Personalunion / Tochtergesellschaften. Mehrere Firmen können in einem Rechtsschutz-Vertrag zusammengefasst wer- den, wenn sie vom Versicherungsnehmer in Personalunion geführt werden. Eine Personalunion liegt vor, wenn mehrere Firmen vom gleichen Eigentümer ge- führt werden, bzw. bei mehreren Eigentümern diese 100% gemeinsamen Anteil an allen Firmen halten.
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