Packing Musterklauseln

Packing. Packing shall be charged for separately by the supplier and shall not be returnable. However, if it is declared as the sup- plier’s property, it shall be returned by the customer, carriage paid, to the place of dispatch.
Packing. 1. We will take back the packaging material used for the delivery of our products within the meaning of Section 15 (1) VerpackG free of charge within a period of 4 weeks to avoid or reduce packaging waste and its effects on the environment by returning it to the recycling cycle (reuse or recycling). We will not assume any costs of the buyer for the return transport or our own disposal.“
Packing. 7.1 The delivery item must be properly packed in a manner customary in industry. The packing must comply with all the technical and statutory provisions. The instructions set out in MOOG’s Packaging Handbook must be observed. They can be downloaded on the internet at xxxxx://xxx.xxxx.xxx/xxxxxxx/xxx/xxxx/xxxxxxxxxx/Xxxxxxxxx/Xxxxxxxxx/XX- D242.pdf. 7.2 Unless otherwise agreed, recyclable materials must be used for the filling material and packaging. Otherwise, MOOG shall be entitled to return them at the expense of the Supplier.
Packing. 11.1 Unless agreed otherwise, the merchandise shall be packaged by seller at its discretion in a manner customary in this branch of business. 11.2 Packing shall not be included in the price and shall be charged for separately. 11.3 Packing material shall not be taken back by seller. The purchaser shall dispose of the material at his own cost.
Packing. Unless otherwise expressly agreed the desired packing or that considered necessary by us will be invoiced at cost-price. In so far as wooden cases and crates are delivered on loan they have to be returned carriage paid. The invoiced modest charges count as wear and tear fee. In case the consignment is forwarded in one-way packing, cardboard boxes etc its cost-price will be invoiced. This packing material remains the property of the buyer. Returns of this packing material will not be accepted.
Packing. This shall not be included in the price and shall be charged as an extra.

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  • Dokumente-Ordner Die Bank richtet für den Anleger im geschützten Bereich der Webseite einen Ordner mit der Bezeichnung „Dokumente“ ein. Der Anleger erklärt sich damit einverstanden, dass die Bereitstellung von zum Beispiel Abrechnungen der USB in Bezug auf die Einzeltransaktionen, Depotauszüge, allgemeinen Anlegerinfor- mationen und rechtsgeschäftliche Erklärungen die den Geschäftsverkehr mit der USB oder der Bank betreffen (im Folgenden: Informationen), in diesem Ordner erfolgt und ein zusätzlicher Ausweis der Einzeltransaktionen im Quartalsreporting insoweit unterbleibt. Die Nutzung des Dokumente-Ordners erfolgt nur über den geschützten Bereich der Webseite.

  • Hardware Der Anbieter wird im Rahmen einer Überwachung und Untersuchung auf Abruf die im Leistungsschein aufgeführten Leistungen erbringen, die die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Hardware des Kunden unterstützen. Er unterstützt diesen ferner bei der Beseitigung gemeldeter Störungen oder Ausfälle sowie allgemeinen Instandhaltungsarbeiten; Ziffer 5.1.1 und 5.1.2 gelten entsprechend.