Personenanzahl Musterklauseln

Personenanzahl. Der Besteller wird gebeten, die definitive Personenzahl bis spätestens 48 Stunden vor dem Anlass be- kannt zu geben. Später abgemeldete Personen werden zu 100% in Rechnung gestellt. Weicht die definitive Personenzahl mehr als 20% von der bestätigten Personenzahl ab, behält sich die TBB das Recht vor, die Differenz in Rechnung zu stellen. Eine höhere Personenanzahl kann dazu führen, dass die Kapazitäten der TBB nicht ausreichen. Deshalb ist die TBB bis zur Bestätigung der höheren Personenanzahl nur an die zuletzt von der TBB bestätigte Personenanzahl gebunden.
Personenanzahl. Die Ferienunterkunft, und das dazugehörige Grundstück darf nur von der angemeldeten Anzahl Personen bewohnt werden. Befinden sich während der Mietperiode mehr Personen als zulässig in der Unterkunft, kann der Eigentümer oder sein Repräsentant vor Ort die Personen ohne vorherige Ankündigung von der Ferienunterkunft verweisen. Wird dieser Anweisung nicht gefolgt, kann der Eigentümer und / oder Villapartner den Mietvertrag sofort, und ohne Erstattung des Mietpreises kündigen, und sämtliche Bewohner der Unterkunft verweisen. Villapartner vermittelt Ferienunterkünfte hauptsächlich an Paare und Familien. Gruppen von mehr als 5 Personen sind natürlich auch willkommen, jedoch müssen diese sich bereits bei Bestellung als eine solche Gruppe anmelden. Der Eigentümer und / oder Villapartner ist berechtigt, eine Gruppe abzuweisen, wenn diese sich nicht als solche vor Anreise angemeldet hat. Ebenso kann Villapartner und/oder der Hauseigner ein erhöhtes Depositum und eine obligatorische Endreinigung verlangen.
Personenanzahl. Wir ersuchen Sie, uns die definitive Personenzahl zwei Wochen vor Ihrer Veranstaltung mitzuteilen. Diese Zahl gilt für uns als garantiert und wird in Rechnung gestellt. Bei Änderungen nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmeranzahl zugrunde gelegt. Bitte teilen Sie uns aber auch kurzfristige Überschreitungen in der Teilnehmeranzahl mit, um eine reibungslose Durchführung garantieren zu können.
Personenanzahl. Eine Buchung ist gültig für die Anzahl von Personen, die auf dem Buchungsformular angegeben sind. Das Eigentum darf nicht von mehr Personen bewohnt werden als auf dem Buchungsformular angegeben. Belegung durch eine größere Anzahl Personen(auch bei einer einzigen Veranstaltung) kann zur Auflösung des Buchungsvertrages führen. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet und der Mieter schuldet die gesamte Miete.
Personenanzahl. Bei der Ferienhausbuchung ist anzugeben, wie viele Personen sich während der Mietdauer im Haus aufhalten. Diese Zahl darf nicht überschritten werden. Ein Kind unter 2 Jahren wird als Überbele- gung akzeptiert. Wenn Sie Besuch erwarten, ist dies SJ mitzuteilen. Es dürfen nie mehr Personen im Haus übernachten als It. Katalog/ Internet zulässig ist. Sollten bei einer Kontrolle mehr Personen als angegeben angetroffen werden, können diese des Hauses verwiesen werden. Beim 2-Personen-Angebot darf das Haus nur von max. 2 Personen bewohnt werden. Das Angebot gilt unter der Voraussetzung, dass das Haus für mindestens eine Woche gebucht wird. Anreisetag ist Samstag. Bekommen Sie übernachtenden Besuch (und sei es nur für eine Nacht) oder reisen mehr als 2 Per- sonen an (Kinder unter 2 Jahren gelten ebenfalls als volle Person), entfällt der Preisnachlass und Sie sind verpflichtet, den vollen Preis für das gesamte Mietobjekt zu zahlen. SJ behält sich das Recht auf Stichproben vor. Im Katalog und im Internet ist angegeben, für welche Häuser das Angebot gilt.
Personenanzahl. Bei der Buchung bitten wir Sie um korrekte Angabe der Personenanzahl (auch Kinder zählen als volle Person). Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter oder dessen Beauftragte am Ort berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung zu verlangen. Für jede Person, ab der Belegung des Ferienhauses mit 6 oder mehr Personen, fallen zusätzli- che 50 Euro pro Person und Woche an.
Personenanzahl. Die Personenanzahl wird dem Restaurant spätestens 21 Kalendertage vor der Feier in Schriftform mitgeteilt. Diese Personenanzahl wird verrechnet, auch wenn weniger Gäste an- wesend sind.
Personenanzahl. Bei der Ferienhausbuchung ist anzugeben, wie viele Personen sich während der Mietdauer im Haus aufhalten dürfen. Diese Zahl darf nicht überschritten werden. Ein Kind unter 2 Jahren wird als Überbelegung akzeptiert. Wenn Sie Besuch erwarten, ist dies SJ mitzuteilen. Es dürfen nie mehr Personen im Haus übernachten, als It. Katalog/Internet zulässig ist. Sollten bei einer Kontrolle mehr Personen aufgeführt angetroffen werden, können diese des Haus- es verwiesen werden. Beim 2-Personen-Rabatt fällt der komplette Rabatt weg, wenn das Haus von mehr als 2 Personen bewohnt wird. Kleinkinder unter 2 Jahren zählen beim 2-Personen-Rabatt voll mit.

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  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

  • Personenkreis Im Rahmen der Kooperation zwischen der Envivas und der TK können sich Personen versichern, die Mitglied der TK sind oder im Rahmen der Familienversicherung Anspruch auf Leis- tungen der TK haben. Der Nachweis über die Mitgliedschaft bzw. den Anspruch auf Familienversicherung bei der TK ist un- ter Angabe der gültigen TK-Versichertennummer bzw. Kran- kenversichertennummer im Versicherungsantrag zu erbringen.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Weitergabekontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.

  • Mitversicherte Personen 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht. 27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.