Gerichtsstand und Rechtswahl Musterklauseln

Gerichtsstand und Rechtswahl a) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Landkreises.
Gerichtsstand und Rechtswahl. 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Gerichtsstand und Rechtswahl. 9.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkei- ten, die im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhält- nisses entstehen, ist Solingen. Xxxxxxx ist jedoch berech- tigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichts- stand zu verklagen.
Gerichtsstand und Rechtswahl. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Darmstadt. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Gerichtsstand und Rechtswahl. Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus diesem Lizenzvertrag, einschließlich eines Rechtsstreits über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in 0000 Xxxx als vereinbart. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR anzuwenden. Die Anwendung des UN- Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Gerichtsstand und Rechtswahl. 1. Die Verträge und die Rechtshandlungen, die zu ihrem Abschluss geführt haben und zu ihrer Ausführung vorgenommen werden, unterstehen unter Ausschluss jeglicher einheitlicher Gesetzesregelungen, insbesondere auch des CSIG (Convention of Contracts for International Sale of Goods) deutschem Sachrecht, insbesondere dem BGB und dem HGB.
Gerichtsstand und Rechtswahl. 4.1 Ist der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des ötfentlichen Rechts oder ein ötfentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Neuss. Protection One ist berechtigt, den Ver- tragspartner abweichend von dieser Gerichtsstandsvereinbarung auch an jedem anderen gesetzlichen Ge- richtsstand zu verklagen.
Gerichtsstand und Rechtswahl. Xxxxxxx es sich bei dem Auftragnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffent- lichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz des Auftraggebers Ge- richtsstand. Der Auftraggeber nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB) teil. Für alle Ge- schäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftrag- nehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand und Rechtswahl a. Für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, wird Eisenstadt als Gerichtsstand vereinbart.
Gerichtsstand und Rechtswahl. 19.1 Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, diesen AEB und dem Vertrag zwischen JCT und dem Lieferanten, einschließlich Fragen des Abschlusses, der Gültigkeit, der Auflösung oder der Nichtigkeit des Vertrages, unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG) in den jeweils gültigen Fassungen.