Common use of Preise und Kosten Clause in Contracts

Preise und Kosten. 3.1. Die in den Leistungsaufträgen des AG angegebenen Preise sind Festpreise, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Falle der Vereinbarung „frei Werk“ auch einschließlich Verpackung, bei Import auch einschließlich Zoll und sonstiger Einfuhrabgaben oder Gebühren. 3.2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, werden Fahrtkosten und - zeiten nicht vergütet und Feiertags- oder Nachtzuschläge nicht gezahlt. 3.3. Trifft der AG mit dem AN übereinstimmend die Abrede „Preise freibleibend“, so ist der am Tag der Leistungserbringung gültige Preis als verbindlich vereinbart. 3.4. Bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen durch den AG zum Gegenstand hat, verpflichtet sich der AN im Falle verbindlich vereinbarter Preise, Preissenkungen auch zu Gunsten des AG zu berücksichtigen, insbesondere wenn er seine betreffenden Preise allgemein oder für eine Vielzahl seiner Kunden herabsetzt. 3.5. Ziff. 3.4. gilt entsprechend bei einem Vertragsverhältnis, das Leistungen zum Gegenstand hat, die der AG erst zu einem späteren Zeitpunkt (nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss oder später) beziehen will. 3.6. Kosten, Steuern, Zölle und sonstige Abgaben oder Gebühren, die nach Auftragserteilung in Kraft treten oder erhöht werden, trägt der AN.

Appears in 4 contracts

Samples: Auftragsbedingungen, Auftragsbedingungen, Auftragsbedingungen

Preise und Kosten. 3.1. 3.1 Die in den Leistungsaufträgen Bestellungen des AG angegebenen Preise sind Festpreise, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Falle der Vereinbarung , bei Lieferung „frei Werk“ auch einschließlich Verpackung, bei Import auch einschließlich Zoll und sonstiger Einfuhrabgaben oder Gebühren. 3.2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, werden Fahrtkosten und - zeiten nicht vergütet und Feiertags- oder Nachtzuschläge nicht gezahlt. 3.3. 3.2 Trifft der AG mit dem AN übereinstimmend die Abrede „Preise freibleibend“, so ist der am Tag der Leistungserbringung Lieferung gültige Preis als verbindlich vereinbart. 3.4. 3.3 Bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Erbringung Abnahme von Werk- oder Dienstleistungen Waren durch den AG zum Gegenstand hat, verpflichtet sich der AN - auch im Falle verbindlich vereinbarter Preise, Preise - Preissenkungen auch zu Gunsten des AG zu berücksichtigen, insbesondere wenn er seine betreffenden Preise allgemein oder für eine Vielzahl seiner Kunden herabsetzt. 3.5. 3.4 Ziff. 3.43.3. gilt entsprechend bei einem Vertragsverhältnis, das Leistungen Ware zum Gegenstand hat, die der AG erst zu einem späteren Zeitpunkt (nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss oder später) beziehen will. 3.6. 3.5 Kosten, Steuern, Zölle und sonstige Abgaben oder Gebühren, die nach Auftragserteilung in Kraft treten oder erhöht werden, trägt der AN.

Appears in 3 contracts

Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Preise und Kosten. 3.1. Die in den Leistungsaufträgen Bestellungen des AG angegebenen Preise sind Festpreise, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Falle der Vereinbarung , bei Lieferung „frei Werk“ auch einschließlich Verpackung, bei Import auch einschließlich Zoll und sonstiger Einfuhrabgaben oder Gebühren. 3.2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, werden Fahrtkosten und - zeiten nicht vergütet und Feiertags- oder Nachtzuschläge nicht gezahlt. 3.3. Trifft der AG mit dem AN übereinstimmend die Abrede „Preise freibleibend“, so ist der am Tag der Leistungserbringung Lieferung gültige Preis als verbindlich vereinbart. 3.43.3. Bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Erbringung Abnahme von Werk- oder Dienstleistungen Waren durch den AG zum Gegenstand hat, verpflichtet sich der AN - auch im Falle verbindlich vereinbarter Preise, Preise - Preissenkungen auch zu Gunsten des AG zu berücksichtigen, insbesondere wenn er seine betreffenden Preise allgemein oder für eine Vielzahl seiner Kunden herabsetzt. 3.53.4. Ziff. 3.43.3. gilt entsprechend bei einem Vertragsverhältnis, das Leistungen Ware zum Gegenstand hat, die der AG erst zu einem späteren Zeitpunkt (nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss oder später) beziehen will. 3.63.5. Kosten, Steuern, Zölle und sonstige Abgaben oder Gebühren, die nach Auftragserteilung in Kraft treten oder erhöht werden, trägt der AN.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen

Preise und Kosten. 3.1. Die in den Leistungsaufträgen des AG angegebenen Preise sind Festpreise, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Falle der Vereinbarung „frei Werk“ auch einschließlich Verpackung, bei Import auch einschließlich Zoll und sonstiger Einfuhrabgaben oder Gebühren. 3.2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, werden Fahrtkosten und - zeiten -zeiten nicht vergütet und Feiertags- oder Nachtzuschläge nicht gezahlt. 3.3. Trifft der AG mit dem AN übereinstimmend die Abrede „Preise freibleibend“, so ist der am Tag der Leistungserbringung Leistungs- erbringung gültige Preis als verbindlich vereinbart. 3.4. Bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen durch den AG zum Gegenstand hat, verpflichtet sich der AN im Falle verbindlich vereinbarter Preise, Preissenkungen auch zu Gunsten des AG zu berücksichtigen, insbesondere wenn er seine betreffenden Preise allgemein oder für eine Vielzahl seiner Kunden herabsetzt. 3.5. Ziff. 3.4. gilt entsprechend bei einem Vertragsverhältnis, das Leistungen zum Gegenstand hat, die der AG erst zu einem späteren Zeitpunkt (nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss oder später) beziehen will. 3.6. Kosten, Steuern, Zölle und sonstige Abgaben oder GebührenGe- bühren, die nach Auftragserteilung in Kraft treten oder erhöht werden, trägt der AN.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Leistungsaufträge

Preise und Kosten. 3.1. Die in den Leistungsaufträgen des AG angegebenen Preise sind Festpreise, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Falle der Vereinbarung „frei Werk“ auch einschließlich Verpackung, bei Import auch einschließlich Zoll und sonstiger Einfuhrabgaben oder Gebühren. 3.2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, werden Fahrtkosten und - zeiten -zeiten nicht vergütet und Feiertags- oder Nachtzuschläge nicht gezahlt. 3.3. Trifft der AG mit dem AN übereinstimmend die Abrede „Preise freibleibend“, so ist der am Tag der Leistungserbringung gültige Preis als verbindlich vereinbart. 3.4. Bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen durch den AG zum Gegenstand hat, verpflichtet sich der AN im Falle verbindlich vereinbarter Preise, Preissenkungen auch zu Gunsten des AG zu berücksichtigen, insbesondere wenn er seine betreffenden Preise allgemein oder für eine Vielzahl seiner Kunden herabsetzt. 3.5. Ziff. 3.4. gilt entsprechend bei einem Vertragsverhältnis, das Leistungen zum Gegenstand hat, die der AG erst zu einem späteren Zeitpunkt (nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss oder später) beziehen will. 3.6. Kosten, Steuern, Zölle und sonstige Abgaben oder Gebühren, die nach Auftragserteilung in Kraft treten oder erhöht werden, trägt der AN.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Leistungsaufträge

Preise und Kosten. 3.1. Die in den Leistungsaufträgen Bestellungen des AG angegebenen Preise sind Festpreise, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Falle der Vereinbarung , bei Lieferung „frei Werk“ auch einschließlich VerpackungVerpackung und Transport, bei Import auch einschließlich Zoll und sonstiger Einfuhrabgaben oder Gebühren. 3.2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, werden Fahrtkosten und - zeiten nicht vergütet und Feiertags- oder Nachtzuschläge nicht gezahlt. 3.3. Trifft der AG mit dem AN übereinstimmend die Abrede „Preise freibleibend“, so ist der am Tag der Leistungserbringung Lieferung gültige Preis als verbindlich vereinbart. 3.43.3. Bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Erbringung Abnahme von Werk- oder Dienstleistungen Waren durch den AG zum Gegenstand hat, verpflichtet sich der AN - auch im Falle verbindlich vereinbarter Preise, Preise - Preissenkungen auch zu Gunsten des AG zu berücksichtigen, insbesondere wenn er seine betreffenden Preise allgemein oder für eine Vielzahl seiner Kunden herabsetzt. 3.53.4. Ziff. 3.43.3. gilt entsprechend bei einem Vertragsverhältnis, das Leistungen Ware zum Gegenstand hat, die der AG erst zu einem späteren Zeitpunkt (nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss oder später) beziehen will. 3.63.5. Kosten, Steuern, Zölle und sonstige Abgaben oder Gebühren, die nach Auftragserteilung in Kraft treten oder erhöht werden, trägt der AN.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen

Preise und Kosten. 3.1. 3.1 Die in den Leistungsaufträgen des AG angegebenen Preise sind Festpreise, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Falle der Vereinbarung „frei Werk“ auch einschließlich Verpackung, bei Import auch einschließlich Zoll und sonstiger Einfuhrabgaben oder Gebühren. 3.2. 3.2 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, werden Fahrtkosten und - zeiten -zeiten nicht vergütet und Feiertags- oder Nachtzuschläge nicht gezahlt. 3.3. 3.3 Trifft der AG mit dem AN übereinstimmend die Abrede „Preise freibleibend“, so ist der am Tag der Leistungserbringung gültige Preis als verbindlich vereinbart. 3.4. 3.4 Bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen durch den AG zum Gegenstand hat, verpflichtet sich der AN im Falle verbindlich vereinbarter Preise, Preissenkungen auch zu Gunsten des AG zu berücksichtigen, insbesondere wenn er seine betreffenden Preise allgemein oder für eine Vielzahl seiner Kunden herabsetzt. 3.5. 3.5 Ziff. 3.4. gilt entsprechend bei einem Vertragsverhältnis, das Leistungen zum Gegenstand hat, die der AG erst zu einem späteren Zeitpunkt (nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss oder später) beziehen will. 3.6. 3.6 Kosten, Steuern, Zölle und sonstige Abgaben oder Gebühren, die nach Auftragserteilung in Kraft treten oder erhöht werden, trägt der AN.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Leistungsaufträge