Preis, Gefahrübergang. 2.1 Die Preise gelten drei Monate ab Vertragsabschluss. Danach kann der Anbieter spätestens bis eine Woche vor Lieferung eine Erhöhung des Listenpreises durch seinen Vorlieferanten an den Kunden entsprechend weiterreichen. Der Kunde kann bis zur Lieferung, längstens jedoc h in- nerhalb eines Monats nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preiserhöhung 5 % überschreitet. 2.2 Die Gefahr geht auf den Kunden direkt ab Auslieferungslager über. Der Kunde transportiert die Hardware vollständig auf eigene Kosten und befreit den Anbieter von jeglichen Transport- und Abfertigungskosten.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Preis, Gefahrübergang. 2.1 Die Preise gelten drei Monate ab VertragsabschlussVertragsschluss. Danach kann der Anbieter AllgäuKlima spätestens bis eine Woche vor Lieferung eine Erhöhung des Listenpreises durch seinen Vorlieferanten an den Kunden entsprechend weiterreichen. Der Kunde kann bis zur Lieferung, längstens jedoc h in- nerhalb jedoch innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preiserhöhung 5 % überschreitet.
2.2 Die Gefahr geht auf den Kunden direkt ab Auslieferungslager Auslieferungswerk über. Der Kunde transportiert die Hardware Geräte vollständig auf eigene Kosten und befreit den Anbieter AllgäuKlima von jeglichen Transport- und Abfertigungskosten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis, Gefahrübergang. 2.1 Die Preise gelten drei Monate ab VertragsabschlussVertragsschluss. Danach kann der Anbieter spätestens bis eine Woche vor Lieferung eine Erhöhung des Listenpreises durch seinen Vorlieferanten an den Kunden entsprechend weiterreichen. Der Kunde kann bis zur Lieferung, längstens jedoc h in- nerhalb jedoch innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preiserhöhung 5 % überschreitet.
2.2 Die Gefahr geht auf den Kunden direkt ab Auslieferungslager über. Der Kunde transportiert die Hardware vollständig Hardwarevollständig auf eigene Kosten und befreit den Anbieter von jeglichen Transport- und Abfertigungskosten. Der Kunde kann den Anbieter zum Transport beauftragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis, Gefahrübergang. 2.1 Die Preise gelten drei Monate ab Vertragsabschluss. Danach kann der Anbieter spätestens bis eine Woche vor Lieferung eine Erhöhung des Listenpreises durch seinen Vorlieferanten an den Kunden entsprechend weiterreichen. Der Kunde kann bis zur Lieferung, längstens jedoc h jedoch in- nerhalb eines Monats nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preiserhöhung 5 % überschreitet.
2.2 Die Gefahr geht auf den Kunden direkt ab Auslieferungslager über. Der Kunde transportiert die Hardware vollständig auf eigene Kosten und befreit den Anbieter von jeglichen Transport- und Abfertigungskosten.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Preis, Gefahrübergang. 2.1 Die Preise gelten drei Monate ab VertragsabschlussVertragsschluss. Danach kann der Anbieter spätestens bis eine Woche vor Lieferung eine Erhöhung des Listenpreises durch seinen Vorlieferanten an den Kunden entsprechend weiterreichen. Der Kunde kann bis zur Lieferung, längstens jedoc h in- nerhalb jedoch innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preiserhöhung 5 % überschreitet.
2.2 Die Gefahr geht auf den Kunden direkt ab Auslieferungslager Auslieferungswerk über. Der Kunde transportiert die Hardware vollständig auf eigene Kosten und befreit den Anbieter von jeglichen Transport- und Abfertigungskosten.
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Preis, Gefahrübergang. 2.1 2.1. Die Preise gelten drei Monate ab VertragsabschlussVertragsschluss. Danach kann der Anbieter spätestens bis eine Woche vor Lieferung eine Erhöhung des Listenpreises durch seinen Vorlieferanten an den Kunden entsprechend weiterreichen. Der Kunde kann bis zur Lieferung, längstens jedoc h in- nerhalb jedoch innerhalb eines Monats Monats, nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preiserhöhung 5 % überschreitet.
2.2 2.2. Die Gefahr geht auf den Kunden direkt ab Auslieferungslager Auslieferungswerk über. Der Kunde transportiert die Hardware vollständig auf eigene Kosten und befreit den Anbieter von jeglichen Transport- und Abfertigungskosten.
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