Pflichten des Gastes. 1. Der Xxxx ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt samt etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gäste entstanden sind, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer spätestens zum Zeitpunkt der Abreise zu bezahlen.
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