Personaldaten Musterklauseln

Personaldaten sind alle personenbezogenen Angaben über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Universität Berlin. Sie umfassen alle Angaben, durch die eine der genann- ten Personen identifizierbar ist.
Personaldaten. 1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht auf Einsicht in ihre eigenen Personaldaten.
Personaldaten. Die Arbeitgeberin darf Daten über Mitarbeitende nur bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Anstel- lungsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Anstellungsvertrages erforderlich sind. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz sowie das kantonale Datenschutz- gesetz. Die Mitarbeitenden teilen jede Änderung, die ihre Person betrifft und für das Arbeitsverhältnis massgebend ist, sofort der Abteilung Personal mit, insbesondere Änderungen des Zivilstandes, der Wohnadresse, Aus- und Weiterbildungsabschlüsse, Änderung der Aufenthaltsbewilligung, Einbürgerungen, Familiennachzug, die Geburt eigener Kinder sowie andere Änderungen, die Auswirkungen auf den Anspruch von Familien- und Betreuungszulagen haben. Die Mitarbeitenden erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass über sie bestehende medizini- sche Unterlagen (Arztzeugnisse usw.) durch die Arbeitgeberin an Unfall- und Taggeldversicherung sowie Pensionskasse und Vertrauensärztin/-arzt weitergeleitet werden. Mitarbeitende haben nach Voranmeldung das Recht, in ihre Personalakten Einsicht zunehmen. Die Arbeitgeberin erlässt bezüglich Datenschutz und Umgang mit Personaldaten spezielle Richtlinien.
Personaldaten. 15.1. Die Daten, die von Printera erhoben werden, beziehen sich auf den Namen und Nachnamen (Firma) des Auftraggebers, die Adresse, die Persönliche Identifikationsnummer, die Email-Adresse und sonstige Daten, die für ein ordentliches Geschäftsverhältnis notwendig sind und Printera hat zu diesem Zweck einen Leiter der Personaldatensammlung ernannt.
Personaldaten. 7.1 Der Affiliate gibt mit seiner Registration in dem Affiliate Programm von Muziker die Zustimmung zur Verfügung und Verarbeitung seiner Personaldaten und deren Benutzung für Marketingzwecke für Muziker.
Personaldaten. Der Betrieb verpftichtet sich:
Personaldaten. 1 Sofern ein Personaldossier angelegt wird, haben die Mitarbeitenden jederzeit das Recht, in ihr Personaldossier Einsicht zunehmen und eine Kopie zu erhalten. Die Einsichtnahme ist vorgängig mit dem Personaldienst abzusprechen. Sie können dieses Recht auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person ausüben zu lassen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.