Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Beide Parteien verpflichten sich zur grundsätzlichen Vertraulichkeit und zur Verschwiegenheit bezüglich der Inhalte dieser Vereinbarung. Davon ausgenommen sind gesetzliche Offenlegungspflichten gegenüber Behörden, in Gerichts- oder Strafverfahren sowie vertragliche Verpflichtungen gegenüber Personen und Auditoren sowohl des AG als auch des AN, die sich zur Vertraulichkeit gegenüber dem AG bzw. dem AN verpflichten oder einer Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß Punkt 7.5 unterliegen und letztlich auch weitere Auftragsverarbeiter und verbundene Unternehmen, für die die gegenständlichen Festlegungen einen integralen Bestandteil im Rahmen ihrer Tätigkeitserfüllung darstellen. Auftraggeber Auftragnehmer Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Unterschrift ANHANG 1 - Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) ANHANG 2 - Weitere Auftragsverarbeiter ANHANG 3 - Auftragsverarbeitungsspezifikationen (optional) Das gegenständliche Dokument ergänzt das Kapitel 11 der zwischen AG und AN abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art 28 DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung). Die technischen und organisatorischen Maßnahmen werden vom AN und Anexia entsprechend Art 32 DSGVO umgesetzt. Sie werden laufend nach Machbarkeit und Stand der Technik - nicht zuletzt auch im Sinne der aktiven ISO 27001 Zertifizierung - verbessert und auf ein höheres Sicherheits- und Schutzniveau gebracht.
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Begutachtungsbericht vollständig weiterzugeben. Eine auszugsweise Weitergabe ist nicht gestattet. Die dem Auftraggeber von der pCC überlassenen Unterlagen einschließlich des pCC- Zertifizierungssymbols sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass alle ihm von der pCC übergebenen oder zur Einsicht überlassenen Unterlagen Eigentum der pCC bleiben und verpflichtet sich, diese nur intern zu verwenden, Dritten nicht zugänglich zu machen oder für andere als vereinbarte Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm unter dieser Vereinbarung zugänglich gemachten Informationen und Kenntnisse über Angelegenheiten der pCC, deren Mitarbeiter und Gutachter vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt über das Ende der Vereinbarung hinaus bestehen. Der Auftraggeber und seine Vertreter sind verpflichtet, eine Zertifizierung nicht in einer Weise zu verwenden, die pCC in Misskredit bringen könnte sowie keinerlei Äußerungen über ihre Zertifizierung zu treffen, die die Zertifizierungsstelle als irreführend oder unberechtigt betrachten könnte.
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Beide Parteien verpflichten sich zur grundsätzlichen Vertraulichkeit und zur Verschwiegenheit bezüglich der Inhalte dieser Vereinbarung. Davon ausgenommen sind gesetzliche Offenlegungspflichten gegenüber Behörden, in Gerichts- oder Strafverfahren sowie vertragliche Verpflichtungen gegenüber Personen und Auditoren sowohl des AG als auch des AN, die sich zur Vertraulichkeit gegenüber dem AG bzw. dem AN verpflichten oder einer Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß Punkt 7.5 unterliegen und letztlich auch weitere Auftragsverarbeiter und verbundene Unternehmen, für die die gegenständlichen Festlegungen einen integralen Bestandteil im Rahmen ihrer Tätigkeitserfüllung darstellen. Ort, Datum Ort, Datum AG AN ANLAGEN ☒ ANHANG 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) ☒ ANHANG 2 – Weitere Auftragsverarbeiter ☐ ANHANG 3 – Auftragsverarbeitungsspezifikationen (optional) ☐ ANHANG 4 – Option 1 – Ergänzungsvereinbarung für Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB in Deutschland (optional) ☐ ANHANG 4 – Option 2 – Ergänzungsvereinbarung nach § 29 KDG in Deutschland (optional) ☐ ANHANG 4 – Option 3 – Ergänzungsvereinbarung nach § 30 DSG-EKD in Deutschland (optional)
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit und zur Verschwiegenheit bezüglich der Inhalte dieser Vereinbarung. Davon ausgenommen sind gesetzliche Offenlegungspflichten gegenüber Behörden oder in Gerichts- oder Strafverfahren sowie Personen und Auditoren, die sich zur Vertraulichkeit gegenüber dem AG und dem AN vertraglich verpflichten oder einer Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß Punkt 6.4 unterliegen. Ort, Datum Ort, Datum
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auditbericht vollständig weiterzuge- ben. Eine auszugsweise Weitergabe ist nicht gestattet. Die dem Auftrag- geber von der DMSZ überlassenen Unterlagen einschließlich des DMSZ Zertifizierungssymbols sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass alle ihm von der DMSZ übergebenen oder zur Einsicht überlassenen Unterlagen Eigentum der DMSZ bleiben und verpflichtet sich, diese nur intern zu verwenden, Dritten nicht zugänglich zu machen oder für andere als vereinbarte Zwecke zu nutzen. Der Auftragge- ber ist verpflichtet, die ihm unter dieser Vereinbarung zugänglich gemach- ten Informationen und Kenntnisse über Angelegenheiten der DMSZ, deren Mitarbeiter und Gutachter vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt über das Ende der Vereinbarung hinaus bestehen. Der Auftraggeber verpflichtet seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend.
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auditbericht vollständig weiterzuge- ben. Eine auszugsweise Weitergabe ist nicht gestattet. Die dem Auftragge- ber von der Zertifizierungsstelle überlassenen Unterlagen einschliesslich des Zertifizierungssymbols sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftragge- ber erkennt ausdrücklich an, dass alle ihm von der Zertifizierungsstelle übergebenen oder zur Einsicht überlassenen Unterlagen Eigentum der Zer- tifizierungsstelle bleiben und verpflichtet sich, diese nur intern zu verwen- den, Dritten nicht zugänglich zu machen oder für andere als vereinbarte Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm unter dieser Vereinbarung zugänglich gemachten Informationen und Kenntnisse über Angelegenheiten der Zertifizierungsstelle, deren Mitarbeiter und Gutachter vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt über das Ende der Ver- einbarung hinaus bestehen. Der Auftraggeber verpflichtet seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend.
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auditbericht vollständig weiterzugeben. Eine auszugsweise Weitergabe ist nicht gestattet. Die dem Auftraggeber von der SQ Cert überlassenen Unterlagen einschließlich des SQ Cert- Zertifizierungssymbols sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass alle ihm von der SQ Cert übergebenen oder zur Einsicht überlassenen Unterlagen Eigentum der SQ Cert bleiben und verpflichtet sich, diese nur intern zu verwenden, Dritten nicht zugänglich zu machen oder für andere als vereinbarte Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm unter dieser Vereinbarung zugänglich gemachten Informationen und Kenntnisse über Angelegenheiten der SQ Cert, deren Mitarbeiter und Auditoren vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt über das Ende der Vereinbarung hinaus bestehen. Der Auftraggeber verpflichtet seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend.
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Begutachtungsbericht vollständig weiterzugeben. Eine auszugsweise Weitergabe ist nicht gestattet. Die dem Auftraggeber von dem ICW e. V. überlassenen Unterlagen einschließlich des Wundsiegel-Zertifikatssymbols sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass alle ihm von dem ICW e. V. übergebenen oder zur Einsicht überlassenen Unterlagen Eigentum des ICW e. V. bleiben und verpflichtet sich, diese nur intern zu verwenden, Dritten nicht zugänglich zu machen oder für andere als vereinbarte Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm unter dieser Vereinbarung zugänglich gemachten Informationen und Kenntnisse über Angelegenheiten des ICW e. V., deren Mitarbeiter und Gutachter vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt über das Ende der Vereinbarung hinaus bestehen. Der Auftraggeber verpflichtet seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend.
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit a) Dritten gegenüber und vor Gericht