Photovoltaik-Rechtsschutz Musterklauseln

Photovoltaik-Rechtsschutz. Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Energieerzeugung (Beispiele: Solaranlage, Biothermieanlage) bis zu einer maximalen Leistung von 15 kWp wahrnehmen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Repowering- und Offshoreanlagen. Die Anlage muss auf Ihrem im Alleineigentum stehenden gewerblich genutzten Gebäude angebracht bzw. aufgestellt sein. Insoweit tragen wir Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro.
Photovoltaik-Rechtsschutz. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Energieerzeugung (z. B. Photovoltaik, Windkraft, Biothermie) auf dem Grundstück des nicht gewerblich genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses, z. B. Kaufverträge, Reparaturverträge, Verträge über die Einspeisevergütung.
Photovoltaik-Rechtsschutz. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Energieerzeugung (z. B. Photovoltaik, Windkraft, Biothermie) auf dem Grundstück des nicht gewerblich genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses, z. B. Kaufverträge, Reparaturverträge, Verträge über die Einspeisevergütung. Ohne Wartezeit Belehrung nach § 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?
Photovoltaik-Rechtsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Energieerzeugung (Beispiel: Solaranlage, Biothermieanlage). für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, wenn Sie unter Betreuung gestellt werden sollen. (Beispiel: wegen einer psychischen Erkrankung sollen Sie in der Wahrnehmung Ihres Selbstbestimmungsrechts erheblich beeinträchtigt und zu eigenverantwortlichen Entscheidungen nicht mehr in der Lage sein. Auf Anregung des behandelnden Arztes wird ein Betreuungsverfahren eingeleitet.) In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz
Photovoltaik-Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Zusammen- hang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Energieerzeugung (z. B.: Solaranlage). Voraussetzung: Die Anlage wird auf Ihrem von Ihnen selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus (Dachanlage) betrieben.
Photovoltaik-Rechtsschutz. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Energieerzeugung (z. B. Photovoltaik, Windkraft, Biothermie) auf dem Grundstück des nicht gewerblich genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses, z. B. Kaufverträge, Reparaturverträge, Verträge über die Einspeisevergütung. Ohne Wartezeit Kombi: Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS für Selbstständige, § 28 ARB Beschäftigte SB-Vario SB-Bonus SB-150 Beschäftigte SB-Vario SB-Bonus SB-150 € 000/000 € 400/0 € 150 € 000/000 € 400/0 € 150 mit WuG, mit Spezial-Straf-Rechtsschutz mit WuG, ohne Spezial-Straf-Rechtsschutz Bis 10 1050,00 1003,00 1118,00 Bis 10 849,00 818,00 907,00 Bis 15 1412,00 1350,00 1506,00 Bis 15 1164,00 1121,00 1243,00 Bis 20 1731,00 1639,00 1853,00 Bis 20 1442,00 1388,00 1541,00 Bis 25 2181,00 2059,00 2336,00 Bis 25 1814,00 1746,00 1938,00 Bis 30 2871,00 2738,00 3052,00 Bis 30 2442,00 2351,00 2608,00 Bis 40 3110,00 2975,00 3316,00 Bis 40 2657,00 2558,00 2839,00 Bis 50 3401,00 3245,00 3617,00 Bis 50 2873,00 2766,00 3069,00 ohne WuG, mit Spezial-Straf-Rechtsschutz ohne WuG, ohne Spezial-Straf-Rechtsschutz Bis 10 838,00 799,00 891,00 Bis 10 637,00 614,00 680,00 Bis 15 1115,00 1063,00 1188,00 Bis 15 867,00 834,00 925,00 Bis 20 1353,00 1275,00 1448,00 Bis 20 1064,00 1024,00 1136,00 Bis 25 1703,00 1599,00 1825,00 Bis 25 1336,00 1286,00 1427,00 Bis 30 2249,00 2139,00 2388,00 Bis 30 1820,00 1752,00 1944,00 Bis 40 2434,00 2324,00 2593,00 Bis 40 1981,00 1907,00 2116,00 Bis 50 2669,00 2540,00 2835,00 Bis 50 2141,00 2061,00 2287,00 Smart-Kombi: Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS für Selbstständige, § 28 ARB Beschäftigte SB-Vario SB-Bonus SB-150 Beschäftigte SB-Vario SB-Bonus SB-150 € 000/000 € 400/0 € 150 € 000/000 € 400/0 € 150 mit WuG, mit Spezial-Straf-Rechtsschutz mit WuG, ohne Spezial-Straf-Rechtsschutz Bis 10 791,00 753,00 841,00 Bis 10 590,00 568,00 630,00 Bis 15 1021,00 973,00 1088,00 Bis 15 773,00 744,00 825,00 Bis 20 1223,00 1150,00 1309,00 Bis 20 934,00 899,00 997,00 Bis 25 1516,00 1420,00 1625,00 Bis 25 1149,00 1107,00 1227,00 Bis 30 1942,00 1844,00 2060,00 Bis 30 1513,00 1457,00 1616,00 Bis 40 2091,00 1994,00 2226,00 Bis 40 1638,00 1577,00 1749,00 Bis 50 2278,00 2164,00 2417,00 Bis 50 1750,00 1685,00 1869,00 ohne WuG, mit Spezial-Straf-Rechtsschutz ohne WuG, ohne Spezial-Straf-Rechtsschutz Bis 10 669,00 635,00 709,00 Bis 10 468,00 450,00 498,00 Bis 15 848,00 807,00 903,00 Bis 15 600,00 578,00 640,00 Bis 20 1004,00 939,00 1075...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.