Common use of Pflichten des Kunden/ Nutzung der Leistungen Clause in Contracts

Pflichten des Kunden/ Nutzung der Leistungen. 3.1 Dem Kunden ist bekannt, dass das die Nutzung des IONOS cloud VDC mit dem Data Center Designer und/oder der API fundierte Kenntnisse zur Administration von Serversystemen (Systemadministration) erfordert. 3.2 Die NetPlans ist nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten. Sie hat keine regulative Möglichkeit, den Inhalt der kundenseitigen Infrastruktur zu bestimmen, insbesondere keinen administrativen Zugang. Es obliegt ausschließlich dem Kunden, die auf seinem Rechenzentrum installierten Betriebssoftware, Anwendungen oder Entwicklungen zu aktualisieren und technisch zu kontrollieren. Der Kunde muss sich daher unter anderem selbstständig über die Verfügbarkeit von Updates, Upgrades, Releases und neuen Versionen informieren und entsprechende Aktualisierungen auf eigene Kosten und Gefahr durchführen. 3.3 Der Kunde ist verpflichtet, eine gegebenenfalls mit den Leistungen der NetPlans in Zusammenhang stehenden Internetauftritt sowie die der Öffentlichkeit zugänglichen betroffenen Inhalte unter Beachtung der entsprechend anwendbaren Vorschriften (insb. Impressumspflicht gem. § 5 TMG, § 55 RStV, DL-InfoV) zu kennzeichnen. Der Kunde stellt die NetPlans von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. 3.4 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen (vgl. z.B. § 7 Absatz 2 UWG, § 28 BDSG). Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). 3.5 Der Kunde verpflichtet sich ferner die von der NetPlans bereit gestellten Ressourcen unter anderem nicht für folgende Handlungen einzusetzen bzw. vergleichbares Dritten zu ermöglichen: ION OS PUBLIC CL OUD ALLG E ME IN E G E SCHÄFTSBE D IN G UN G EN 3.6 Soweit der Kunde im Rahmen der vom ihm begehrten Leistungen Ausfuhr- bzw. Exportbeschränkungen (insb. sog. „dual use –Güter“, Embargos) unterliegt, ist dieser für die Einhaltung der außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Die NetPlans ist nach dem Erkennen von Verstößen hiergegen nicht verpflichtet solche vertragsgegenständlichen Leistungen zu erbringen. 3.7 Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen (3.3 – 3.6, Punkt 9.6 der AGB) verstößt bzw. Dritte einen solchen Verstoß glaubhaft machen, ist die NetPlans berechtigt, die Leistungserbringung unverzüglich zu sperren, solange die Rechtsverletzung bzw. der Streit mit dem Dritten andauert. Der Kunde ist hierüber - soweit möglich vorab - zu unterrichten. Die Sperre ist entsprechend den technischen Möglichkeiten und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen zu beschränken. Sie darf nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht. Setzt der Kunde den Verstoß trotz Abmahnung bzw. Rüge fort und/oder ist ein Fortsetzen der Vertragsbeziehung der NetPlans nicht mehr zumutbar, kann die NetPlans den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 3.8 Der Kunde verpflichtet sich die NetPlans von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der jeweiligen Leistungen (insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen die Lizenzbedingungen gemäß Punkt 7. der AGB) erhoben werden. 3.9 Sollte der Kunde infolge eines Verstoßes gegen die vorstehenden Pflichten in Anspruch genommen werden, ist die NetPlans unverzüglich zu unterrichten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in den Punkten 3.3 bis 3.6 aufgeführten Verpflichtungen verspricht der Kunde die NetPlans unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 €. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 3.10 Die Leistungen der NetPlans entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren- Programmen, eine Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die Datensicherung sowie die regelmäßige Änderung von Passwörtern und eine übliche Zugangskontrolle.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden/ Nutzung der Leistungen. 3.1 Dem Kunden ist bekannt, dass das die Nutzung des IONOS cloud VDC mit dem Data Center Designer und/oder der API fundierte Kenntnisse zur Administration von Serversystemen (Systemadministration) erfordert. 3.2 Die NetPlans blueAlpha ist nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten. Sie hat keine regulative Möglichkeit, den Inhalt der kundenseitigen Infrastruktur zu bestimmen, insbesondere keinen administrativen Zugang. Es obliegt ausschließlich dem Kunden, die auf seinem Rechenzentrum installierten Betriebssoftware, Anwendungen oder Entwicklungen zu aktualisieren und technisch zu kontrollieren. Der Kunde muss sich daher unter anderem selbstständig über die Verfügbarkeit von Updates, Upgrades, Releases und neuen Versionen informieren und entsprechende Aktualisierungen auf eigene Kosten und Gefahr durchführen. 3.3 Der Kunde ist verpflichtet, eine gegebenenfalls mit den Leistungen der NetPlans von blueAlpha in Zusammenhang stehenden Internetauftritt sowie die der Öffentlichkeit zugänglichen betroffenen Inhalte unter Beachtung der entsprechend anwendbaren Vorschriften (insb. Impressumspflicht gem. § 5 TMG, § 55 RStV, DL-InfoV) zu kennzeichnen. Der Kunde stellt die NetPlans blueAlpha von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. 3.4 . Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen (vgl. z.B. § 7 Absatz 2 UWG, § 28 BDSG). Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). 3.5 . Der Kunde verpflichtet sich ferner die von der NetPlans blueAlpha bereit gestellten Ressourcen unter anderem nicht für folgende Handlungen einzusetzen bzw. vergleichbares Dritten zu ermöglichen: ION OS PUBLIC CL OUD ALLG E ME IN E G E SCHÄFTSBE D IN G UN G EN 3.6 Soweit der Kunde im Rahmen der vom ihm begehrten Leistungen Ausfuhr- bzw. Exportbeschränkungen • Unbefugtes Ausspähen und Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking, Phishing, Spoofing); • Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleitung von Datenströmen und/oder E-Mails, den Betrieb offener Mail-Relays (insb. sog. „dual use –Güter“Spam-, Embargos) unterliegtMail-Spoofing); • Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Portscanning, ist dieser für Man-in-the-middle Attack); • Fälschung von IP- und MAC-Adressen (z.B. DNS-, DHCP-Adressen), Mail- und Newsheadern, sowie die Einhaltung Verbreitung von Viren, Würmern und Trojanern usw.; • Unbefugte Nutzung der außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Die NetPlans ist nach dem Erkennen Server zur Bereitstellung von Verstößen hiergegen nicht verpflichtet solche vertragsgegenständlichen Leistungen zu erbringenInternet Relay Chats, Bots, Crypto Mining, Anonymisierungsdiensten (z.B. Tor, Proxyserver), Streaming-Dienste, Download- Services, P2P-Tauschbörsen usw. 3.7 Sofern der Kunde gegen eine ; • Unterbrechung oder mehrere der genannten Verpflichtungen (3.3 – 3.6, Punkt 9.6 der AGB) verstößt bzw. Dritte einen solchen Verstoß glaubhaft machen, ist die NetPlans berechtigt, die Leistungserbringung unverzüglich zu sperren, solange die Rechtsverletzung bzw. der Streit mit dem Dritten andauert. Der Kunde ist hierüber - soweit möglich vorab - zu unterrichten. Die Sperre ist entsprechend den technischen Möglichkeiten und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen zu beschränken. Sie darf nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht. Setzt der Kunde den Verstoß trotz Abmahnung bzw. Rüge fort und/Behinderung von Kommunikationsdiensten; • Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder ist ein Fortsetzen der Vertragsbeziehung der NetPlans nicht mehr zumutbar, kann die NetPlans den Vertrag aus wichtigem Straftaten sowie Grund kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 3.8 . Der Kunde verpflichtet sich die NetPlans blueAlpha von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der jeweiligen Leistungen (insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen die Lizenzbedingungen gemäß Punkt 7. der AGBLizenzbedingungen) erhoben werden. 3.9 Sollte der Kunde infolge eines Verstoßes gegen die vorstehenden Pflichten in Anspruch genommen werden, ist die NetPlans unverzüglich zu unterrichten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in den Punkten 3.3 bis 3.6 aufgeführten Verpflichtungen verspricht der Kunde die NetPlans unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 €. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 3.10 Die Leistungen der NetPlans von blueAlpha entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren- Viren-Programmen, eine Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die Datensicherung sowie die regelmäßige Änderung von Passwörtern und eine übliche Zugangskontrolle. Der Kunde hat blueAlpha unverzüglich eintretende Änderungen vertragsrelevanter Angaben mitzuteilen. Hierzu gehören sowohl Adressen als auch Telefonverbindungsangaben. Der Kunde hat die ihm durch den Anbieter übermittelten Passwörter geheim zu halten und ist bei Verdacht des Missbrauchs durch nichtberechtigte Dritte verpflichtet, dem Anbieter von diesem Verdacht in Kenntnis zu setzen.

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Pflichten des Kunden/ Nutzung der Leistungen. 3.1 3.1. Dem Kunden ist bekannt, dass das die Nutzung des IONOS cloud VDC mit dem Data Center Designer und/oder der API fundierte Kenntnisse zur Administration von Serversystemen (Systemadministration) erfordert. 3.2 3.2. Die NetPlans ist nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten. Sie hat keine regulative Möglichkeit, den Inhalt der kundenseitigen Infrastruktur zu bestimmen, insbesondere keinen administrativen Zugang. Es obliegt ausschließlich dem Kunden, die auf seinem Rechenzentrum installierten Betriebssoftware, Anwendungen oder Entwicklungen zu aktualisieren und technisch zu kontrollieren. Der Kunde muss sich daher unter anderem selbstständig über die Verfügbarkeit von Updates, Upgrades, Releases und neuen Versionen informieren und entsprechende Aktualisierungen auf eigene Kosten und Gefahr durchführen. 3.3 3.3. Der Kunde ist verpflichtet, eine gegebenenfalls mit den Leistungen der NetPlans in Zusammenhang stehenden Internetauftritt sowie die der Öffentlichkeit zugänglichen betroffenen Inhalte unter Beachtung der entsprechend anwendbaren Vorschriften (insb. Impressumspflicht gem. § 5 TMG, § 55 RStV, DL-InfoV) zu kennzeichnen. Der Kunde stellt die NetPlans von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. 3.4 3.4. Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen (vgl. z.B. § 7 Absatz 2 UWG, § 28 BDSG). Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). 3.5 3.5. Der Kunde verpflichtet sich ferner die von der NetPlans bereit gestellten Ressourcen unter anderem nicht für folgende Handlungen einzusetzen bzw. vergleichbares Dritten zu ermöglichen: ION OS PUBLIC CL OUD ALLG E ME IN E G E SCHÄFTSBE D IN G UN G EN• unbefugtes Ausspähen und Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking, Phishing, ARP-Spoofing, Webspoofing); • Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleitung von Datenströmen und/oder Emails, den Betrieb offener Mail-Relays (insb. Spam- Mail-Bombing, Stalking, Mail-Spoofing); • Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Portscanning); • Fälschung von IP-Adressen (z.B. DNS-, DHCP-, IP/MAC-, URL-Spoofing), Mail- und Newsheadern, sowie die Verbreitung von Viren, Würmern und Trojanern usw.; • Nutzung der Server zur Bereitstellung von IRC (Internet Relay Chat, z.B. IRC Server, Bots, Bouncer), Anonymisierungsdiensten (z.B. Tor, JAP, Proxyserver), Streaming Dienste, Download-Services, P2P-Tauschbörsen) bzw. der Verlinkung; • Unterbrechung oder Behinderung von Kommunikationsdiensten; • Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sowie • die Erhebung, Nutzung und Verbreitung von rechts- und/ oder sittenwidrigen Inhalten (wie beispielhaft Pornographie, Extremismus, Urheberrechtsverletzungen, Gewaltdarstellungen). 3.6 3.6. Soweit der Kunde im Rahmen der vom ihm begehrten Leistungen Ausfuhr- bzw. Exportbeschränkungen (insb. sog. „dual use –Güter“, Embargos) unterliegt, ist dieser für die Einhaltung der außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Die NetPlans ist nach dem Erkennen von Verstößen hiergegen nicht verpflichtet solche vertragsgegenständlichen Leistungen zu erbringen. 3.7 3.7. Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen (3.3 – 3.6, Punkt 9.6 der AGB) verstößt bzw. Dritte einen solchen Verstoß glaubhaft machen, ist die NetPlans berechtigt, die Leistungserbringung unverzüglich zu sperren, solange die Rechtsverletzung bzw. der Streit mit dem Dritten andauert. Der Kunde ist hierüber - soweit möglich vorab - zu unterrichten. Die Sperre ist entsprechend den technischen Möglichkeiten und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen zu beschränken. Sie darf nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht. Setzt der Kunde den Verstoß trotz Abmahnung bzw. Rüge fort und/oder ist ein Fortsetzen der Vertragsbeziehung der NetPlans nicht mehr zumutbar, kann die NetPlans den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 3.8 3.8. Der Kunde verpflichtet sich die NetPlans von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der jeweiligen Leistungen (insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen die Lizenzbedingungen gemäß Punkt 7. der AGB) erhoben werden. 3.9 3.9. Sollte der Kunde infolge eines Verstoßes gegen die vorstehenden Pflichten in Anspruch genommen werden, ist die NetPlans unverzüglich zu unterrichten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in den Punkten 3.3 bis 3.6 aufgeführten Verpflichtungen verspricht der Kunde die NetPlans unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 €. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 3.10 3.10. Die Leistungen der NetPlans entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren- Viren-Programmen, eine Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die Datensicherung sowie die regelmäßige Änderung von Passwörtern und eine übliche Zugangskontrolle.

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