Pläne Musterklauseln

Pläne. Unsere Software wird in unterschiedlichen Paketen von kostenlos bis kostenpflichtig angeboten („Tiers“, „Stufen“, „Tarife“, „Pläne“). Die einzelnen Paketstufen teilen sich auf in: Starter, Growth, Professional und Enterprise. Die weiteren Einzelheiten zu unseren Paketstufen kannst du unserem Subscriptions Agreement entnehmen. Für die unterschiedlichen Paketstufen gelten unterschiedliche Regelungen bezüglich unseres Supports.
Pläne. Der Ausschreibung angeschlossene Pläne sind keine Ausfüh- rungspläne, sie dienen nur der Kalkulation.
Pläne. Terminliche Vorgaben sind in § 7 des Vertrages geregelt. Sie sind verbindlich. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Termine anzupassen oder abzuändern, sofern dies erforderlich wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in diesem Falle den geänderten Terminen zuzustimmen und sei- ne weitere Vertragserfüllung den geänderten Terminen anzupassen.
Pläne. (siehe Artikel 1.1.2., 1.5.4. und 1.5.5. der allgemeinen Vertragsbedingungen)
Pläne. (siehe Artikel 1.5.4. der allgemeinen Vertragsbedingungen)
Pläne. 2.1 Der Verlegefirma sind zur Arbeitsvorbereitung / Personaldispo sowie zur Abrechnung Pläne und Stahllisten zur Verfügung zu stellen. 2.2 Die Verlegepläne sind gut lesbar, einfach -bei Wiederholung von Bauteilen mehrfach- kostenlos zur Verfügung zu stellen. 2.3 Der Abruf der Pläne im Biegebetrieb bzw. Abruf von Teillieferungen müssen rechtzeitig, dem Baufortgang entsprechend und in Übereinstimmung mit unserem verantwortlichen Baustellenleiter, vom Auftraggeber erfolgen. 2.4 Die Bewehrungsführung muß den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und wirtschaftlich vertretbar sein. Änderungswünsche bezüglich der Bewehrungsführung, die statisch vertretbar und wirtschaftlicher sind, ist zu entsprechen. 2.5 Wir sind berechtigt, mit dem Prüfingenieur und dem Konstruktionsbüro direkt Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich wird von uns die wirtschaftlichste Art der Bewehrungsführung mit dem geringsten Verlegeaufwand vorausgesetzt.
Pläne. AGB des Verbands JardinSuisse (Ausführung von Arbeiten und Lieferungen im Garten- und Landschaftsbau)
Pläne. Alle Zeichnungen, Pläne, Schemas und ähnliche Unterlagen, ebenso wie alle geistigen Eigentumsrechte angesichts derartiger Unterlagen, die UMICORE vom Lieferanten zur Verfügung gestellt werden, sind das ausschließliche Eigentum von UMICORE und dürfen durch UMICORE ohne irgendwelche Beschränkung oder Vergütung benutzt werden.
Pläne. Die Pläne sind vom Auftragnehmer entsprechend dem unter der Internetseite