Positionierung des Studienganges Musterklauseln

Positionierung des Studienganges. Über den Fachbereichen und Studiengängen der Hochschule steht das strategische Konzept der Hochschule, welches als Vision die Vernetzung der Lehre postuliert. Querschnittsstrate- gien dieser Vision stehen unter den Überschriften • Internationalisierung, • Digitalisierung und • Qualität und sollen die Qualität der Wissenschaft und Lehre der Hochschule sowie die Positionierung der Hochschule und seiner Studiengängen und Absolventen definieren und weiterentwickeln. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Wettbewerbs der Hochschulen um Studierende könne eine Internationalisierungsstrategie nicht nur darum einen entscheidenden Vorteil be- deuten, weil sich exzellente Lehre und Forschung bevorzugt in einem internationalen Umfeld herausbilden können, so die Hochschule. Mit konsequentem Ausbau der Internationalisierung verfolge die FHWS daher das Ziel, innerhalb der bayerischen Hochschullandschaft das eigene Profil in diesem Bereich deutlich zu schärfen. Als strategische Internationalisierungsmaß- nahme wurden an der FHWS im Rahmen des strategischen Projektes „FHWS i-Campus“ eng- lischsprachige TWIN-Studiengänge eingerichtet. Deren Struktur ist, dass es jeweils Zwillings- paare aus einem deutschsprachigen und einem englischsprachigen Studiengang gibt, die in- haltlich zu einem großen Umfang identisch sind und einen flexiblen Durchgang möglich ma- chen. Dieses Konzept ist derzeit deutschlandweit einmalig und wurde vom Stifterverband für die deutsche Wissenschaft mit dem „Best Strategy Award MINTernational“ ausgezeichnet. Die Digitalisierung stellt nach Darstellung der Hochschule eine Querschnittsaufgabe für die gesamte Hochschule dar. Sie erfasst die gesetzlichen Aufgabenbereiche (Missionen) Lehre und Forschung inklusive der zugehörige Administration und Infrastruktur. Die Erweiterte Hoch- schulleitung hat eine Arbeitsgruppe zur Konzeptionierung einer Digitalisierungsstrategie ein- gerichtet, die Studiendekane über den Ausschuss Lehrqualität eine Arbeitsgruppe Digitale Lehre. Die strategischen Projekte im Bereich der Forschung sind ebenfalls auf die Digitalisie- rung ausgerichtet, so die Bereiche „digitale Produktion“ und „Digitalisierung der Medienwelt“. Im Rahmen der Ausschreibung zur Etablierung eines Zentrums Digitalisierung Bayern (ZD.B) konnte eine Forschungsprofessur „Sozioinformatik und gesellschaftliche Aspekte der Digitali- sierung“ eingeworben werden. Die Digitalisierungskompetenz wird durch die Schaffung von vier zusätzlichen Professuren im Bereich der Digi...
Positionierung des Studienganges. 1.3.1 Positionierung des Studienganges im Bildungsmarkt X 1.3.2 Positionierung des Studienganges im Ar- beitsmarkt für Absolventen („Employabi- lity“) X
Positionierung des Studienganges. 1.3.1 Positionierung des Studienganges im Bildungsmarkt x 1.3.2 Positionierung des Studienganges im Arbeitsmarkt für Absolventen („Emplo- yability“) x 1.3.3 Positionierung des Studienganges im strategischen Konzept der Hochschule x
Positionierung des Studienganges. In einer Analyse hat die Hochschule Bildungsangebote an Hochschulen betrachtet und be- wertet, die in der Region vorgehalten werden und Ähnlichkeiten mit dem vorliegenden Studi- engang aufweisen. Die Analyse hat ergeben, dass 19 vergleichbare Ausbildungen angebo- ten werden und der Studiengang damit in der regionalen Ausbildungslandschaft verschiede- ne Konkurrenten hat. Gleichwohl, so die Hochschule, unterscheidet sich der Studiengang von den anderen Ange- boten durch seinen ausgeprägten interdisziplinären Ansatz, die umfassende Praxisorientie- rung sowie die internationale Ausrichtung, die vor allem durch die Integration eines Aus- landssemesters in den Studienverlauf sowie die Einbindung der Hochschule in ein internati- onales Netzwerk sichergestellt ist. Gleichzeitig profitiert der Studiengang von kleinen Grup- pen und der damit engmaschigen Betreuung durch die Lehrenden und das Verwaltungsper- sonal. Die Hochschule geht davon aus, dass sich aufgrund der steigenden Nachfrage nach wirt- schaftlich orientierten Juristen und aufgrund der Tatsache, dass die klassische Volljuristen- ausbildung immer noch sieben Jahre andauert, für die Absolventen des dreijährigen Studi- enganges attraktive Tätigkeitsfelder eröffnen. Das Studium des Wirtschaftsrechts bietet in drei Jahren alle wesentlichen rechtswissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Kompo- nenten, die von der unternehmerischen Praxis und der Beraterpraxis nachgefragt werden. Der Studiengang deckt sich in seinem curricularen Angebot mit den übrigen Studiengängen der Hochschule insofern, als Anwendungs- und Praxisbezug der Lehre ein herausragendes Merkmal der strategischen Ausrichtung der Hochschule bilden. Gleichzeitig sind die Module des Studienganges in den Bereichen der BWL, der VWL, der Wirtschaftspsychologie und der Soft Skills so ausgestaltet, dass sie sich in das übrige curriculare Angebot der Hochschule stimmig einbetten.

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  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Angebote 2.01 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Individualvertragsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 2.02 Mitgeteilte Richtpreise sind keine Offerten und werden nur bei Vereinbarung Grundlage des Vertrages. An unsere Angebotspreise sind wir längstens für einen Zeitraum von vier Monaten bis Auftragserteilung gebunden. 2.03 Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.