Common use of Postbox Clause in Contracts

Postbox. 9.1 In der Postbox werden dem Anleger Abrechnungen, Depotauszüge, Mitteilungen, Antworten auf Anlegeranfragen und allgemeine Anlegerinformationen, die den Geschäftsverkehr mit der USB sowie weitere Produkte der Union Investment Gruppe betreffen (im Folgenden „Dokumente“ genannt), auf einer verschlüsselten Internetseite von der USB zum Abruf elektronisch bereitgestellt. Eine individuelle Beratung des Anlegers kann über die Postbox nicht erfolgen. Die Dokumente werden in einem gängigen Format zur Verfügung gestellt (zum Beispiel Portable Document Format, kurz pdf). 9.2 Der Anleger stimmt der Kommunikation über die Postbox zu und erklärt sich zum regelmäßigen Aufrufen der Postbox bereit. Der Anleger nimmt zur Kenntnis, dass ihm sämtliche Dokumente in die über UnionDepotOnline abrufbare Postbox eingestellt wer- den. Diese Dokumente werden für den Anleger in Abhängigkeit von Auftragsart und Auftragsgegenstand (zum Beispiel Fonds mit/ohne Forward Pricing) von der USB hinterlegt. Nach einem Kauf-, Verkaufs- oder Umschichtungsauftrag von Fondsanteilen beziehungs- weise sonstigen Wertpapieren wird die Depotabrechnung dem Anleger nach Ausführung des Auftrags in die Postbox eingestellt. Die Ausführungszeiten können in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Auftragserteilung und der Art der Fondsanteile (zum Beispiel Fonds mit/ohne Forward Pricing) variieren. Die näheren Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem Allgemeinen Preisverzeichnis (Bedingungen für Kauf, Verkauf und Umschichtung von Fondsanteilen) und dem Besonderen Preis- und Leistungsverzeichnis der USB. Der Anleger wird die eingestellten Dokumente prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind der USB vom Anleger unverzüglich anzuzeigen. 9.3 Kauf-, Verkaufs-, Umschichtungsaufträge und Adressänderungen können auch mittels einer über die Postbox an die USB versandten Nachricht erteilt werden. 9.4 Sofern der Anleger sich für UnionDepotOnline freischaltet, verzichtet er damit gleichzeitig auf die papierhafte Bereitstellung der Dokumente. 9.5 Die USB behält sich das Recht vor, einzelne Dokumente dem Anleger postalisch zuzu- senden, wenn dies gesetzliche Vorgaben erforderlich machen oder sie dies auch unter Abwägung der Interessen des Anlegers für gerechtfertigt hält. 9.6 Der Anleger wird beim Eingang neuer Dokumente in der Postbox per E-Mail benachrichtigt. Die E-Mail-Adresse für den Versand der Benachrichtigung kann in der E-Mail-Konfiguration jederzeit geändert werden. Wichtiger Hinweis: Die Benachrichtigungs-E-Mails werden keinerlei persönliche Informationen des Anlegers und keine elektronischen Dokumente enthalten. Ebenso wenig wird der Anleger mit der Benachrichtigungs-E-Mail aufgefordert werden, einen Link innerhalb der Nachricht anzuklicken beziehungsweise persönliche Daten oder Dokumente zu übermitteln. Auf die Benachrichtigungs-E-Mail kann nicht geantwortet werden. Die zur Benachrichtigung versandten E-Mails dienen lediglich der Information und entbinden den Anleger nicht von seinen Kontroll-, Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten, insbesondere der Pflicht seine Postbox regelmäßig und laufend auf neue Dokumente zu überprüfen (vgl. Ziffer 9.10). 9.7 Die USB stellt die Unveränderbarkeit der Dokumente in der Postbox sicher. Dieses gilt nicht für Löschungen, welche vom Anleger vorgenommen wurden, und soweit die Daten außerhalb der Postbox gespeichert oder aufbewahrt werden. Insbesondere wird die USB selbst keine Änderungen der Daten in der Postbox vornehmen oder vorneh- men lassen. Ausgenommen sind Löschungen der Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Die Anerkennung der in der Postbox gespeicherten Dokumente durch Finanzbehörden oder andere öffentlichen Stellen kann durch die USB derzeit nicht gewährleistet werden. Die USB wird die Steuerbescheinigung für UnionDepots in Papierform per Post an den Anleger versenden sofern der Anleger dies ausdrücklich wünscht. 9.8 Die USB speichert die in der Postbox enthaltenen Dokumente während der Laufzeit die- ser Vereinbarung und für die Dauer der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Nach Verstreichen der Aufbewahrungsfrist ist die USB berechtigt, die entsprechenden Dokumente aus der Postbox zu entfernen. Sie behält sich vor, die entsprechenden Dokumente jederzeit in Papierform dem Anleger zu übersenden. Sofern der Anleger Dokumente löscht, werden diese unwiderruflich gelöscht. Die gelöschten Dokumente können nicht wiederhergestellt werden. Der Anleger akzeptiert dieses Vorgehen und ver- pflichtet sich, alle für ihn wichtigen Unterlagen rechtzeitig auf einem eigenen Datenträger abzuspeichern oder in Papierform auszudrucken. Falls ein Nachdruck von Dokumenten erforderlich sein sollte, so kann dies durch eine entsprechende Beauftragung der USB erfol- gen. Es gelten die Konditionen des Allgemeinen Preisverzeichnisses der USB. 9.9 Soweit der Anleger die Dokumente nicht bereits vorher abgerufen hat, gelten sie am Tag nach der Bereitstellung in der Postbox als zugegangen. Die USB kann in zeitlicher Hinsicht keine konkreten Zusagen zur technischen Verfügbarkeit der Postbox machen. Insbesondere durch Überlastungen der Internetanbindung oder durch erforderliche Wartungsarbeiten an den Systemen kann es sein, dass die Postbox temporär dem Anleger nicht zur Verfügung steht. Die USB wird versuchen, soweit es in ihrem Einflussbereich steht, die Zahl und Dauer der Unterbrechungen möglichst gering beziehungsweise kurz zu hal- ten. 9.10 Ungeachtet einer etwaiger Benachrichtigung des Anlegers per E-Mail gemäß Ziffer 9.6 die- ser Sonderbedingungen ist der Anleger verpflichtet, die Postbox regelmäßig und laufend auf den Eingang neuer Dokumente zu kontrollieren, insbesondere jedoch dann, wenn aufgrund eines zuvor erteilten Auftrags mit der Einstellung neuer Dokumente zu rechnen ist. Der Anleger verpflichtet sich, die in der Postbox hinterlegten Nachrichten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren. Beanstandungen und Einwendungen sind der USB unverzüglich nach Zugang der entsprechenden Dokumente mitzuteilen. Soweit den Anleger hinsichtlich der bislang papierhaft übersandten Dokumente Verpflichtungen treffen, bestehen diese in gleicher Weise für die in die Postbox übermittelten Dokumente. Der Anleger wird bei der Nutzung der Postbox eine Software einsetzen, mit welcher die Dokumente vollständig, das heißt insbesondere einschließlich des Namens der USB, des Namens des Depotinhabers und etwaiger Hinweise auf Rechnungsabschlüsse und die damit verbundenen Rechtsfolgen, gelesen werden können. Stellt der Anleger fest, dass die von ihm ein gesetzte Software diesem Funktionsumfang nicht genügt (zum Beispiel, weil der Verwendungszweck nicht vollständig lesbar ist), ist der Anleger verpflichtet, die Übersendung der Dokumente in Papierform unverzüglich zu beantragen und auf den papierhaften Versand der Dokumente zu wechseln. Es gelten die Konditionen des Allgemeinen Preisverzeichnisses der USB. Die USB wird daraufhin die Dokumente in Papierform zur Verfügung stellen. Für die Eignung der vom Anleger eingesetzten Hard- oder Software über nimmt die USB keine Verantwortung. 9.11 Die USB kann das Postbox-System teilweise oder ganz aus technischen Gründen jederzeit einstellen. Eine Verpflichtung der USB zur Aufrechterhaltung des Postbox-Systems besteht nicht. Über eine Einstellung der Postbox wird die USB den Anleger rechtzeitig vorher infor- mieren. Im Fall der Einstellung wird die USB die neuen Dokumente dann in Papierform per Post versenden. Es gelten die Konditionen gemäß dem Allgemeinen Preisverzeichnis der USB.

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Samples: Bedingungen Für Uniondepots, Freischaltungsantrag Zur Depotführung Über Einen Online Zugang, Freischaltungsantrag Zur Depotführung

Postbox. 9.1 (1) Im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen der Hanseatic Bank und dem Kontoinhaber gilt die Nut- zung der Postbox als vereinbarter Kommunikationsweg. In der Postbox werden dem Anleger AbrechnungenKontoinhaber Nachrich- ten der Bank online zur Verfügung gestellt. (2) Der Kontoinhaber verzichtet durch die Nutzung der Postbox ausdrücklich auf den postalischen Versand aller Dokumente und Nachrichten durch die Bank in papiergebundener Form. Dokumente, Depotauszügedie aufgrund rechtlicher Anforderungen von der Bank erstellt werden müssen, Mitteilungeninsbesondere Kontoauszüge und Konto- abschlüsse, Antworten auf Anlegeranfragen und allgemeine Anlegerinformationensowie Nachrichten, die den Geschäftsverkehr mit der USB sowie weitere Produkte der Union Investment Gruppe betreffen (im Folgenden „Dokumente“ genannt)Bank betreffen, werden dem Kontoinhaber daher grundsätzlich nur in elektronischer Form auf einer verschlüsselten Internetseite von der USB zum Abruf elektronisch bereitgestellt. Eine individuelle Beratung des Anlegers kann über die Postbox nicht erfolgen. Die Dokumente werden in einem gängigen Format zur Verfügung gestellt (zum Beispiel Portable Document Format, kurz pdf). 9.2 Der Anleger stimmt der Kommunikation über die Postbox zu und erklärt sich zum regelmäßigen Aufrufen der Postbox bereit. Der Anleger nimmt zur Kenntnis, dass ihm sämtliche Dokumente in die über UnionDepotOnline abrufbare Postbox eingestellt wer- den. Diese Dokumente werden für den Anleger in Abhängigkeit von Auftragsart und Auftragsgegenstand (zum Beispiel Fonds mit/ohne Forward Pricing) von der USB hinterlegt. Nach einem Kauf-, Verkaufs- oder Umschichtungsauftrag von Fondsanteilen beziehungs- weise sonstigen Wertpapieren wird die Depotabrechnung dem Anleger nach Ausführung des Auftrags Seiten in die Postbox eingestelltim Rahmen des On- line Banking übermittelt. Die Ausführungszeiten können in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Auftragserteilung Bank ist berechtigt, dem Kontoinhaber die hinterlegten Dokumente und der Art der Fondsanteile (zum Beispiel Fonds mit/ohne Forward Pricing) variieren. Die näheren Einzelheiten dazu ergeben sich aus Nach- richten auf dem Allgemeinen Preisverzeichnis (Bedingungen für Kauf, Verkauf und Umschichtung von Fondsanteilen) und dem Besonderen Preis- und Leistungsverzeichnis der USB. Der Anleger wird die eingestellten Dokumente prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind der USB vom Anleger unverzüglich anzuzeigen. 9.3 Kauf-, Verkaufs-, Umschichtungsaufträge und Adressänderungen können auch mittels einer über die Postbox an die USB versandten Nachricht erteilt werden. 9.4 Sofern der Anleger sich für UnionDepotOnline freischaltet, verzichtet er damit gleichzeitig Postweg oder auf die papierhafte Bereitstellung der Dokumente. 9.5 Die USB behält sich das Recht vor, einzelne Dokumente dem Anleger postalisch zuzu- sendenandere Weise zu übermitteln, wenn dies gesetzliche Vorgaben dies erforderlich machen oder sie die Bank dies auch aufgrund anderer Umstände (z. B. technischer Probleme) unter Abwägung der Interessen Berücksichtigung des Anlegers für gerechtfertigt hältKundeninteresses als zweckmäßig erachtet. 9.6 Der Anleger wird beim Eingang neuer (3) Die Bank stellt die Dokumente in der Postbox zur Verfügung und benachrichtigt den Kontoinhaber per E-Mail benachrichtigtoder auf sonstige Weise, sobald ein neues Dokument online zur Verfügung steht. Die E-Mail-Adresse für den Versand Der Kontoinhaber kontrolliert die hinterlegten Dokumente auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Beanstandungen sind der Benachrichtigung kann in Bank unverzüglich, spätestens jedoch sechs Wochen nach Zugang der E-Mail-Konfiguration jederzeit geändert werdenDokumente, textlich mitzuteilen. Wichtiger Hinweis: Die Benachrichtigungs-E-Mails werden keinerlei persönliche Informationen des Anlegers und keine elektronischen Dokumente enthalten. Ebenso wenig wird der Anleger mit der Benachrichtigungs-E-Mail aufgefordert werden, einen Link innerhalb der Nachricht anzuklicken beziehungsweise persönliche Daten oder Dokumente zu übermitteln. Auf die Benachrichtigungs-E-Mail kann nicht geantwortet werden. Die zur Benachrichtigung versandten E-Mails dienen lediglich der Information und entbinden den Anleger nicht von seinen Kontroll-, Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten, insbesondere der Pflicht seine Postbox regelmäßig und laufend auf neue Dokumente zu überprüfen (vgl. Ziffer 9.10). 9.7 Die USB stellt die Unveränderbarkeit der Dokumente in der Postbox sicher. Dieses gilt nicht für Löschungen, welche vom Anleger vorgenommen wurden, und soweit die Daten außerhalb der Postbox gespeichert oder aufbewahrt werden. Insbesondere wird die USB selbst keine Änderungen der Daten in der Postbox vornehmen oder vorneh- men lassen. Ausgenommen sind Löschungen der Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Die Anerkennung der in der Postbox gespeicherten Dokumente durch Finanzbehörden oder andere öffentlichen Stellen kann durch die USB derzeit nicht gewährleistet werden. Die USB wird die Steuerbescheinigung für UnionDepots in Papierform per Post an den Anleger versenden sofern der Anleger dies ausdrücklich wünscht. 9.8 Die USB speichert die in der Postbox enthaltenen Dokumente während der Laufzeit die- ser Vereinbarung und für die Dauer der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Nach Verstreichen der Aufbewahrungsfrist ist die USB berechtigtDokumen- te, die entsprechenden Dokumente aus die Bank in die Postbox eingestellt hat, gelten – soweit sie der Postbox zu entfernen. Sie behält sich vor, die entsprechenden Dokumente jederzeit in Papierform dem Anleger zu übersenden. Sofern der Anleger Dokumente löscht, werden diese unwiderruflich gelöscht. Die gelöschten Dokumente können nicht wiederhergestellt werden. Der Anleger akzeptiert dieses Vorgehen und ver- pflichtet sich, alle für ihn wichtigen Unterlagen rechtzeitig auf einem eigenen Datenträger abzuspeichern oder in Papierform auszudrucken. Falls ein Nachdruck von Dokumenten erforderlich sein sollte, so kann dies durch eine entsprechende Beauftragung der USB erfol- gen. Es gelten die Konditionen des Allgemeinen Preisverzeichnisses der USB. 9.9 Soweit der Anleger die Dokumente Kontoinhaber nicht bereits vorher abgerufen hat, gelten sie am Tag hat – drei Kalendertage nach der Bereitstellung Einstellung in die Postbox und Zugang der Postbox Nachricht über die Einstellung dem Kontoinhaber als zugegangen. Die USB kann Unbeschadet dessen gehen dem Kontoinhaber eingestellte Dokumente spätestens in zeitlicher Hinsicht keine konkreten Zusagen zur technischen Verfügbarkeit der Postbox machen. Insbesondere durch Überlastungen der Internetanbindung oder durch erforderliche Wartungsarbeiten an den Systemen kann es seindem Zeitpunkt zu, dass die Postbox temporär in dem Anleger nicht zur Verfügung steht. Die USB wird versuchen, soweit es in ihrem Einflussbereich steht, die Zahl und Dauer der Unterbrechungen möglichst gering beziehungsweise kurz zu hal- ten. 9.10 Ungeachtet einer etwaiger Benachrichtigung des Anlegers per E-Mail gemäß Ziffer 9.6 die- ser Sonderbedingungen ist der Anleger verpflichtet, die Postbox regelmäßig und laufend auf den Eingang neuer Dokumente zu kontrollieren, insbesondere jedoch dann, wenn aufgrund eines zuvor erteilten Auftrags mit der Einstellung neuer Dokumente zu rechnen ist. Der Anleger verpflichtet sich, die in der Postbox hinterlegten Nachrichten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren. Beanstandungen und Einwendungen sind der USB unverzüglich nach Zugang der entsprechenden Dokumente mitzuteilen. Soweit den Anleger hinsichtlich der bislang papierhaft übersandten Dokumente Verpflichtungen treffen, bestehen diese in gleicher Weise für die in die Postbox übermittelten Dokumente. Der Anleger wird bei der Nutzung der Postbox eine Software einsetzen, mit welcher dieser die Dokumente vollständig, das heißt insbesondere einschließlich des Namens der USB, des Namens des Depotinhabers und etwaiger Hinweise auf Rechnungsabschlüsse und die damit verbundenen Rechtsfolgen, gelesen werden können. Stellt der Anleger fest, dass die von ihm ein gesetzte Software diesem Funktionsumfang nicht genügt (zum Beispiel, weil der Verwendungszweck nicht vollständig lesbar ist), ist der Anleger verpflichtet, die Übersendung der Dokumente in Papierform unverzüglich zu beantragen und auf den papierhaften Versand der Dokumente zu wechseln. Es gelten die Konditionen des Allgemeinen Preisverzeichnisses der USB. Die USB wird daraufhin die Dokumente in Papierform zur Verfügung stellen. Für die Eignung der vom Anleger eingesetzten Hard- oder Software über nimmt die USB keine Verantwortungabgerufen hat. 9.11 Die USB kann das Postbox-System teilweise oder ganz aus technischen Gründen jederzeit einstellen. Eine Verpflichtung der USB zur Aufrechterhaltung des Postbox-Systems besteht nicht. Über eine Einstellung der Postbox wird die USB den Anleger rechtzeitig vorher infor- mieren. Im Fall der Einstellung wird die USB die neuen Dokumente dann in Papierform per Post versenden. Es gelten die Konditionen gemäß dem Allgemeinen Preisverzeichnis der USB.

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Samples: Genialcard Consent Agreement, Einwilligungen Zur Genialcard

Postbox. 9.1 (1) Im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen der Hanseatic Bank und dem Konto- inhaber gilt die Nutzung der Postbox als vereinbarter Kommunikationsweg. In der Postbox Post- box werden dem Anleger AbrechnungenKontoinhaber Nachrichten der Bank online zur Verfügung gestellt. (2) Der Kontoinhaber verzichtet durch die Nutzung der Postbox ausdrücklich auf den postalischen Versand aller Dokumente und Nachrichten durch die Bank in papiergebun- dener Form. Dokumente, Depotauszügedie aufgrund rechtlicher Anforderungen von der Bank erstellt werden müssen, Mitteilungeninsbesondere Kontoauszüge und Kontoabschlüsse, Antworten auf Anlegeranfragen und allgemeine Anlegerinformationensowie Nachrichten, die den Geschäftsverkehr mit der USB sowie weitere Produkte der Union Investment Gruppe betreffen (im Folgenden „Dokumente“ genannt)Bank betreffen, werden dem Kontoinhaber daher grundsätzlich nur in elektronischer Form auf einer verschlüsselten Internetseite von der USB zum Abruf elektronisch bereitgestellt. Eine individuelle Beratung des Anlegers kann über die Postbox nicht erfolgen. Die Dokumente werden in einem gängigen Format zur Verfügung gestellt (zum Beispiel Portable Document Format, kurz pdf). 9.2 Der Anleger stimmt der Kommunikation über die Postbox zu und erklärt sich zum regelmäßigen Aufrufen der Postbox bereit. Der Anleger nimmt zur Kenntnis, dass ihm sämtliche Dokumente in die über UnionDepotOnline abrufbare Postbox eingestellt wer- den. Diese Dokumente werden für den Anleger in Abhängigkeit von Auftragsart und Auftragsgegenstand (zum Beispiel Fonds mit/ohne Forward Pricing) von der USB hinterlegt. Nach einem Kauf-, Verkaufs- oder Umschichtungsauftrag von Fondsanteilen beziehungs- weise sonstigen Wertpapieren wird die Depotabrechnung dem Anleger nach Ausführung des Auftrags Seiten in die Postbox eingestelltim Rahmen des Online Banking übermittelt. Hierbei werden Nachrichten der Bank an den Kontoinhaber direkt in der Postbox und Kontoauszüge in der Funktion „Eingang“ (Me- nüpunkt „Postbox“) zur Verfügung gestellt. Die Ausführungszeiten können in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Auftragserteilung Bank ist berechtigt, dem Kontoinhaber die hinterlegten Dokumente und der Art der Fondsanteile (zum Beispiel Fonds mit/ohne Forward Pricing) variieren. Die näheren Einzelheiten dazu ergeben sich aus Nachrichten auf dem Allgemeinen Preisverzeichnis (Bedingungen für Kauf, Verkauf und Umschichtung von Fondsanteilen) und dem Besonderen Preis- und Leistungsverzeichnis der USB. Der Anleger wird die eingestellten Dokumente prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind der USB vom Anleger unverzüglich anzuzeigen. 9.3 Kauf-, Verkaufs-, Umschichtungsaufträge und Adressänderungen können auch mittels einer über die Postbox an die USB versandten Nachricht erteilt werden. 9.4 Sofern der Anleger sich für UnionDepotOnline freischaltet, verzichtet er damit gleichzeitig Postweg oder auf die papierhafte Bereitstellung der Dokumente. 9.5 Die USB behält sich das Recht vor, einzelne Dokumente dem Anleger postalisch zuzu- sendenandere Weise zu übermitteln, wenn dies gesetzliche Vorgaben dies erforderlich machen oder sie die Bank dies auch aufgrund anderer Umstände (z. B. technischer Probleme) unter Abwägung der Interessen Berücksichtigung des Anlegers für gerechtfertigt hältKundeninteresses als zweckmäßig erachtet. 9.6 Der Anleger wird beim Eingang neuer (3) Die Bank stellt die Dokumente in der Postbox zur Verfügung und benachrichtigt den Kontoinhaber per E-Mail benachrichtigtoder auf sonstige Weise, sobald ein neues Dokument online zur Verfügung steht. Die E-Mail-Adresse für den Versand Der Kontoinhaber kontrolliert die hinterlegten Dokumente auf Rich- tigkeit und Vollständigkeit. Beanstandungen sind der Benachrichtigung kann in Bank unverzüglich, spätestens jedoch sechs Wochen nach Zugang der E-Mail-Konfiguration jederzeit geändert werdenDokumente, textlich mitzuteilen. Wichtiger Hinweis: Die Benachrichtigungs-E-Mails werden keinerlei persönliche Informationen des Anlegers und keine elektronischen Dokumente enthalten. Ebenso wenig wird der Anleger mit der Benachrichtigungs-E-Mail aufgefordert werden, einen Link innerhalb der Nachricht anzuklicken beziehungsweise persönliche Daten oder Dokumente zu übermitteln. Auf die Benachrichtigungs-E-Mail kann nicht geantwortet werden. Die zur Benachrichtigung versandten E-Mails dienen lediglich der Information und entbinden den Anleger nicht von seinen Kontroll-, Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten, insbesondere der Pflicht seine Postbox regelmäßig und laufend auf neue Dokumente zu überprüfen (vgl. Ziffer 9.10). 9.7 Die USB stellt die Unveränderbarkeit der Dokumente in der Postbox sicher. Dieses gilt nicht für Löschungen, welche vom Anleger vorgenommen wurden, und soweit die Daten außerhalb der Postbox gespeichert oder aufbewahrt werden. Insbesondere wird die USB selbst keine Änderungen der Daten in der Postbox vornehmen oder vorneh- men lassen. Ausgenommen sind Löschungen der Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Die Anerkennung der in der Postbox gespeicherten Dokumente durch Finanzbehörden oder andere öffentlichen Stellen kann durch die USB derzeit nicht gewährleistet werden. Die USB wird die Steuerbescheinigung für UnionDepots in Papierform per Post an den Anleger versenden sofern der Anleger dies ausdrücklich wünscht. 9.8 Die USB speichert die in der Postbox enthaltenen Dokumente während der Laufzeit die- ser Vereinbarung und für die Dauer der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Nach Verstreichen der Aufbewahrungsfrist ist die USB berechtigtDokumente, die entsprechenden Dokumente aus die Bank in die Postbox eingestellt hat, gelten – soweit sie der Postbox zu entfernen. Sie behält sich vor, die entsprechenden Dokumente jederzeit in Papierform dem Anleger zu übersenden. Sofern der Anleger Dokumente löscht, werden diese unwiderruflich gelöscht. Die gelöschten Dokumente können nicht wiederhergestellt werden. Der Anleger akzeptiert dieses Vorgehen und ver- pflichtet sich, alle für ihn wichtigen Unterlagen rechtzeitig auf einem eigenen Datenträger abzuspeichern oder in Papierform auszudrucken. Falls ein Nachdruck von Dokumenten erforderlich sein sollte, so kann dies durch eine entsprechende Beauftragung der USB erfol- gen. Es gelten die Konditionen des Allgemeinen Preisverzeichnisses der USB. 9.9 Soweit der Anleger die Dokumente Kontoinhaber nicht bereits vorher abgerufen hat, gelten sie am Tag hat – drei Kalendertage nach der Bereitstellung Einstellung in die Postbox und Zugang der Postbox Nachricht über die Einstellung dem Kontoinhaber als zugegangen. Die USB kann Un- beschadet dessen gehen dem Kontoinhaber eingestellte Dokumente spätestens in zeitlicher Hinsicht keine konkreten Zusagen zur technischen Verfügbarkeit der Postbox machen. Insbesondere durch Überlastungen der Internetanbindung oder durch erforderliche Wartungsarbeiten an den Systemen kann es seindem Zeitpunkt zu, dass die Postbox temporär in dem Anleger nicht zur Verfügung steht. Die USB wird versuchen, soweit es in ihrem Einflussbereich steht, die Zahl und Dauer der Unterbrechungen möglichst gering beziehungsweise kurz zu hal- ten. 9.10 Ungeachtet einer etwaiger Benachrichtigung des Anlegers per E-Mail gemäß Ziffer 9.6 die- ser Sonderbedingungen ist der Anleger verpflichtet, die Postbox regelmäßig und laufend auf den Eingang neuer Dokumente zu kontrollieren, insbesondere jedoch dann, wenn aufgrund eines zuvor erteilten Auftrags mit der Einstellung neuer Dokumente zu rechnen ist. Der Anleger verpflichtet sich, die in der Postbox hinterlegten Nachrichten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren. Beanstandungen und Einwendungen sind der USB unverzüglich nach Zugang der entsprechenden Dokumente mitzuteilen. Soweit den Anleger hinsichtlich der bislang papierhaft übersandten Dokumente Verpflichtungen treffen, bestehen diese in gleicher Weise für die in die Postbox übermittelten Dokumente. Der Anleger wird bei der Nutzung der Postbox eine Software einsetzen, mit welcher dieser die Dokumente vollständig, das heißt insbesondere einschließlich des Namens der USB, des Namens des Depotinhabers und etwaiger Hinweise auf Rechnungsabschlüsse und die damit verbundenen Rechtsfolgen, gelesen werden können. Stellt der Anleger fest, dass die von ihm ein gesetzte Software diesem Funktionsumfang nicht genügt (zum Beispiel, weil der Verwendungszweck nicht vollständig lesbar ist), ist der Anleger verpflichtet, die Übersendung der Dokumente in Papierform unverzüglich zu beantragen und auf den papierhaften Versand der Dokumente zu wechseln. Es gelten die Konditionen des Allgemeinen Preisverzeichnisses der USB. Die USB wird daraufhin die Dokumente in Papierform zur Verfügung stellen. Für die Eignung der vom Anleger eingesetzten Hard- oder Software über nimmt die USB keine Verantwortungabgerufen hat. 9.11 Die USB kann das Postbox-System teilweise oder ganz aus technischen Gründen jederzeit einstellen. Eine Verpflichtung der USB zur Aufrechterhaltung des Postbox-Systems besteht nicht. Über eine Einstellung der Postbox wird die USB den Anleger rechtzeitig vorher infor- mieren. Im Fall der Einstellung wird die USB die neuen Dokumente dann in Papierform per Post versenden. Es gelten die Konditionen gemäß dem Allgemeinen Preisverzeichnis der USB.

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