Verkauf von Hardware Musterklauseln

Verkauf von Hardware. Der Auftragnehmer verkauft an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Hardware: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr. EXP1 Menge Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* lediglich im Feld „Summe“ den Anteil daran angeben2. Summe 1 US = Hardware unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Hardware unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Hardware unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Hardware unterliegt Exportkontrollvorschriften
Verkauf von Hardware. Der Auftragnehmer verkauft an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Hardware: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr. EXP1 Menge Bei vereinbartem Pauschalfestpreis ledig- lich im Feld „Summe“ den Anteil am Pau- schalfestpreis angeben2. 1 2 3 4 5 6 1 Präzisierung erfolgt durch Einzelabruf gem. An- lage Nr. 3 (Preisblatt). Summe 1 US = Hardware unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Hardware unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Hardware unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Hardware unterliegt Exportkontrollvorschriften
Verkauf von Hardware. 4.2.2.1 Kommt der Auftraggeber mit IPHOS überein, dass diese die Hardware auch installieren soll, so hat er nach den Vorgaben des Her- stellers und von IPHOS bis zum vereinbarten Liefertermin die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvo- raussetzungen (Betriebsumgebung, Einsatzbedingungen) zu schaffen, um IPHOS die Herstellung der Betriebsbereitschaft zu ermöglichen. Schafft der Auftraggeber die Voraussetzungen nicht, nicht zeitgerecht oder mangelhaft, hat er IPHOS den verursachten Mehraufwand abzugelten.
Verkauf von Hardware. Ist der Verkauf von Hardware vereinbart, liefert der Auftragnehmer die Hardware, stellt sie entsprechend den Vereinbarungen im EVB-IT Systemvertrag auf und verschafft dem Auftrag- geber das Eigentum daran. Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung der Verpackungen und nach Ende der Nutzung die Entsorgung der von ihm gelieferten Hardware, soweit in Nummern 11.5 oder 11.6 des EVB- IT Systemvertrages nichts anderes vereinbart ist.
Verkauf von Hardware. Nachfolgend wird anstelle des Terminus Hardware der Terminus Produkte verwendet, da Vertragsgegenstand Hardware zzgl. vorinstallierter Software sein kann. § 1 Verkauf von Produkten
Verkauf von Hardware. Für den Fall, dass mediDOK® dem VP auch Hardware ver- kauft, gelten die Bestimmungen dieser AGB für Software entsprechend auch für die verkaufte Hardware mit den nach- folgend aufgeführten Ergänzungen. Bei Widersprüchen zwi- schen den Bestimmungen für Software und für Hardware gel- ten die nachfolgenden Bestimmungen für die Hardware vor- rangig:
Verkauf von Hardware. Der Auftragnehmer verkauft an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Hardware: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr. EXP1 Menge Bei vereinbartem Pauschalfestpreis ledig- lich im Feld „Summe“ den Anteil am Pau- schalfestpreis angeben2 .
Verkauf von Hardware. Der Auftragnehmer verkauft an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Hardware: Lfd. Nr.
Verkauf von Hardware. Der Auftragnehmer verkauft an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Hardware: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr. EXP1 Menge Bei vereinbartem Pauschalfestpreis ledig- lich im Feld „Summe“ den Anteil am Pau- schalfestpreis angeben2. 1 Digitales Diskussionssystem gemäß den Anfor- derungen der Leistungsbeschreibung (Anlage Nr. 6) und dem eingereichten Angebot (Anlage Nr. 7, insbesondere Leistungsverzeichnis); Vollständige Inbetriebnahme nach erfolgreicher Funktionsprüfung: Einen Monat nach Zu- schlagserteilung, spätestens 15.07.2024 Die Vergütung sämtlicher hierfür erforderlicher Leistungen ist erst nach erfolgreicher Funktions- prüfung und Gesamtabnahme fällig.
Verkauf von Hardware. Ist der Verkauf von Hardware vereinbart, liefert die nicos die Hardware und verschafft dem Auftraggeber das Eigentum daran. Der Auftraggeber erwirbt das Eigentum und etwa mitgelieferte Dokumentation jedoch erst mit vollständiger Zahlung der dafür vereinbarten Vergütung. Eine Einrichtung oder Aufstellung der Hardware durch die nicos erfolgt nur, soweit dies vertraglich besonders vereinbart wurde. Falls dies vereinbart wurde, hat der Auftraggeber vor der Anlieferung der Hardware die ihm von der nicos rechtzeitig mitgeteilten räumlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Aufstellung sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Hardware erforderlich sind. Die nicos liefert die in vorstehendem Absatz bezeichnete Hardware zu dem im Einzelvertrag angegebenen Standort. Hinsichtlich der Kosten für Versand, Versicherungen, Zoll etc. gilt Ziffer 8.1. Der Auftraggeber übernimmt die Entsorgung der Verpackungen und nach Ende der Nutzung die Entsorgung der gelieferten Hardware, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Im Falle einer Vertragsbeendigung gilt Xxxxxx 16.