Common use of Preise, Leistungen Clause in Contracts

Preise, Leistungen. 3.1. Die in den Leistungsaufträgen des AG angegebenen Preise sind Festpreise, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, aber einschließlich der Kosten für Verpackung, Mieten, Versicherungen, Transport und des Abladens, bei Import auch einschließlich Zoll und sonstiger Einfuhrabgaben. 3.2. Trifft der AG mit dem AN übereinstimmend die Abrede „Preise freibleibend“, so ist der am Tag der Lieferung gültige Preis als verbindlich vereinbart. 3.3. Bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Abnahme von Waren durch den AG zum Gegenstand hat, verpflichtet sich der AN auch bei verbindlich vereinbarten Preisen, Preisänderungen zu Gunsten des AG ebenfalls zu berücksichtigen. 3.4. Ziff. 3.3. gilt entsprechend bei einem Vertragsverhältnis, das Ware zum Gegenstand hat, die der AG erst nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss oder später beziehen will. 3.5. Bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen durch den AG zum Gegenstand hat, verpflichtet sich der AN auch bei verbindlich vereinbarten Preisen, Preisänderungen zu Gunsten des AG ebenfalls zu berücksichtigen, insbesondere wenn er seine betreffenden Preise allgemein oder für eine Vielzahl seiner Kunden herabsetzt. 3.6. Kosten, Steuern, Zölle und sonstige Abgaben, die nach Auftragserteilung in Kraft treten oder erhöht werden, trägt der AN.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase, Allgemeine Bestellbedingungen

Preise, Leistungen. 3.1. Die in den Leistungsaufträgen des AG angegebenen Preise sind Festpreise, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, aber einschließlich der Kosten für Verpackung, Mieten, Versicherungen, Transport und des Abladens, bei Import auch einschließlich Zoll und sonstiger Einfuhrabgaben.Einfuhrabgaben.‌ 3.2. Trifft der AG mit dem AN übereinstimmend die Abrede „Preise freibleibend“, so ist der am Tag der Lieferung gültige Preis als verbindlich vereinbart.vereinbart.‌ 3.3. Bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Abnahme von Waren durch den AG zum Gegenstand hat, verpflichtet sich der AN auch bei verbindlich vereinbarten Preisen, Preisänderungen zu Gunsten des AG ebenfalls zu berücksichtigen. 3.4. Ziff. 3.3. 3.3 gilt entsprechend bei einem Vertragsverhältnis, das Ware zum Gegenstand hat, die der AG erst nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss oder später beziehen will.will.‌ 3.5. Bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen durch den AG zum Gegenstand hat, verpflichtet sich der AN auch bei verbindlich vereinbarten Preisen, Preisänderungen zu Gunsten des AG ebenfalls zu berücksichtigen, insbesondere wenn er seine betreffenden Preise allgemein oder für eine Vielzahl seiner Kunden herabsetzt. 3.6. Kosten, Steuern, Zölle und sonstige Abgaben, die nach Auftragserteilung in Kraft treten oder erhöht werden, trägt der AN.

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