Common use of Personal im Ausland Clause in Contracts

Personal im Ausland. Beschäftigen Bewilligungsempfänger mit Sitz oder Wohnsitz im Inland Personal im Aus- land, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sofern im Einzelfall nichts anderes be- stimmt oder vereinbart wird – bis zu der in der Bewilligung festgelegten Beschäftigungs- dauer nach ortsüblichen Sätzen zu vergüten, einschließlich der gesetzlichen Personal- nebenkosten. Übersteigen innerhalb der bewilligten Beschäftigungsdauer die Personalausgaben den bereitgestellten Pauschalbetrag, können zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, wenn die ausländische Hochschule/Forschungseinrichtung der DFG die Ortsüblichkeit der be- troffenen Personalsätze bescheinigt und eine Berechnung auf dieser Grundlage ergibt, dass im Hinblick auf die ausstehende Projektlaufzeit weitere Personalmittel benötigt wer- den.

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