Pachtentgelt Musterklauseln

Pachtentgelt. B.4.1. Für die pachtweise Nutzung der ANLAGE leistet der Kunde an EAG VT ein monatliches Pachtentgelt. B.4.2. Die Bezahlung des Pachtentgeltes erfolgt monatlich im Nachhinein. Das Pachtentgelt errechnet sich auf Basis der von der ANLA- GE erzeugten kWh. Die Summe der erzeugten kWh wird fernausgelesen. B.4.3. Der in Punkt B.4.2. genannte Wert für eine erzeugte kWh im ersten Betriebsjahr wird mit +1% p.a. indexiert wertgesichert. Der Wert nach Indexierung bildet jeweils die Basis für die Indexierung im Folgejahr. Das Pachtentgelt wird jährlich jeweils zum 01.07. eines Jahres (Stichtag) angepasst und das neue Pachtentgelt dem Kunden mitgeteilt. Die erstmalige Anpassung des Pachtentgelts erfolgt am 01.07.2021. B.4.4. Die Erzeugungswerte werden mit dem Wechselrichter-Monitoring ausgelesen. Im Falle des Entfalls dieses Monitorings hat der Kunde für den Zeitraum ab Monatsersten des Monats in dem das Monitoring ausfiel bis zum der Behebung nachfolgenden Monats- letzten analog den Bestimmungen über die pachtweise Nutzung der ANLAGE weiter Pachtzahlungen zu leisten. Als Pachtentgelt wird der Betrag des dem Entfalls vorangegangenen vollen Monats herangezogen. Sofern der Entfall des Wechselrichter-Monitorings schuld- haft durch den Kunden verursacht wurde, behält sich EAG VT vor darüberhinausgehende Ansprüche geltend zu machen. B.4.5. Sofern die Betriebsfähigkeit der ANLAGE durch Verschulden des Kunden eingeschränkt ist, hat der Kunde für den Zeitraum ab Monatsersten des Monats in dem diese Einschränkung eingetreten ist bis zum der Behebung der Einschränkung nachfolgenden Mo- natsletzten analog den Bestimmungen über die pachtweise Nutzung der ANLAGE weiter Pachtzahlungen zu leisten. Als Pachtentgelt wird der Betrag des der eingeschränkten Betriebsfähigkeit vorangegangenen vollen Monats herangezogen. EAG VT behält sich vor darüberhinausgehende Ansprüche geltend zu machen. B.4.6. Informationen zur Einzugsermächtigung: Mit Erteilung der Einzugsermächtigung ermächtigt der Kunde die Energie AG Ober- österreich Vertrieb GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, Creditor-ID XX00XXX0000000000, Zahlungen von seinem Konto mittels SEPA Lastschriften einzuziehen. Zugleich weist der Kunde sein Kreditinstitut an, die von der Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH auf sein Konto gezogenen SEPA Lastschriften einzulösen. Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungs- datum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitu...
Pachtentgelt. Das Pachtentgelt für den in Punkt I. bezeichneten Pachtgegenstand beträgt jährlich € ……………………………….. (in Worten: …………………………………………………..). Das Pachtentgelt (zuzüglich der darauf ev. entfallenden Umsatzsteuer) ist vom Pächter für das erste Pachtjahr bei der Unterzeichnung des Pachtvertrages und für die folgenden Jahre jeweils zum ………………………………….. zu entrichten. Das Pachtentgelt ist durch den Verbraucherpreisindex ….. (Basis ………..) gemäß den Verlautbarungen in den Statistischen Nachrichten des Österreichischen Zentralamtes, Wien oder einen an seine Stelle tretenden Index wertgesichert. Ausgangsbasis ist die Indexziffer für den Monat …………….. 20….. . Sollte sich der Index im Jahresdurchschnitt eines abgelaufenen Pachtjahres um mehr als +/- …………….. % ändern, ist jeder Vertragsteil berechtigt, eine prozentuelle Angleichung des Pachtentgeltes für das abgelaufene Pachtjahr zu verlangen, wobei jeweils die für die Berechnung des Wertsteigerungsbetrages herangezogene Indexziffer die Ausgangsbasis für die Berechnung des folgenden Jahres bildet. Das Pachtentgelt erhöht oder vermindert sich im selben Ausmaß, als eine Veränderung des verlautbarten Verbraucherpreisindex eintritt.
Pachtentgelt. 3.1. Das jährliche Pachtentgelt beträgt EUR..............................., in Worten:..................................... ............................ und ist für das erste Pachtjahr binnen zwei Wochen nach Abschluss dieses Vertrages, jedes folgende v i e r W o c h e n vor Beginn des Jagdjahres an ein von der Verpächterin namhaft gemachtes Geldin- stitut zu überweisen.