalten und / oder unterschrieben hat, wenn die Ware vom Kunden geliefert oder abgeholt wurde. 3.3 Ab dem Zeitpunkt der Lieferung an der Haustür erfolgt die Lieferung auf Gefahr des Kunden. Selbst wenn der Kunde die Ware abholt, geht das Risiko auf den Kunden über, sobald der Kunde die Ware zum Transport verlädt. 3.4 Die Angabe von Lieferbedingungen in Angeboten, Mail und Vereinbarungen oder sonstigen Angaben erfolgt durch den Nutzer stets nach bestem Wissen und unter Beachtung dieser Bedingungen, sie sind jedoch nicht unverbindlich. 3.5 Der Kaufer kann sein Widerrufsrecht innerhalb von 7 Tagen ausüben. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Produkte oder eines der mitgelieferten Zubehörteile: - nach den persönlichen Vorgaben des Kunden gefertigt werden (Individualisierung), - speziell für den Kunden bestellt (Größe, Farbe und zusätzliche Optionen) werden, - sich nicht mehr in der Originalverpackung / im Originalzustand befinden, - nicht mehr vollständig oder beschädigt sind, - teilweise in Betrieb genommen worden sind. Ein Widerrufsrecht besteht nicht für Geschäftskunden (Händler).

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  • Dauer der Vereinbarung Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.1

  • Besondere Vereinbarungen Special Terms

  • Beendigung der Vereinbarung Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Maßnahmen ergreift. Wenn der Teilnehmer die Vereinbarung vorzeitig beendet oder nicht entsprechend den Bestimmungen erfüllt, muss er den bereits ausgezahlten Zuwendungsbetrag zurückzahlen, soweit nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. in einer unvorhersehbaren Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Einfluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist, hat der Teilnehmer mindestens Anspruch auf den Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase. Alle verbleibenden Mittel sind zurückzuzahlen, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart.

  • Lizenzvereinbarung XXXXX und ihre Lizenzgeber übernehmen keinerlei Haftung in Verbindung mit den Wertpapieren. Insbesondere, Der Lizenzvertrag zwischen Goldman Sachs & Co. und STOXX wird einzig und allein zu deren Gunsten und nicht zu Gunsten des Inhabers der Wertpapiere oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen.

  • Gesamte Vereinbarung 9.1 Sie sind damit einverstanden, dass dieser Rahmenvertrag und die durch schriftlichen Verweis in Bezug genommenen Angaben bzw. Informationen (darunter auch Hinweise auf Angaben, die dem Internet oder einschlägigen Oracle Richtlinien und Policies zu entnehmen sind) zusammen mit dem dazugehörigen Auftrag den gesamten Rahmenvertrag für Produkte und/oder Service Offerings, die von Ihnen bestellt wurden, darstellen und dass alle zuvor oder gleichzeitig, mündlich oder schriftlich getroffenen Vereinbarungen oder Abmachungen in Bezug auf derartige Produkte und/oder Service Offerings ersetzt. 9.2 Es wird ausdrücklich vereinbart dass die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages und jeglicher Oracle Aufträge vorrangig gelten im Verhältnis zu den Bestimmungen, die gegebenenfalls in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Procurement Internet Portal, solche Bestimmungen die in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Portal haben keinerlei Geltung für bestellte Produkte und/oder Service Offerings. Sollten der/die Anhang/Anhänge und die Allgemeingültigen Bestimmungen widersprüchliche Bestimmungen enthalten, ist/sind der/die Anhang/Anhänge massgeblich. Sollten der Auftrag und dieser Rahmenvertrag widersprüchliche Bestimmungen haben, ist der Auftrag massgeblich. Änderungen zu diesem Rahmenvertrag und den dazugehörigen Aufträgen sind ausgeschlossen, ausser die Änderung erfolgt im gegenseitigen Einverständnis entweder schriftlich oder online im Oracle Store durch einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter von Ihnen und Oracle. Jegliche Mitteilung nach diesem Rahmenvertrag erfolgt gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich.

  • Gegenstand der Vereinbarung Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

  • Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (siehe Nr. 1) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

  • Zusätzliche Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

  • Weitere Vereinbarungen 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes*

  • Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen zu mindern. 6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend. 6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.