Vertraulichkeit und Verschwiegenheit Musterklauseln

Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Begutachtungsbericht vollständig weiterzugeben. Eine auszugsweise Weitergabe ist nicht gestattet. Die dem Auftraggeber von der pCC überlassenen Unterlagen einschließlich des pCC- Zertifizierungssymbols sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass alle ihm von der pCC übergebenen oder zur Einsicht überlassenen Unterlagen Eigentum der pCC bleiben und verpflichtet sich, diese nur intern zu verwenden, Dritten nicht zugänglich zu machen oder für andere als vereinbarte Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm unter dieser Vereinbarung zugänglich gemachten Informationen und Kenntnisse über Angelegenheiten der pCC, deren Mitarbeiter und Gutachter vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt über das Ende der Vereinbarung hinaus bestehen. Der Auftraggeber und seine Vertreter sind verpflichtet, eine Zertifizierung nicht in einer Weise zu verwenden, die pCC in Misskredit bringen könnte sowie keinerlei Äußerungen über ihre Zertifizierung zu treffen, die die Zertifizierungsstelle als irreführend oder unberechtigt betrachten könnte.
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Beide Parteien verpflichten sich zur grundsätzlichen Vertraulichkeit und zur Verschwiegenheit bezüglich der Inhalte dieser Vereinbarung. Davon ausgenommen sind gesetzliche Offenlegungspflichten gegenüber Behörden, in Gerichts- oder Strafverfahren sowie vertragliche Verpflichtungen gegenüber Personen und Auditoren sowohl des AG als auch des AN, die sich zur Vertraulichkeit gegenüber dem AG bzw. dem AN verpflichten oder einer Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß Punkt 7.5 unterliegen und letztlich auch weitere Auftragsverarbeiter und verbundene Unternehmen, für die die gegenständlichen Festlegungen einen integralen Bestandteil im Rahmen ihrer Tätigkeitserfüllung darstellen. AG AN ANLAGEN ☒ ANHANG 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) ☒ ANHANG 2 – Weitere Auftragsverarbeiter ☐ ANHANG 3 – Auftragsverarbeitungsspezifikationen (optional) ☐ ANHANG 4 – Option 1 – Ergänzungsvereinbarung für Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB in Deutschland (optional) ☐ ANHANG 4 – Option 2 – Ergänzungsvereinbarung nach § 29 KDG in Deutschland (optional) ☐ ANHANG 4 – Option 3 – Ergänzungsvereinbarung nach § 30 DSG-EKD in Deutschland (optional)
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Beide Parteien verpflichten sich zur grundsätzlichen Vertraulichkeit und zur Verschwiegenheit bezüglich der Inhalte dieser Vereinbarung. Davon ausgenommen sind gesetzliche Offenlegungspflichten gegenüber Behörden, in Gerichts- oder Strafverfahren sowie vertragliche Verpflichtungen gegenüber Personen und Auditoren sowohl des AG als auch des AN, die sich zur Vertraulichkeit gegenüber dem AG bzw. dem AN verpflichten oder einer Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß Punkt 7.5 unterliegen und letztlich auch weitere Auftragsverarbeiter und verbundene Unternehmen, für die die gegenständlichen Festlegungen einen integralen Bestandteil im Rahmen ihrer Tätigkeitserfüllung darstellen. Auftraggeber Auftragnehmer Ort, Datum Ort, Datum Xxxxxx Xxxxxx Unterschrift Unterschrift ☑ANHANG 1 - Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) ☑ANHANG 2 - Weitere Auftragsverarbeiter ☑ANHANG 3 - Auftragsverarbeitungsspezifikationen (optional) Das gegenständliche Dokument ergänzt das Kapitel 11 der zwischen AG und AN abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art 28 DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung). Die technischen und organisatorischen Maßnahmen werden vom AN und Anexia entsprechend Art 32 DSGVO umgesetzt. Sie werden laufend nach Machbarkeit und Stand der Technik - nicht zuletzt auch im Sinne der aktiven ISO 27001 Zertifizierung - verbessert und auf ein höheres Sicherheits- und Schutzniveau gebracht.
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit a) Dritten gegenüber und vor Gericht
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Begutachtungsbericht vollständig weiterzugeben. Eine auszugsweise Weitergabe ist nicht gestattet. Die dem Auftraggeber von dem ICW e. V. überlassenen Unterlagen einschließlich des Wundsiegel-Zertifikatssymbols sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass alle ihm von dem ICW e. V. übergebenen oder zur Einsicht überlassenen Unterlagen Eigentum des ICW e. V. bleiben und verpflichtet sich, diese nur intern zu verwenden, Dritten nicht zugänglich zu machen oder für andere als vereinbarte Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm unter dieser Vereinbarung zugänglich gemachten Informationen und Kenntnisse über Angelegenheiten des ICW e. V., deren Mitarbeiter und Gutachter vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt über das Ende der Vereinbarung hinaus bestehen. Der Auftraggeber verpflichtet seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend.
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auditbericht vollständig weiterzuge- ben. Eine auszugsweise Weitergabe ist nicht gestattet. Die dem Auftrag- geber von der DMSZ überlassenen Unterlagen einschließlich des DMSZ Zertifizierungssymbols sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass alle ihm von der DMSZ übergebenen oder zur Einsicht überlassenen Unterlagen Eigentum der DMSZ bleiben und verpflichtet sich, diese nur intern zu verwenden, Dritten nicht zugänglich zu machen oder für andere als vereinbarte Zwecke zu nutzen. Der Auftragge- ber ist verpflichtet, die ihm unter dieser Vereinbarung zugänglich gemach- ten Informationen und Kenntnisse über Angelegenheiten der DMSZ, deren Mitarbeiter und Gutachter vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt über das Ende der Vereinbarung hinaus bestehen. Der Auftraggeber verpflichtet seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend.
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit und zur Verschwiegenheit bezüglich der Inhalte dieser Vereinbarung. Davon ausgenommen sind gesetzliche Offenlegungspflichten gegenüber Behörden oder in Gerichts- oder Strafverfahren sowie Personen und Auditoren, die sich zur Vertraulichkeit gegenüber dem AG und dem AN vertraglich verpflichten oder einer Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß Punkt 6.4 unterliegen. Ort, Datum Ort, Datum
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auditbericht vollständig weiterzuge- ben. Eine auszugsweise Weitergabe ist nicht gestattet. Die dem Auftragge- ber von der Zertifizierungsstelle überlassenen Unterlagen einschliesslich des Zertifizierungssymbols sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftragge- ber erkennt ausdrücklich an, dass alle ihm von der Zertifizierungsstelle übergebenen oder zur Einsicht überlassenen Unterlagen Eigentum der Zer- tifizierungsstelle bleiben und verpflichtet sich, diese nur intern zu verwen- den, Dritten nicht zugänglich zu machen oder für andere als vereinbarte Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm unter dieser Vereinbarung zugänglich gemachten Informationen und Kenntnisse über Angelegenheiten der Zertifizierungsstelle, deren Mitarbeiter und Gutachter vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt über das Ende der Ver- einbarung hinaus bestehen. Der Auftraggeber verpflichtet seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend.
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auditbericht vollständig weiterzugeben. Eine auszugsweise Weitergabe ist nicht gestattet. Die dem Auftraggeber von der SQ Cert überlassenen Unterlagen einschließlich des SQ Cert- Zertifizierungssymbols sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass alle ihm von der SQ Cert übergebenen oder zur Einsicht überlassenen Unterlagen Eigentum der SQ Cert bleiben und verpflichtet sich, diese nur intern zu verwenden, Dritten nicht zugänglich zu machen oder für andere als vereinbarte Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm unter dieser Vereinbarung zugänglich gemachten Informationen und Kenntnisse über Angelegenheiten der SQ Cert, deren Mitarbeiter und Auditoren vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt über das Ende der Vereinbarung hinaus bestehen. Der Auftraggeber verpflichtet seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und