Ortsgericht. Der Ortsvorsteher und der Ratsschreiber werden zu Mitgliedern des Ortsgerichts Freiburg im Breisgau bestellt. Sie sollen vornehmlich bei Verrichtungen des Ortsgerichts im Stadt- teil Freiburg-Ebnet mitwirken.
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Samples: Eingliederungsvereinbarung
Ortsgericht. Der Ortsvorsteher und der Ratsschreiber werden zu Mitgliedern des Ortsgerichts Freiburg im Breisgau bestellt. Sie sollen vornehmlich bei Verrichtungen Verrichtung des Ortsgerichts Ortsge- richts im Stadt- teil Stadtteil Freiburg-Ebnet Hochdorf mitwirken.
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Samples: Vereinbarung
Ortsgericht. Der Ortsvorsteher und der Ratsschreiber werden zu Mitgliedern des Ortsgerichts Freiburg im Breisgau bestellt. Sie sollen vornehmlich bei Verrichtungen Verrichtung des Ortsgerichts Ortsge- richtes im Stadt- teil Stadtteil Freiburg-Ebnet Kappel mitwirken.
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Samples: Eingliederungsvereinbarung
Ortsgericht. Der Ortsvorsteher und der Ratsschreiber werden zu Mitgliedern des Ortsgerichts Freiburg im Breisgau bestellt. Sie sollen vornehmlich bei Verrichtungen Verrichtung des Ortsgerichts Ortsge- richts im Stadt- teil Stadtteil Freiburg-Ebnet Munzingen mitwirken.
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Samples: Vereinbarung
Ortsgericht. Der Ortsvorsteher und der Ratsschreiber werden zu Mitgliedern des Ortsgerichts Freiburg im Breisgau bestellt. Sie sollen vornehmlich bei Verrichtungen Verrichtung des Ortsgerichts Ortsge- richts im Stadt- teil Stadtteil Freiburg-Ebnet Tiengen mitwirken.
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Samples: Vereinbarung