Ort der Verarbeitung Musterklauseln

Ort der Verarbeitung. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in ei- nem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Ab- kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verantwortlichen und darf nur erfol- gen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
Ort der Verarbeitung. Die Datenverarbeitung von SwissSign findet ausschliesslich in der Schweiz statt. Eine Auslagerung der Datenverarbeitung in ein Drittland ausserhalb der EU /EFTA bedarf der vorgängigen, schriftlichen Zustimmung des Kunden.
Ort der Verarbeitung. 2.1 Die Datenverarbeitung findet in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt, sofern dies zwischen den Parteien nicht anders vereinbart wurde. Die Datenverarbeitung durch die in Anlage ./1 genannten Sub-Auftragsverarbeiter gilt an den in Anlage ./1 genannten Orten als genehmigt. 2.2 Jede Verlagerung der Datenverarbeitung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Verantwortlichen und darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen der Art 44 ff DSGVO erfüllt sind.
Ort der Verarbeitung. Eine Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung durch den Auftragnehmer findet ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt.
Ort der Verarbeitung. ໩ Der Ort der Auftragsverarbeitung durch den AN für den AG als Verantwortlichen ergibt sich konkret aus den bestehenden Verträgen zwischen den Parteien und ist ausschließlich Deutschland.
Ort der Verarbeitung. Die Verarbeitung durch PAYONE und ggfs. der weiteren beauftragten Unterbeauftragten findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Unternehmens und darf nur erfolgen, wenn darüber hinaus die besonderen Voraussetzungen von Kapitel V der DSGVO erfüllt sind.
Ort der Verarbeitung. Eine Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung durch den Auftragnehmer findet ausschließlich in einem Mit- gliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. F2 In Einzelfällen kann der Auftragnehmer xxxxxxx xxxxx- xxxx, wenn und soweit der Auftragnehmer hierzu die da- tenschutzrechtliche Zulässigkeit der Übermittlung an Drittländer durch entsprechende Maßnahmen nach Art. 44 ff. DSGVO sichergestellt hat.
Ort der Verarbeitung. 4.1 Der Auftragnehmer verarbeitet die vereinbarungsgegenständlichen Daten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. 4.2 Der Auftragnehmer ist nur dann befugt, personenbezogene Daten des Kunden in einen Staat außerhalb der Europäischen Union bzw. außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (sogenanntes „Drittland“) zu verlagern, sofern das in der Datenschutz- Grundverordnung festgelegte Schutzniveau für die vertragsgegenständlichen Daten gemäß den Art. 44 ff. DS-GVO gewährleistet wird.
Ort der Verarbeitung. Deutschland Sonstiger Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Island, Norwegen, Liechtenstein Länder mit anerkanntem Datenschutzniveau, derzeit: Andorra, Argentinien, Färöer Inseln, Guernsey, Israel, Isle of Man, Japan, Jersey, Kanada, Neuseeland, Republik Korea (Südkorea), Schweiz, Uruguay, Vereinigtes Königreich sonstiges Land (Drittland): Standardvertragsklauseln / Standarddatenschutzklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern zwischen Verantwortlichem und Verantwortlichem oder zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter oder zwischen Auftragsverarbeiter und Auftragsverarbeiter oder zwischen Auftragsverarbeiter und Verantwortlichem Einwilligung des Betroffenen Binding Corporate Rules Genehmigte Verhaltensregeln
Ort der Verarbeitung. Die vereinbarte Datenverarbeitung wird vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung zwischen den Parteien ausschließlich im Europäischen Wirtschaftsraum durchgeführt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verantwortlichen und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.