Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben sich aus Ziffer 6.5 des Abschnitts II.
Ihre Pflichten a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende Deckung aufweist. b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- nen Zahlungsaufforderung erfolgt. c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Beitragseinzug Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug widerrufen, so können wir den Vertrag zum En- de des laufenden Versicherungsmonats außerordentlich kündigen.
Pflichten des Nutzers 5.1 Der Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Darlehensvermittlung und bei der Nutzung der Plattform wahrheitsgemäße, korrekte und vollständige Angaben zu machen. 5.2 Er verpflichtet sich ferner, die Plattform nicht in missbräuchlicher Art und Weise zu nutzen, sondern nur bestimmungsgemäß und nur im Rahmen gesetzlich zulässiger Zwecke. Er ist beispielsweise nicht berechtigt, in die Funktionalitäten der Website einzugreifen oder in anderer Weise als über die von Teylor bereitgestellte Benutzeroberfläche und gemäß den Vorgaben auf die Funktionalitäten zuzugreifen. Die Plattform darf nur in dem gesetzlich zulässigen Rahmen genutzt werden, insbesondere, wenn eine Funktion der Plattform zum Upload (Heraufladen) von Daten, Inhalten oder Materialien verwenden wird, oder wenn über die Plattform mit anderen Nutzern in Kontakt getreten wird. Der Nutzer ist verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte, insbesondere nicht solche, die gegen strafrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche, lizenzrechtliche oder urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen, auf der Plattform anzeigen zu lassen, anzubieten oder zu verbreiten, auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen oder Verknüpfungen (Links) zu solchen Seiten bereitzustellen. Teylor prüft die von Xxxxxxx veröffentlichten Inhalte nicht und übernimmt für diese keine Verantwortung. Wird Teylor ein Verstoß gegen die hierin enthaltenen Regelungen mitgeteilt, entfernt Teylor solche etwaig rechts- oder sittenwidrigen Inhalte, Hinweise oder Links ohne weitere Prüfung. Der betreffende Nutzer ist verpflichtet, Teylor von allen etwaigen Ansprüchen Dritter (einschließlich anderer Nutzer), die aus der schuldhaften Verletzung dieser Nutzungsvoraussetzungen durch sie resultieren bzw. mit dieser im Zusammenhang stehen, freizustellen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Xxxxxx schuldhaft Inhalte wettbewerbswidriger Art und/oder solche Inhalte, an denen sie nicht über die zur Nutzung und/oder Veröffentlichung erforderlichen Rechte verfügen, auf der Plattform einstellen, veröffentlichen oder auf andere Weise nutzen. 5.3 Sämtliche Nutzer müssen sich auf xxx.xxxxxx.xx einmalig registrieren. Handelt es sich bei dem Nutzer um eine juristische Person, sind bei der Registrierung zudem Angaben zu mindestens einer verantwortlichen und vertretungs-/ handlungsberechtigten natürlichen Person zu machen (z.B. einem Mitglied der Geschäftsleitung). Nach Eingabe der an Teylor zu übermittelnden personen- und/ oder unternehmensbezogenen Daten, wird für den Nutzer ein persönliches Nutzerkonto für die Plattform generiert. Jeder Nutzer darf sich nur einmal registrieren und nur ein Nutzerkonto unterhalten. Handelt es sich bei dem Nutzer um eine juristische Person, können die für den Nutzer handelnden natürlichen Personen voneinander unabhängige Zugriffsberechtigungen für das Nutzerkonto beantragen. Die Registrierung wird dem Nutzer von Teylor vorbehaltlich der Angabe aller im Registrierungsprozess geforderten Informationen bestätigt und durch Rückbestätigung des Nutzers abgeschlossen (E-Mail, Linkbestätigung). Erst mit der Rückbestätigung durch den Nutzer kommt der Nutzungsvertrag auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (und der Datenschutzerklärung) zu Stande. Mit den erzeugten Benutzerdaten kann sich der Nutzer auf der Plattform anmelden und auf den geschützten Bereich zugreifen. Teylor behält sich vor, die Identität der Nutzer zu verifizieren, bevor diese auf den geschützten Bereich (oder Teile hiervon) zugreifen können. Die Plattform darf nur durch registrierte Nutzer auf eigene Rechnung genutzt werden. Sofern natürliche Personen als Nutzer zugelassen sind, müssen diese unbeschränkt geschäftsfähig sein und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. 5.4 Der Nutzer ist verpflichtet, einen Identification Code (Identifikationsmerkmal, persönliche Kennung), ein Passwort oder eine andere Sicherheitsinformation geheim zu halten und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Teylor behält sich vor, jeglichen Identification Code, jegliches Passwort oder jegliche andere Sicherheitsinformation und/ oder den Zugang zur Plattform bzw. zum Nutzerkonto zu sperren, falls gegen diese Verpflichtung verstoßen wird, oder falls Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass Dritte unbefugt in den Besitz dieser Informationen gelangt sind. 5.5 Sofern der Nutzer falsche, unwahre oder unvollständige Angaben macht, ist Teylor insbesondere berechtigt, die Darlehensanfrage unbearbeitet zu lassen. Sollte Teylor vom Kreditnehmer vorsätzlich falsche oder unwahre, unrichtige oder unvollständige Angaben erhalten oder sollte er vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die in diesen Geschäftsbedingungen genannten oder gegen gesetzliche Pflichten oder Regelungen verstoßen, behält sich Teylor insbesondere vor, Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen, die betroffenen Angaben oder Materialien zu löschen und den Kreditnehmer in besonders schweren Fällen oder im Wiederholungsfall von der Nutzung der Plattform und von der Darlehensvermittlung auszuschließen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. 5.6 Teylor behält sich alle Rechte an den Inhalten und Materialien, die auf der Plattform bereitgestellt oder übermittelt werden, vor. Diese Geschäftsbedingungen gewähren dem Nutzer kein Recht zur Nutzung von Marken, Markenelementen oder Logos, die in den Diensten von Teylor verwendet werden. Rechtliche Hinweise, die in oder im Zusammenhang mit den Diensten von Teylor angezeigt werden, dürfen nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert werden.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Weitergabe von Nachrichten Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der Bank solche Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Informationen über - gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, - freiwillige Kauf- und Umtauschangebote, - Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterbleiben, wenn die Information bei der Bank nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehen.
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Meldepflicht Bei einem begründeten Verdacht auf rechtswidrige Handlungen ist das BAV unverzüglich und umfassend in Kenntnis zu setzen. Die Meldepflicht erstreckt sich auch auf Subakkordanten und übrige leistungserbringende Gesellschaften (z. B. Holdinggesellschaften).
Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten 6.1 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte. 6.2 Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich verletzt, verliert der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob der Versicherer ein ihm nach Ziffer 6.1 zustehendes Kündigungsrecht ausübt.
Pflichten des Mieters 1. Der Mieter muss alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Mietgegenstands sowie etwaiger Ersatzfahrzeuge insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrszulassungsordnung, des Güterkraftverkehrsgesetzes und der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn erfüllen. 2. Bei der Benutzung von mautpflichtigen Straßen hat der Mieter für die vollständige und rechtzeitige Entrichtung der anfallenden Straßennutzungsgebühren zu sorgen. Der Mieter stellt den Vermieter in voller Höhe von diesen Straßennutzungsgebühren frei. Alternativ kann der Vermieter beim Mieter in voller Höhe Rückgriff nehmen. Für die Bearbeitung von nicht entrichteten Mautgebühren fällt bei dem Vermieter ein Verwaltungsaufwand an, für den der Mieter 10 Euro für jeden Fall als Aufwandspauschale zu zahlen hat. Der Mieter ist jedoch berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass kein oder nur ein niedrigerer Schaden entstanden ist. 3. Der Mieter wird dafür sorgen, dass der Mietgegenstand nach den Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers behandelt wird. Der Mietgegenstand ist vom Mieter wie sein Eigentum zu behandeln, was eine regelmäßige Reinigung innen sowie außen mit sich zieht. Der Mietgegenstand ist im Rahmen des vertraglichen Verwendungszweckes schonend zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Insbesondere sind die Einfahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu beachten. Der Mieter stellt sicher, dass der Mietgegenstand nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird. 4. Der Mieter muss die laufenden Kontroll- und Wartungsmaßnahmen gemäß Betriebsanleitung, wie Prüfen und Ergänzen von Motoröl, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit, Frostschutz, Fließfett, Scheibenreiniger und Reifendruck durchführen. 5. Den Kraftstoff stellt der Mieter. Der Mietgegenstand wird mit mindestens ¼ voller Tankfüllung übergeben und ist mindestens ¼ voll wieder zurückzugeben. Für AdBlue® Tanks gilt diese Regelung analog. Es erfolgt keine Gutschrift für eine Übertankung. Abweichend hiervon wird die V-Klasse mit vollem Tank übergeben und ist mit vollem Tank (1/1) zurückzugeben. Ist der Mietgegenstand bei Rückgabe nicht ordnungsgemäß betankt, so wird der Vermieter die Fehlmenge ausgleichen und dem Mieter die Kosten für die Betankung zum tagesgültigen Kraftstoff- bzw. AdBlue® Preis, zuzüglich einer Servicegebühr von 20 Euro in Rechnung stellen. 6. Der Mieter wird den Mietgegenstand dem Vermieter so rechtzeitig zur Durchführung der Arbeiten gemäß Abschnitt X. Xxxxxx 1 und 2 zur Verfügung stellen bzw. den Mietgegenstand in die vom Vermieter benannte Werkstatt bringen, dass die erforderlichen Wartungen und Verschleißreparaturen gemäß dem vom Vermieter festgelegten Betreuungskonzept sowie die Untersuchungen und Prüfungen des Mietgegenstands aufgrund gesetzlicher Vorschriften ordnungsgemäß durchgeführt werden können.