Preise, Preisänderung Musterklauseln

Preise, Preisänderung. Die Preise ergeben sich aus dem beigefügten Preisblatt. Preisänderungen erfolgen gemäß § 5 Absätze 2 und 3 der beigefügten und als Vertragsbestandteil verein- barten „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspan- nungsnetz (StromGVV)“. Dem Kunden steht im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. jährliche Abrechnung Die Abrechnung des Verbrauchs findet einmal im Jahr statt. Die Kosten der jähr- lichen Abrechnung sind im Grundpreis enthalten. Abweichend von der jährlichen Abrechnung soll der Verbrauch wie folgt abgerechnet werden: halbjährlich vierteljährlich monatlich Die Kostenpauschale für jede zusätzliche Abrechnung ergibt sich aus dem beige- fügten Preisblatt. Bitte beachten Sie: Eine Veränderung des Abrechnungsturnus führt in Monaten mit höherem Verbrauch zu deutlich höheren Abschlägen. Xxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxxx Öffnungszeiten: Mo – Mi 8.00 – 16.30 Uhr Do 8.00 – 18.00 Uhr Fr 8.00 – 12.30 Uhr Telefon 00000 000-00 Telefax 07661 393-17 E-Mail xxxx-xxx@xxxxxxxxxxx.xx xxx.xxx-xxxx.xx
Preise, Preisänderung. 6.1. Die Preise für die Lieferung von Erdgas (Energiepreis) zuzüg- lich damit zusammenhängender Steuern, gesetzlicher Abgaben sowie allfälliger Gebühren und Zuschläge (Nebenkosten) ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit den Kun- den vereinbarten Produktblatt. Der Energiepreis besteht aus dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis pro kWh und dem verbrauchs- unabhängigen Grundpreis. Die in Punkt 9. angeführten Pauschal- beträge sind in einem mit den Kunden vereinbarten Kostenblatt enthalten.
Preise, Preisänderung. 6.1. Die Preise für die Lieferung von elektrischer Energie zuzüglich damit zu­ sammenhängender Steuern, Abgaben sowie allfälliger Gebühren und Zuschläge (Energiepreis) ergeben sich aus dem Liefer­ vertrag und/oder dem Preisblatt. Der En­ ergiepreis besteht aus dem verbrauchsab­ hängigen Arbeitspreis pro kWh und dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis. Die in Pkt. 9. angeführten Pauschalbeträge sind in einem Preisblatt enthalten.
Preise, Preisänderung. Die von ELEKTROWERK SCHÖDER GMBH abgenommene Energie wird zum jeweilig gültigen Abnahmetarif vergütet. ELEKTROWERK SCHÖDER GMBH ist berechtigt den Abnahmetarif zu ändern. Änderungen des Abnahmetarifs werden dem Partner schriftlich oder – sofern eine aufrechte Zustimmung des Partners zur elektronischen Kommunikation mit ELEKTROWERK SCHÖDER GMBH vorliegt – per E-Mail an die vom Partner zuletzt bekannt gegebene E- Mail-Adresse unter gleichzeitiger Vornahme einer Änderungskündigung durch ELEKTROWERK SCHÖDER GMBH mitgeteilt. Sollte der Partner innerhalb von vier Wochen ab Absenden der Mitteilung an den Partner schriftlich widersprechen, so endet der Vertrag an dem einer Frist von drei Monaten ab Zugang des Widerspruchs folgenden Monatsletzten. Widerspricht der Partner innerhalb dieser Frist nicht, so erlangen die geänderten Abnahmetarife ab dem in der Mitteilung angegebenen Zeitpunkt – der nicht vor dem Zeitpunkt der Versendung der Mitteilung liegen darf – Wirksamkeit und der Vertrag wird zu den geänderten Abnahmetarifen fortgesetzt. Der Partner wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Preise, Preisänderung. 1. Die im Kaufvertrag vereinbarten Preise sind Festpreise. Skonto oder sonstige Abzüge sind nicht zulässig. Vereinbarte Nebenleistungen sind gesondert zu vergüten.
Preise, Preisänderung. 2.1. Die Preise gelten innerhalb Deutschlands mangels besonderer Vereinbarung unversichert frei Bestimmungsort. Hinzu kommt die jeweilige gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
Preise, Preisänderung. (1) Die für den Vertrag maßgeblichen Preise ergeben sich aus dem Abnahme vertrag. Die von STURM ENERGIE abgenommene Energie wird zum vereinbarten jeweilig gültigen Abnahmetarif vergütet. Der Partner hat STURM ENERGIE alle für die Bemessung des Preises notwendigen Angaben zu machen.
Preise, Preisänderung. 5.1. Die Preise ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, den Preislisten sowie den Angeboten der Salzburg AG.
Preise, Preisänderung. 1. Für den Bezug von Wasser hat der Kunde folgende Entgelte zu leisten:
Preise, Preisänderung. 3.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, gelten für unsere Preise bei Lie- ferungen "ex works" (Incoterms 2020) und schließen Nebenkosten wie Fracht, Verpackung und Versi- cherung nicht ein.