Gerichtsstand und Rechtswahl a) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Landkreises.
b) Zwischen den Parteien gilt ausschließlich das deutsche Recht.
Gerichtsstand und Rechtswahl. 9.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkei- ten, die im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhält- nisses entstehen, ist Solingen. Xxxxxxx ist jedoch berech- tigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichts- stand zu verklagen.
9.2. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bun- desrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationa- len Wareneinkauf).
Gerichtsstand und Rechtswahl. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Gerichtsstand und Rechtswahl. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Darmstadt. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Gerichtsstand und Rechtswahl. Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus diesem Lizenzvertrag, einschließlich eines Rechtsstreits über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in 0000 Xxxx als vereinbart. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR anzuwenden. Die Anwendung des UN- Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Gerichtsstand und Rechtswahl. 4.1 Ist der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des ötfentlichen Rechts oder ein ötfentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Neuss. Protection One ist berechtigt, den Ver- tragspartner abweichend von dieser Gerichtsstandsvereinbarung auch an jedem anderen gesetzlichen Ge- richtsstand zu verklagen.
4.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Verträge und Rechtsbeziehungen, die unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Protection One und Dritten eingegangen werden, unter- liegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechts- ordnungen und internationale Verträge. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand und Rechtswahl. Xxxxxxx es sich bei dem Auftragnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist, Hannover Gerichtsstand. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand und Rechtswahl. 1. Die Verträge und die Rechtshandlungen, die zu ihrem Abschluss geführt haben und zu ihrer Ausführung vorgenommen werden, unterstehen unter Ausschluss jeglicher einheitlicher Gesetzesregelungen, insbesondere auch des CSIG (Convention of Contracts for International Sale of Goods) deutschem Sachrecht, insbesondere dem BGB und dem HGB.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, welches für unseren Hauptsitz zuständig ist. Dies ist Augsburg. Wir sind auch berech- tigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirt- schaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Gerichtsstand und Rechtswahl. 13.1. Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sach- lich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von CRAMO in 0000 Xxxxxx Xxxxxxx vereinbart.
13.2. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand und Rechtswahl. 19.1 Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, diesen AEB und dem Vertrag zwischen JCT und dem Lieferanten, einschließlich Fragen des Abschlusses, der Gültigkeit, der Auflösung oder der Nichtigkeit des Vertrages, unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG) in den jeweils gültigen Fassungen.
19.2 Gerichtsstand ist das für den Vertragsgegenstand am Sitz von JCT zuständige Gericht.