Preise und Abrechnung. 2.1. Der Preis für die Fahrplanlieferung beträgt XX,XX EUR/MWh. 2.2. Diese Preise sind Nettopreise und enthalten nicht die Kosten für die Netznutzung. Bei In- krafttreten oder Änderung gesetzlicher Maßnahmen, Steuern, Abgaben, Umlagen oder Auf- lagen mit Einfluss auf den Strompreis ändert sich dieser entsprechend der tatsächlich ein- getretenen Be- oder Entlastung. 2.3. Die Rechnungsstellung erfolgt an folgende Anschrift: AllgäuNetz GmbH & Co. KG Xxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx 2.4. Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Abrechnung der Stromlieferung erfolgt ge- mäß Anlage 1 monatlich nach Abschluss eines jeden Liefermonats auf Basis der gelieferten Energiemengen. Diese werden zu dem von dem Lieferanten angegebenen Zeitpunkt, frü- hestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Für den Zah- lungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 2.5. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann vom VNB nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Sofern der VNB seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht innerhalb von zehn Werktagen nachkommt, ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung zu beenden.
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Samples: Liefervertrag, Liefervertrag, Liefervertrag
Preise und Abrechnung. 2.1. Der Preis für die Fahrplanlieferung beträgt XXXXX,XX xx EUR/MWh.
2.2. Diese Preise sind Nettopreise und enthalten nicht die Kosten für die Netznutzung. Bei In- krafttreten oder Änderung gesetzlicher Maßnahmen, Steuern, Abgaben, Umlagen oder Auf- lagen mit Einfluss auf den Strompreis ändert sich dieser entsprechend der tatsächlich ein- getretenen Be- oder Entlastung.
2.3. Die Rechnungsstellung erfolgt an folgende Anschrift: AllgäuNetz GmbH & Co. KG Xxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx
2.4. Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Abrechnung der Stromlieferung erfolgt ge- mäß Anlage 1 monatlich nach Abschluss eines jeden Liefermonats auf Basis der gelieferten Energiemengen. Diese werden zu dem von dem Lieferanten angegebenen Zeitpunkt, frü- hestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Für den Zah- lungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2.5. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann vom VNB nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Sofern der VNB seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht innerhalb von zehn Werktagen nachkommt, ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung zu beenden.
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Samples: Liefervertrag
Preise und Abrechnung. 2.1. Der Preis für die Fahrplanlieferung beträgt XX,XX EUR/MWh.
2.2. Diese Preise sind Nettopreise und enthalten nicht die Kosten für die Netznutzung. Bei In- krafttreten Inkrafttreten oder Änderung gesetzlicher Maßnahmen, Steuern, Abgaben, Umlagen Um- lagen oder Auf- lagen Auflagen mit Einfluss auf den Strompreis ändert sich dieser entsprechend entspre- chend der tatsächlich ein- getretenen eingetretenen Be- oder Entlastung.
2.3. Die Rechnungsstellung Rechnungstellung erfolgt an folgende Anschrift: AllgäuNetz Mainfranken Netze GmbH & Co. KG Xxxxxxxxxxx 00 Xxxxxxxxxx 0 00000 XxxxxxxXxxxxxxx.
2.4. Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Abrechnung der Stromlieferung erfolgt ge- mäß gemäß Anlage 1 monatlich nach Abschluss eines jeden Liefermonats auf Basis der gelieferten Energiemengen. Diese werden zu dem von dem Lieferanten angegebenen Zeitpunkt, frü- hestens frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung Zah- lungsaufforderung fällig. Für den Zah- lungsverzug Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2.5. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann vom VNB nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Sofern der VNB seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht innerhalb von zehn fünf Werktagen nachkommt, ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung zu beenden.
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Samples: Liefervertrag