Pläne Musterklauseln

Pläne. Unsere Software wird in unterschiedlichen Paketen von kostenlos bis kostenpflichtig angeboten („Tiers“, „Stufen“, „Tarife“, „Pläne“). Die einzelnen Paketstufen teilen sich auf in: Starter, Growth, Professional und Enterprise. Die weiteren Einzelheiten zu unseren Paketstufen kannst du unserem Subscriptions Agreement entnehmen. Für die unterschiedlichen Paketstufen gelten unterschiedliche Regelungen bezüglich unseres Supports.
Pläne. Der Ausschreibung angeschlossene Pläne sind keine Ausfüh- rungspläne; sie dienen nur der Kalkulation.
Pläne. 4.3 Terminliche Vorgaben sind in § 7 des Vertrages geregelt. Sie sind verbindlich. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Termine anzupassen oder abzuändern, sofern dies erforderlich wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in diesem Falle den ge- änderten Xxxxxxxx zuzustimmen und seine weitere Vertragserfüllung den geänder- ten Terminen anzupassen.
Pläne. 5. AGB des Verbands JardinSuisse (Ausführung von Arbeiten und Lieferungen im Garten- und Landschaftsbau)
Pläne. Ist ein Übersichtsplan des Veranstaltungsbereiches mit allen technischen Einbauten, Ordnerpositionen und Löschmittelvorrichtungen im pdf- und dwg-Format beigefügt? (im geeigneten Maßstab bei DIN A3) Ist ein Plan mit Ordnerpositionen (im Maßstab 1:100 oder 1:200) im pdf-Format beigefügt? ja nein Ja nein Ort, Datum Unterschrift Ich/Wir erklären Folgendes (Zutreffendes bitte ankreuzen): • Ich bin/Wir sind durch eine Vergabesperre von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen: Xx Xxxx • Für mein/unser Unternehmen liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor: Ja Nein • Für mein/unser Unternehmen liegt ein Ausschlussgrund nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vor: Ja Nein • Bei der Leistungserbringung werden alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere werden Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ord- nungsgemäß entrichtet (§ 128 Abs. 1 GWB). Auf gesondertes Verlangen der Konzessionsgeberin werden dazu un- verzüglich entsprechende Nachweise vorgelegt. • Ich/Wir werde/n im Fall der Konzessionserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte beachten (§ 3 Abs. 1 und 2 HmbVgG). Sofern mein/unser Unternehmen an einen (individuellen oder allgemeinverbindlichen) Tarifvertrag gebunden ist, ent- lohnt es seine Beschäftigten danach. Sofern mein/unser Unternehmen an keinen Tarifvertrag gebunden ist, entlohnt es seine Beschäftigten nach dem jeweils geltenden Mindestlohn gemäß § 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG). Ich/Wir werde/n vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten bereithalten und auf gesondertes Verlangen der Konzessionsgeberin vorlegen. Ich/Wir werde/n der Konzessionsgeberin auf Ver- langen Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie geschlossene Unteraufträge gewähren. Ich/Wir werden die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen.
Pläne. 4.3 Terminliche Vorgaben sind in § 6 geregelt. Sie sind verbindlich. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Termine anzupassen oder abzuändern, sofern dies erforderlich wird. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet, in diesem Falle den geänderten Terminen zuzustimmen und ihre oder seine weitere Vertragserfül- lung den geänderten Terminen anzupassen.
Pläne. − Die Architekten- und Ingenieurpläne für jede Ausführungsphase des Bauzeitenplans sind dem Wirtschaftsteilnehmer spätestens 21 Tage vor dem Beginn der entsprechenden Bauleistungen an der Baustelle zu übermitteln. − Folgende Pläne sind dem Wirtschaftsteilnehmer zu übermitteln: − 3 Ausfertigungen der Pläne in Papierform, wobei Auftraggeber und Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam eine niedrigere oder höhere Anzahl an Ausfertigungen vereinbaren können, und − Pläne in elektronischer Form, es sei denn es wird anders vorgegeben. Die besonderen Bestimmungen bezüglich der Pläne werden in den besonderen Vertragsbedingungen aufgeführt.
Pläne. (siehe Artikel 1.1.2., 1.5.4. und 1.5.5. der allgemeinen Vertragsbedingungen) (siehe Artikel 1.2. der allgemeinen Vertragsbedingungen)
Pläne. (siehe Artikel 1.5.4. der allgemeinen Vertragsbedingungen)