Qualitätssicherung und Dokumentation Musterklauseln

Qualitätssicherung und Dokumentation. (1) Das Palliative-Care-Team ist verpflichtet, ein internes Qualitätsmanagement durchzuführen. Es nimmt regelmäßig an palliativmedizinischen/-pflegerischen Fortbildungen teil und führt möglichst halbjährlich multidisziplinäre Qualitätszirkel durch, an denen auch die übrigen in der Versorgung Tätigen teilnehmen. Das Palliative-Care-Team soll sich außerdem an Maßnahmen der externen Quali- tätssicherung beteiligen. Ergänzend gelten die Regelungen des § 15.
Qualitätssicherung und Dokumentation. Ein vom Präsidium der Hochschule eingesetzter Qualitätslenkungskreis ist für die Implemen- tierung und Umsetzung der Qualitätssicherung und -entwicklung zuständig. Er dokumentiert das Qualitätssicherungssystem der Hochschule und aktualisiert das Qualitätshandbuch, in dem das an der Hochschule praktizierte Qualitätsmanagementsystem sowie die Prozesse und Instrumente dargestellt werden. Der Qualitätslenkungskreis wird vom Qualitätsbeauf- tragten geleitet und tagt regelmäßig, mindestens einmal pro Monat. Das Qualitätssicherungssystem der Hochschule stellt auf die Ziele (der Hochschule), auf die Xxxxxx (d.h. die Organe der Hochschule) und die Prozesse in der Hochschule ab. Hierfür werden Verantwortlichkeiten und der Umgang damit im Einzelnen definiert. Für Prozesse, wie Berufungen von Professoren, Auswahl der Studierenden oder Beantra- gung von Drittmittelprojekten, sind Ordnungen und Richtlinien verabschiedet. In einem Pro- zesshandbuch sind daneben die konkreten Prozessabläufe, Verantwortungen und Zustän- digkeiten sowie die regelmäßigen Evaluationsmaßnahmen beschrieben. Die resultierende Ergebnis- und Prozessqualität wird kontinuierlich mit unterschiedlichen Qualitätssicherungs- verfahren bewertet. Basierend auf der Evaluierung der Zielerreichung wird eine Optimierung der Prozesse angestrebt. Das Qualitätsmanagementsystem versteht sich ebenso wie die gesamte Institution als „lernendes System“, das sich flexibel neuen Erkenntnissen und Erfor- dernissen anpasst. Die Evaluation der Lehrveranstaltungen, die zwei Mal pro Jahr stattfindet, erfolgt in Papier- form im Rahmen der Lehrveranstaltungen, so dass ein fast hundertprozentiger Rücklauf er- reicht wird. Es werden folgende Qualitätskriterien evaluiert: • Transparenz und Abstimmung der Lehrziele und -inhalte innerhalb des Studiums • Aktualität und Nachhaltigkeit der gelehrten Inhalte • Wissenschaftlichkeit der Lehre mit Anwendungs- und Praxisbezug • Strukturierung der Lehrveranstaltung und Einhaltung der Vorgaben der Prüfungsord- nung • Kompetenz und Motivation des Dozenten Die Durchführung der Evaluation, die Auswertung der Ergebnisse und das Umsetzungscon- trolling erfolgen in der Verantwortung des Studienprogrammleiters. Die Ergebnisse werden den Studierenden erläutert und in Gesprächen und Zielvereinbarungen zwischen Studien- gangsleiter und den betroffenen Dozenten umgesetzt. Am Ende des Semesters führt jeder Dozent im Rahmen seiner Veranstaltung – neben den sonst auch üblichen Gesprächen mit den Studiere...
Qualitätssicherung und Dokumentation. (1) Die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe werden nach wissenschaftlich anerkannten Fachstandards sowie unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden Erfahrungen durchgeführt. Die LAGJTh e. V. stellt dazu Aktionsprogramme nach den Grundsätzen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ e. V.) auf.
Qualitätssicherung und Dokumentation. Der erstellte Xxxxxx oder die Datei muss in seiner kompletten Länge vom Lieferanten geprüft worden sein. Für jedes angelieferte, sendefertige Material ist die Konformität zu den Richtlinien in einem Prüfbericht, einer Begleitkarte (MAZ-Karte) oder den Metadaten zu bestätigen. Alle Besonderheiten müssen mit exakten Timecode-Angaben in Begleitkarte (MAZ-Karte) / Prüfbericht / Metadatenfile vermerkt werden. Falls Mängel bereits im Quellmaterial vorhanden waren, sind diese deutlich und mit exakten Timecode-Angaben in Begleitkarte (MAZ-Karte) / Prüfbericht / Metadatenfile zu vermerken, um Rückfragen zu vermeiden.
Qualitätssicherung und Dokumentation. (1) Die teilnehmenden Ärzte stellen sicher, dass die Qualität der Behandlungsmaßnahmen und Behandlungsergebnisse jederzeit nachvollziehbar sind.

Related to Qualitätssicherung und Dokumentation

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.