PREISANGEBOTE. Unsere Angebote gelten freibleibend. Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden. Der angemessene Aufwand für auf Wunsch des Vertragspartners angefertigte oder zur Verfügung gestellte Entwürfe, Skizzen oder Muster ist uns über unser Verlangen prompt auch dann zu ersetzen, wenn der in Aussicht genommene Auftrag nicht erteilt wird. Preisangebote erlangen Verbindlichkeit, wenn wir sie mit schriftlicher Angabe des Leistungsumfanges bestätigt haben. Darüberhinausgehende Lieferungen oder Leistungen können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk bzw. ab unserem Lager ausschließlich Verpackung, Verladung, Versicherung und Mehrwertsteuer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen. Eingeräumte Skonti, Rabatte, etc. werden von den Verkaufspreisen excl. Umsatzsteuer berechnet. Die Preise fußen auf den Kosten zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe. Wir sind berechtigt, die Preise anzupassen, wenn die Bestellung von einem Gesamtangebot abweicht oder, wenn die Kosten sich bis zum Zeitpunkt der Lieferung geändert haben. Dies gilt insbesondere bei Erhöhungen von Nebenkosten wie Frachtraten, Versicherungsprämien, Zöllen, etc. Bei Vertragsabschluss mit Offenlassung der Preise wird der am Tag der Versendung geltende Preis verrechnet. Die angegebenen Preise beruhen - sofern sie in Fremdwährung angegeben sind - auf dem Devisenmittelkurs am Tag der Ausstellung der Auftragsbestätigung. Im Falle von Kursänderungen zu unseren Ungunsten von mehr als 2 % sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Einwendungen wegen eines Abweichens der durch uns übermittelten Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen innerhalb von 2 Werktagen nach Einlangen der Auftragsbestätigung beim Vertragspartner erhoben werden, widrigenfalls der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart gilt.
PREISANGEBOTE. 2.1. Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
2.2. Alle von der Agentur genannten und veranschlagten Summen verstehen sich als Netto-Summen zu- züglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
2.3. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Transport, Porto, Versi- cherung und sonstige zusätzlichen Kosten, sofern nicht schriftlich im Angebot vereinbart, nicht ein.
2.4. Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung der Agentur verbindlich. Einwendungen wegen eines Abweichen des Inhaltes einer Auftragsbestätigung müssen unverzüglich und schriftlich erhoben werden. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbestätigung nicht binnen 2 Tagen widersprochen werden. Diese Wider- spruchsfrist schließt Tage eines Betriebsstillstandes nicht ein.
2.5. Generell gelten Preisangebote als unverbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird.
2.6. Auf Wunsch des Kunden angefertigte Muster, Dummies, Prototypen, Entwürfe und Grobkonzepte blei- ben in jedem Fall und auch nach einer Auftragserteilung, Eigentum der Agentur.
PREISANGEBOTE. (1) Die im Angebot des Auftraggebers genannten Preise gelten als Fixpreise, Zuschläge werden nicht anerkannt.
(2) Sollten sich Be- und oder Entladeort ändern, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den geänderten Transportauftrag durchzuführen, der Frachtpreis wird dem entsprechend angemessen in der Höhe angepasst.
(3) Nachweisliche Stornierungen des Kunden entbinden den Auftraggeber von der Leistung von Ausfallskosten oder anderem Schadenersatz.
(4) Es gelten jeweils 24 Stunden als standgeldfrei bei der Be- und Entladestelle als vereinbart.
PREISANGEBOTE. (1) Die im Angebot des Auftraggebers genannten Preise gelten als Fixpreise, unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten im Wesentlichen unverändert bleiben. Zuschläge werden nicht anerkannt.
(2) Sollten sich Be- und oder Entladeort ändern, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den geänderten Transportauftrag durchzuführen, der Frachtpreis wird dem entsprechend angemessen in der Höhe angepasst.
(3) Nachweisliche Stornierungen des Kunden entbinden den Auftraggeber von der Leistung von Ausfallskosten oder anderem Schadenersatz. Es gelten jeweils 3 Stunden als standgeldfrei bei der Be- und Entladestelle vereinbart.
(4) Im Falle einer nachträglichen Stornierung oder Nichtübernahme Ihrerseits, sind Sie zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges verpflichtet bzw. tragen den etwaigen Mehraufwand, der uns bei der Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges entsteht.
PREISANGEBOTE. Preisangebote geben immer den Nettopreis an und basieren immer auf den zuvor gemachten Angaben. Die genannten Preise und Xxxxxx basieren auf den durch den Kunden an Orac übermittelten Daten und Informationen. Entsprechen bestimmte durch den Kunden übermittelte Informationen, die für die Festlegung von Preis und Menge wichtig sind, nicht der Realität, so ist Orac zu Folgendem berechtigt: entweder i) eine einseitige und entsprechende Änderung der vereinbarten Preise und Mengen oder, nach eigenem Ermessen, ii) die Auflösung des Vertrags auf Kosten des Kunden, wenn sich die Ausführung der geänderten Bestellung als unmöglich erweist. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten Preisangebote für einen Zeitraum von einem Monat ab dem Tag ihrer Mitteilung, nach dieser Frist verfallen sie automatisch und unwiderruflich. Bei einem Anstieg aller oder eines Teils der Kosten, die Einfluss auf die Preisfestsetzung haben, und sofern dies aufgrund von Umständen geschieht, auf die Orac keinen Einfluss hat, ist Orac berechtigt, dem Kunden nach einer einfachen Bekanntgabe dieser Tatsache eine anteilige Preiserhöhung in Rechnung zu stellen.
PREISANGEBOTE. (1) Die Angebotspreise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Anfragedaten unverändert bleiben. Angeführte Angebotspreise beruhen immer auf den aktuellen Löhnen, Rohmaterialpreisen und ähnlichem. Bei Änderung derselben behalten wir uns Preiskorrekturen vor.
(2) Alle in den Angeboten von Hamira enthaltenen Preise sind Nettopreise in EURO ohne MWSt. (sowie ohne spezieller Versicherung, Porto, Verpackungs- und Frachtkosten und ohne eventueller ARA-Entsorgungsbeiträge, sofern nicht anders oder extra angeführt). Sie gelten für Lieferung ab Werk AT - 4300 St. Valentin. Versandpreise enthalten transportsichere Verpackung samt Füllmaterial (sofern nicht anders oder extra angeführt). Wird eine besondere Verpackung gewünscht (spezieller Karton, Kunststoff-Palette, Kiste usw.), so wird diese gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Aufträge, die in ihrer Formulierung von den Angeboten abweichen, bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Bestätigung durch den Auftragnehmer. Einwendungen wegen eines Abweichens der Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen innerhalb von einem Werktag nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls die Auftragsbestätigung als vereinbart gilt.
(4) Preisangebote sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde.
(5) Überschreitungen des Angebotes (Kostenvoranschlages), die durch Änderungen des Auftraggebers bewirkt werden, gelten auch ohne Benachrichtigung durch den Auftragnehmer als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet für solche Fälle auf das Rücktrittsrecht. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge werden in Rechnung gestellt.
PREISANGEBOTE. (1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers sind in EURO. Sofern nichts Anderes vereinbart oder angeboten wurde, gelten die Preise des Auftragnehmers ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Bei Bestellungen die per Mail beauftragt werden, werden gesonderte Versandspesen und Porto nach Gewicht und Versandart verrechnet.
(2) Aufträge, die in ihrer Formulierung von den Angeboten in irgendeinem Punkte abweichen bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit der Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(3) Im Übrigen sind Preisangebote grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde. Eine Erhöhung maßgeblicher Einzelkosten (z.B. Filme, Platten, Datenträger, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Kosten der Datenübertragung usw.) sowie eine Erhöhung der Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, berechtigt den Auftragnehmer, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. Diese Bedingung wird vom Auftraggeber ausdrücklich genehmigt. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftragnehmer, bei Vorliegen einer der obigen Umstände zu einer Preissenkung, wenn diese Umstände zu einer Reduktion seiner Kosten geführt haben.
(4) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers (z.B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Xxxxxxxxxxxxxx, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden.
(5) Überschreitungen des Angebotes (Kostenvoranschlages), die durch Änderungen des Auftraggebers bewirkt werden, gelten als vom Auftraggeber auch ohne Benachrichtigung durch den Auftragnehmer genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet für solche Fälle auf das Rücktrittsrecht. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
(6) Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den...
PREISANGEBOTE. 2.1 Die Preisangebote von Schoeller Allibert Suisse (hiernach «Schoeller») sind jeweils gültig für eine Periode von 30 Kalendertagen, gezählt ab ihrem Erstellungsdatum.
PREISANGEBOTE. 2.1. Unsere Preisangebote sind freibleibend, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung als Festpreis getroffen wird.
2.2. Wir behalten uns Preisänderungen vor, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Lieferung oder Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Ist der Besteller Unternehmer, sind Preisänderungen nach dieser Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.
2.3. Unsere Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, Versicherung und Porto.
PREISANGEBOTE. Preisangebote gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, für einen Zeitraum von 60 Tagen ab dem Datum der Abgabe. Wenn bestimmte Kosten, die Einfluss auf das Preisangebot haben, aufgrund von Umständen steigen, auf welche die NV RENSON® Sunprotection-Screens keinen Einfluss hat, beispielsweise Erhöhungen von Gebühren und Abgaben auf zu liefernde Produkte, Erhöhungen bei Frachtkosten, Erhöhungen der Prei- se für die Basisprodukte oder Rohstoffe, Erhöhungen der Arbeitslöhne infolge gesetzlicher Bestimmun- gen oder nationaler oder regionaler Tarifverträge, Wechselkursänderungen usw., ist die NV RENSON® Sunprotection-Screens berechtigt, mittels einfacher Mitteilung eine entsprechende Preiserhöhung vorzu- nehmen. Eine Abweichung vom Preisangebot ist ebenfalls möglich, wenn bestimmte Sachverhalte, die vom Kunden mitgeteilt wurden und für die Preisermittlung bedeutsam sind, nicht den Tatsachen entsprechen.