Pausenregelung Musterklauseln

Pausenregelung. Die Arbeit ist durch Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen:
Pausenregelung. Eine 24-Stunden-Betreuung bedeutet nicht, dass die Betreuungskraft 24 Stunden durchgehend bei dem/der Klient/in im Einsatz sein kann. Der Betreuungskraft stehen täglich 2 Stunden Freizeit zu. An Samstagen sind es 4 Stunden. Die Betreuungskraft muss aber auch in dieser Zeit telefonisch erreichbar bleiben. Der genaue Zeitpunkt der Pausen ist unter Berücksichtigung des Wohls des/der Klientin mit dem/der Klient/in, bzw. der gesetzlichen Vertretung abzusprechen.
Pausenregelung. Ist abzusehen, dass zwischen Dienstbeginn und Dienstende mehr als 6 Stunden liegen, ist eine Pause von mindestens 30 Min. einzuplanen. Diese Pause kann auch entsprechend der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes in 2 mal 15 Minuten aufgeteilt werden. Ergibt sich die Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden erst im konkreten Tourenverlauf, so ist der/die Beschäftigte verpflichtet, eine Pause von mindestens 30 Minuten, jedoch höchstens ____Minuten einzulegen. Die Pause zählt nicht als Arbeitszeit. Ordnet die PDL im Tourenverlauf Arbeitsunterbrechungen an, bzw. plant diese ein, so gelten diese Arbeitsunterbrechungen nicht als Pause, sondern als geleistete Arbeitszeit. Wenn ungeplant Patienten ausfallen, versucht die/der Beschäftigte die nachfolgenden Patienten entsprechend vorzuziehen. Ist dies nicht möglich, sind in dieser Zeit die Pflegedokumentation oder andere berufsbezogene Tätigkeiten zu erledigen.
Pausenregelung. Eine Pause von 20 Minuten wird in die Arbeitszeit ein- gerechnet, wenn ausnahmsweise die Arbeitszeit an ei- nem Tag 9 Stunden überschreitet.
Pausenregelung. Die Arbeitszeit schliesst die nach Berücksichtigung der betrieblichen Möglichkeiten üblicherweise gewährten Kurzpausen mit ein. Die dienstplanmässigen Essenspausen gelten nicht als Arbeitszeit.
Pausenregelung. Die Pausen werden auf dem Schulhof verbracht. In der Mittagspause an Tagen mit Nachmittagsunterricht darf das Schulgelände am Standort Jüchen verlassen werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung vorliegt. Am Standort Hochneukirch ist das Verlassen des Schulgeländes grundsätzlich verboten. - Bei starkem Regen oder Minusgraden dürfen sich die Schülerinnen und Xxxxxxx in der Vorhalle vor dem Forum/vor der Aula aufhalten. - Die Gänge vor den Klassen bleiben in den Pausen immer schülerfrei. - Die Benutzung des Wasserspenders ist ausschließlich in den Pausen erlaubt. - Der Besuch der Mensa ist in den Pausen gestattet. Ein pünktliches Erscheinen zum Unterricht nach der Pause ist selbstverständlich. - Der Innenhof am Standort Jüchen ist ausschließlich über die Außentür zu betreten. Der Innenhof ist ein Ort der Ruhe. Außer Tischtennis sind keine weiteren Sportaktivitäten erlaubt. - Das Schülercafé am Standort Jüchen darf in den Pausen und vor der Schule als Aufenthaltsort genutzt werden. Sauberkeit und gutes Benehmen ist Voraussetzung. Bei Zuwiderhandlung ist das Café auf Anordnung der Aufsicht sofort zu verlassen. Das Benutzen des Handys ist im Rahmen der „Mediennutzungsvereinbarung für private digitale Endgeräte“ geregelt.
Pausenregelung. Die heute in den Unternehmenseinheiten praktizierten Kaffeepausen-Regelungen werden von Artikel 27 Abs. 7 GAV nicht tangiert.
Pausenregelung. Die dienstplanmässigen Essenspausen gelten nicht als Arbeitszeit, ausser an offiziellen Feiertagen. Die Pausenzeit beträgt im Normalfall 60 Minuten. In Einzelfällen (betrieblich bedingt) kann sie auf 30 Minuten reduziert (bei weniger als 9 Stunden Arbeitszeit) oder auf 90 Minuten erhöht werden. Unterbrochene Schichten (Schichtsplitting) Für Transportmitarbeitende können unterbrochene Schichten geplant werden. Die Dauer zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende beträgt maximal 11 Stunden, die Pause dazwischen maximal 3 Stunden. Es dürfen maximal 6 Schichtsplittingtouren pro Quartal und Mitarbeitenden gearbeitet werden. Pro gearbeitete Stunde wird ein Schichtsplittingszuschlag (siehe Absatz 7.5) ausbezahlt. Jahresarbeitszeit („JAZ“) Gate Gourmet verfügt über eine Jahresarbeitszeit. Die Details sind im separaten JAZ- Reglement festgehalten.
Pausenregelung. Die Mittagspause von mindestens 30 Minuten ist in der Zeit zwischen _ Uhr und _ Uhr spätestens nach Erbringung von sechs Stunden Arbeit zu nehmen. Sie wird nicht als Arbeitszeit berechnet. Bei Arbeitszeiten ab neun Stunden täglich ist eine zusätzliche Pause von 15 Minuten zu machen. (Rz. 30) Für die Einhaltung der Pausen sind die Arbeitnehmer verantwortlich.
Pausenregelung. 1. Die Pausenzeit beträgt bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden mindestens 30 Minuten, bei über 9 Stunden mindestens zusätzlich 15 Minuten. Bei Jugendlichen sind die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) zu beach- ten. Die Pausen können in Zeitabschnitten von jeweils mind.15 Minuten aufgeteilt werden. Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden kann die Pause entfallen.