PREISANGEBOTE Musterklauseln

PREISANGEBOTE. Das Honorar für Dienstleistungen orientiert sich an der Arbeitszeit und Arbeitsleistung. • Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. • Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten nicht ein. • Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbestätigung nicht binnen 7 Tagen widersprochen werden. Diese Widerspruchsfrist schließt Tage eines Betriebsstillstandes nicht ein. • Generell gelten Preisangebote als unverbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird. Der Auftraggeber genehmigt, dass eine maßgebliche Erhöhung der im folgenden bestimmten Kosten (Filme, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Materialproben bei Spezialanfertigungen) nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, den Auftragnehmer berechtigt, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. • Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber werden dem Auftraggeber berechnet. Als solche nachträglichen Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die wegen geringfügiger Abweichung von der vereinbarten Vorlage verlangt werden. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. • Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt für alle Sonderwünsche, wie z. B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe gehen mit Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt. • Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen. Für Übertragungsfehler wird vom Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.
PREISANGEBOTE. (1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers sind in EURO. Sofern nichts Anderes vereinbart oder angeboten wurde, gelten die Preise des Auftragnehmers ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Bei Bestellungen die per Mail beauftragt werden, werden gesonderte Versandspesen und Porto nach Gewicht und Versandart verrechnet.
PREISANGEBOTE. (1) Die im Angebot des Auftraggebers genannten Preise gelten als Fixpreise, unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten im Wesentlichen unverändert bleiben. Zuschläge werden nicht anerkannt.
PREISANGEBOTE. (1) Die Angebotspreise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Anfragedaten unverändert bleiben. Angeführte Angebotspreise beruhen immer auf den aktuellen Löhnen, Rohmaterialpreisen und ähnlichem. Bei Änderung derselben behalten wir uns Preiskorrekturen vor.
PREISANGEBOTE. (1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und gelten ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Wenn nichts anderes im Angebot angegeben ist, so han- delt es sich bei allen auftragsbezogenen Materialien, wie Bedruckstoffe, Druckvorrichtungen (Repros, Platten, Stanzformen usw.) und Buchbindematerialien, sowie bei allen Vertriebssonderkosten (Sonderverpackungen usw.) um Tagespreise, die der jeweiligen Preissituation zum Produktionszeitpunkt angepasst werden können. Eine Erhöhung maßgeblicher Einzelkosten sowie eine Erhöhung der Personalkosten aufgrund kollektivvertrag- licher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, berechtigt den Auftragnehmer, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Ange- botes, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. Diese Bedingung wird vom Auftrag- geber ausdrücklich genehmigt. In den Preisen ist nur die einfache Verpackung (Umhüllung) der Druck- erzeugnisse enthalten. Wird vom Auftraggeber eine besondere Verpackung gewünscht (Pappe, Karton, Palette, Kiste), so wird diese zu Selbstkosten weiterverrechnet.
PREISANGEBOTE. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Unsere Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Ausgewiesene Preise sind in EURO. Wenn nichts anderes im Angebot angegeben, gelten unsere Preise ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Andere Vereinbarungen gelten nur wenn wir dies schriftlich angeben. Wenn nichts anderes im Angebot angegeben ist, so handelt es sich bei allen auftragsbezogenen Materialien um Tagespreise, die der jeweiligen Preissituation zum Produktionszeitpunkt angepasst werden können. In den Preisen ist keine Verpackung enthalten. Aufträge, die in ihrer Formulierung von den Angeboten in irgendeinem Punkt abweichen, bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit der Bestätigung durch uns. Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen innerhalb von zwei Werktagen nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, ansonsten gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart! Im Übrigen sind Preisangebote grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde.
PREISANGEBOTE. (1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer, soweit sich die Mitteilung oder das Angebot nicht an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes richtet. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Wenn nichts anderes im Angebot angegeben ist, so handelt es sich bei allen auftragsbezogenen Materialien wie Bedruckstoffe (Papier, Karton usw.), Druckvorrichtungen (Filme, Repros, Platten, Stanzformen usw.) und Buchbindematerialien, sowie bei allen Vertriebssonderkosten (Sonderverpackungen usw.) um Tagespreise, die der jeweiligen Preissituation zum Produktionszeitpunkt angepasst werden können. In den Preisen ist nur die einfache Verpackung (Umhüllung) der Druckererzeugnisse enthalten. Wird vom Auftraggeber eine besondere Verpackung gewünscht (Pappe, Karton, Palette, Kiste), so wird diese zu Selbstkosten weiterverrechnet. Werden Kisten oder Paletten in einwandfreiem Zustand innerhalb von 4 Wochen frei Lieferbetrieb zurückgestellt, so können bis zwei Drittel des Selbstkostenpreises der Kisten bzw. Paletten gutgeschrieben werden.
PREISANGEBOTE. 2.1. Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
PREISANGEBOTE. (1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer, soweit sich die Mitteilung oder das Angebot nicht an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes richtet.
PREISANGEBOTE. Preisangebote geben immer den Nettopreis an und basieren immer auf den zuvor gemachten Angaben. Die genannten Preise und Xxxxxx basieren auf den durch den Kunden an Orac übermittelten Daten und Informationen. Entsprechen bestimmte durch den Kunden übermittelte Informationen, die für die Festlegung von Preis und Menge wichtig sind, nicht der Realität, so ist Orac zu Folgendem berechtigt: entweder i) eine einseitige und entsprechende Änderung der vereinbarten Preise und Mengen oder, nach eigenem Ermessen, ii) die Auflösung des Vertrags auf Kosten des Kunden, wenn sich die Ausführung der geänderten Bestellung als unmöglich erweist. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten Preisangebote für einen Zeitraum von einem Monat ab dem Tag ihrer Mitteilung, nach dieser Frist verfallen sie automatisch und unwiderruflich. Bei einem Anstieg aller oder eines Teils der Kosten, die Einfluss auf die Preisfestsetzung haben, und sofern dies aufgrund von Umständen geschieht, auf die Orac keinen Einfluss hat, ist Orac berechtigt, dem Kunden nach einer einfachen Bekanntgabe dieser Tatsache eine anteilige Preiserhöhung in Rechnung zu stellen.