Prüf- und Messmittel Musterklauseln

Prüf- und Messmittel. Der Lieferant muss alle Prüf- und Messmittel verwalten und kontinuierlich überwachen. Dazu gehört die regelmäßige Kalibrierung und die Ermittlung der Messmittelfähigkeit der Prüf- und Messmittel (s. VDA 5- Richtlinie oder MSA) Bei der Kalibrierung der Prüf- und Messmittel muss die messtechnische Rückführbarkeit zu den verwendeten Normalen dokumentiert und aufbewahrt werden. Die extern beauftragten Kalibrieranbieter müssen einen entsprechenden Anwendungsbereich zu dem ISO/IEC 17025- Zertifikat vorweisen. Wenn dem Lieferanten Prüf- und Messmittel vom Besteller oder vom Kunden des Bestellers zur Verfügung gestellt werden, müssen diese ebenfalls in die Prüfmittelverwaltung des Lieferanten auf- genommen und noch vor dem Ablauf des gültigen Kalibierstatus zurück an den Besteller geschickt werden.
Prüf- und Messmittel. Der Lieferant muss sicherstellen, dass er geeignete Mess- und Prüfmittel zur Überwachung aller in den Spezifikationen festgelegten Merkmale zur Verfügung hat und zum Einsatz bringt. Für die eingesetzten Prüfmittel sind Fähigkeitsuntersuchungen durchzuführen ( DIN 55350 Teil 13, DIN 1319 Teil 3 und 4). Maß- und Prüfmittel sind nach einem schriftlich festgelegten Verfahren systematisch und turnusgemäß zu überprüfen (VDI / VDE / DGQ 2618, DIN ISO 10012 Teil 1 u.ä.).
Prüf- und Messmittel. Der LIEFERANT versichert, alle wesentlichen Qualitätsmerkmale überprüfen zu können und ein Verfahren zur Lenkung und Überwachung aller relevanten Prüf- und Messmittel festgelegt zu haben. Dieses Verfahren umfasst: - Prüfung und Freigabe von Prüf- und Messmitteln; - Kennzeichnung; - Überwachung, Kalibrierung, Lagerung, rechtzeitige Fehlerbehebung und Instand- haltung der Prüf- und Messmittel; - Nachweis der Prüfmittelfähigkeit.
Prüf- und Messmittel. Der Lieferant muss alle vorhandenen Prüf-und Messmittel verwalten und überwachen. Dazu gehört die regelmäßige Kalibrierung der Prüf-und Messmittel und die statistische Ermittlung der Messunsicherheit (Fähigkeit) der Messsysteme, auf die im Produktionslenkungsplan Bezug genommen wird. Wenn dem Lieferanten Prüf- und Messmittel vom Besteller oder vom Kunden des Bestellers zur Verfügung gestellt werden, müssen diese ebenfalls in die Prüfmittelverwaltung aufgenommen werden.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.