Persönliche Beratungen. Der Leistungserbringer hat bei Xxxxxx den Versicherten persönlich „vor Ort“ bezüglich des Hilfsmitteleinsatzes zu beraten. Der Leistungserbringer hat die persönlichen Beratungen „vor Ort“ schriftlich zu dokumentieren und sich durch Unterschrift des Versicherten oder Angehöri- gen bestätigen zu lassen. Dem Leistungserbringer steht es frei, hierfür die Anlage 08: „Muster Besuchsprotokoll Beatmungsversorgung“ oder ein inhaltlich vergleichbares Dokument zu ver- wenden. Wird ein von der Anlage 08 abweichendes Dokument verwendet, ist dies der KKH nach Vertragsabschluss zur Kenntnis vorzulegen.
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Samples: Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Beitrittserklärung Zur Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung