Common use of Preise und Kosten Clause in Contracts

Preise und Kosten. Die derzeit gültigen Preise/Kosten ergeben sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag und den ihm beigefügten Anlagen. Grundlage der künftigen Kostenberechnung ist die dann gültige Preisliste. Preis-/Kostenerhöhungen, die auf einer Veränderung der preisbildenden Faktoren beruhen (z.B. gestiegene Lohn- und Materialkosten, unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenerhöhungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen etc.) behält sich asko künftig vor. Preis-/Kostenanpassungen, die asko auf Verlangen nachweist, sind erstmals für Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von vier Monaten nach Vertragsschluss möglich. Die asko-Preislisten werden i.d.R. im dritten Quartal jedes Kalenderjahres aktualisiert und auf Anforderung den Kunden versandt. Anderenfalls gibt asko die aktuellen Listenpreise mit der Übersendung der Formblätter bzw. der Eingabeaufforderung bekannt. Sofern eine abweichende Preisvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Aktualisierung der Preise im Verhältnis der Veränderung der Listenpreise. Bei einer Preisanpassung, die den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht unerheblich übersteigt, steht dem Kunden auch bei vereinbarter Laufzeit das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Werden asko nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die geeignet sind, den Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, gerät der Kunde insbesondere mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen asko gegenüber mehr als vier Wochen in Verzug, so ist asko berechtigt, die Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen so lange zu verweigern, bis der Kunde ausreichende Sicherheiten geleistet hat oder der Zahlungsverzug beseitigt ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Kosten. Die derzeit gültigen Preise/Kosten ergeben sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag und den dem ihm beigefügten Anlagen. In diesen Preisen sind die Kosten für den Vertrieb, das Ablesen und Abrechnen, Personal-, Verwaltungs-, Fahrt- und IT-Kosten enthalten. Grundlage der künftigen Kostenberechnung ist die dann gültige Preisliste. Preis-/KostenerhöhungenPreis-/Kostenanpassungen, die auf einer Veränderung der preisbildenden Faktoren beruhen (z.B. gestiegene Lohn- und Materialkosten, unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenerhöhungen Kostenanpassungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen etc.) behält sich asko künftig vor. Preis-/Kostenanpassungen, Eine Preisanpassung ist auf die asko auf Verlangen nachweist, Veränderung der Kosten seit der jeweils vorhergehenden Preisanpassung – sofern noch keine Preisanpassung erfolgt ist – seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt der geplanten Preisanpassung beschränkt. Kostensenkungen müssen im gleichen Umfang wirksam werden wie Kostensteigerungen. Preis-/Kostenanpassungen sind erstmals für Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von vier Monaten nach Vertragsschluss möglich. Abweichend davon werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß dem Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuergesetzes an den Kunden weitergegeben. Die asko-Preislisten werden i.d.R. im dritten Quartal jedes Kalenderjahres aktualisiert und auf Anforderung den Kunden versandt. Anderenfalls gibt asko die aktuellen Listenpreise mit der Übersendung der Formblätter bzw. der Eingabeaufforderung bekannt. Sofern eine abweichende Preisvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Aktualisierung der Preise im Verhältnis der Veränderung der Listenpreise. Bei einer Preisanpassung, die den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht unerheblich übersteigt, steht dem Kunden auch bei vereinbarter Laufzeit das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Werden asko nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die geeignet sind, den Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, gerät der Kunde insbesondere mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen asko gegenüber mehr als vier Wochen in Verzug, so ist asko berechtigt, die Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen so lange zu verweigern, bis der Kunde ausreichende Sicherheiten geleistet hat oder der Zahlungsverzug beseitigt ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Kosten. 6.1 Die derzeit gültigen Preise/Kosten ergeben sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag und den dem ihm beigefügten Anlagen. In diesen Preisen sind die Kosten für den Vertrieb, das Ablesen und Abrechnen, Personal-, Verwaltungs-, Fahrt- und IT-Kosten enthalten. Grundlage der künftigen Kostenberechnung ist die dann gültige Preisliste. Preis-/KostenerhöhungenPreis-/Kostenanpassungen, die auf einer Veränderung der preisbildenden Faktoren beruhen (z.B. gestiegene Lohn- und Materialkosten, unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenerhöhungen Kostenanpassungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen etc.) behält sich asko RG künftig vor. 6.2 Preisanpassungen werden durch RG nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB vorgenommen. Preis-/KostenanpassungenAnlass für eine solche Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der unter 6.1 genannten Kosten. RG überwacht fortlaufend, mindestens jedoch alle zwölf Monate, die asko Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang einer Preisanpassung ist auf Verlangen nachweistdie Veränderung der Kosten nach 6.1 seit der jeweils vorhergehenden Preisanpassung nach dieser Bestimmung oder falls noch keine Preisanpassung erfolgt ist, seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Preisanpassung beschränkt. Kostensteigerungen und Kostensenkungen sind erstmals für Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von vier Monaten nach Vertragsschluss möglich. bei jeder Preisanpassung gegenläufig zu saldieren. 6.3 Die askoRG-Preislisten werden i.d.R. im dritten Quartal jedes laufenden Kalenderjahres aktualisiert und auf Anforderung den Kunden versandt. Anderenfalls gibt asko RG die aktuellen Listenpreise mit der Übersendung der Formblätter bzw. der Eingabeaufforderung bekannt. Sofern eine abweichende Preisvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Aktualisierung der Preise im Verhältnis der Veränderung der Listenpreise. Bei einer Preisanpassung, die den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht unerheblich übersteigt, steht dem Kunden auch bei vereinbarter Laufzeit das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Kostensenkungen müssen in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. 6.4 Die Preisanpassungsbestimmung nach 6.2 gilt auch, sofern künftig erhöhte und/oder neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, unsere Lieferungen und Leistungen unmittelbar betreffenden Belastungen oder Entlastungen wirksam werden. Abweichend von 6.2 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß dem Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuergesetzes an den Kunden weitergegeben. 6.5 Werden asko RG nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die geeignet sind, den Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, gerät der Kunde insbesondere mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen asko RG gegenüber mehr als vier Wochen in Verzug, so ist asko RG berechtigt, die Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen so lange zu verweigern, bis der Kunde ausreichende Sicherheiten geleistet hat oder der Zahlungsverzug beseitigt ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Kosten. Die derzeit gültigen Preise/Kosten ergeben sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag und den dem ihm beigefügten Anlagen. In diesen Preisen sind die Kosten für den Vertrieb, das Ablesen und Abrechnen, Personal-, Verwaltungs-, Fahrt- und IT-Kosten enthalten. Grundlage der künftigen Kostenberechnung ist die dann gültige Preisliste. Preis-/KostenerhöhungenPreis-/Kostenanpassungen, die auf einer Veränderung der preisbildenden Faktoren beruhen (z.B. gestiegene Lohn- und Materialkosten, unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenerhöhungen Kostenanpassungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen etc.) behält sich asko künftig vor. Preis-/Kostenanpassungen, Eine Preisanpassung ist auf die asko auf Verlangen nachweist, Veränderung der Kosten seit der jeweils vorhergehenden Preisanpassung – sofern noch keine Preisanpassung erfolgt ist – seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt der geplanten Preisanpassung beschränkt. Kostensenkungen müssen im gleichen Umfang wirksam werden wie Kostensteigerungen. Preis-/Kostenanpassungen sind erstmals für Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von vier Monaten nach Vertragsschluss möglich. Abweichend davon werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß dem Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuergesetzes an den Kunden weitergegeben. Die asko-Preislisten werden i.d.R. im dritten Quartal jedes Kalenderjahres aktualisiert und auf Anforderung den Kunden versandt. Anderenfalls gibt asko die aktuellen Listenpreise mit der Übersendung der Formblätter bzw. der Eingabeaufforderung bekannt. Sofern eine abweichende Preisvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Aktualisierung der Preise im Verhältnis der Veränderung der Listenpreise. Bei einer Preisanpassung, die den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht unerheblich übersteigt, steht dem Kunden auch bei vereinbarter Laufzeit das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Werden asko nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die geeignet sind, den Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, gerät der Kunde insbesondere mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen asko gegenüber mehr als vier Wochen in Verzug, so ist asko berechtigt, die Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen so lange zu verweigern, bis der Kunde ausreichende Sicherheiten geleistet hat oder der Zahlungsverzug beseitigt ist. als vier Wochen in Verzug, so ist asko berechtigt, die Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen so lange zu verweigern, bis der Kunde ausreichende Sicherheiten geleistet hat oder der Zahlungsverzug beseitigt ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Kosten. 6.1 Die derzeit gültigen Preise/Kosten ergeben sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag und den dem ihm beigefügten Anlagen. In diesen Preisen sind die Kosten für den Vertrieb, das Ablesen und Abrechnen, Personal-, Verwaltungs-, Fahrt- und IT-Kosten enthalten. Grundlage der künftigen Kostenberechnung ist die dann gültige Preisliste. Preis-/KostenerhöhungenPreis-/Kostenanpassungen, die auf einer Veränderung der preisbildenden Faktoren beruhen (z.B. gestiegene Lohn- und Materialkosten, unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenerhöhungen Kostenanpassungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen etc.) behält sich asko SMVK künftig vor. 6.2 Preisanpassungen werden durch SMVK nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB vorgenommen. Preis-/KostenanpassungenAnlass für eine solche Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der unter 6.1 genannten Kosten. SMVK überwacht fortlaufend, mindestens jedoch alle zwölf Monate, die asko Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang einer Preisanpassung ist auf Verlangen nachweistdie Veränderung der Kosten nach 6.1 seit der jeweils vorhergehenden Preisanpassung nach dieser Bestimmung oder falls noch keine Preisanpassung erfolgt ist, seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Preisanpassung beschränkt. Kostensteigerungen und Kostensenkungen sind erstmals für Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von vier Monaten nach Vertragsschluss möglich. bei jeder Preisanpassung gegenläufig zu saldieren. 6.3 Die askoSMVK-Preislisten werden i.d.R. im dritten Quartal jedes laufenden Kalenderjahres aktualisiert und auf Anforderung den Kunden versandt. Anderenfalls gibt asko SMVK die aktuellen Listenpreise mit der Übersendung der Formblätter bzw. der Eingabeaufforderung bekannt. Sofern eine abweichende Preisvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Aktualisierung der Preise im Verhältnis der Veränderung der Listenpreise. Bei einer Preisanpassung, die den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht unerheblich übersteigt, steht dem Kunden auch bei vereinbarter Laufzeit das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Kostensenkungen müssen in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. 6.4 Die Preisanpassungsbestimmung nach 6.2 gilt auch, sofern künftig erhöhte und/oder neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, unsere Lieferungen und Leistungen unmittelbar betreffenden Belastungen oder Entlastungen wirksam werden. Abweichend von 6.2 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß dem Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuergesetzes an den Kunden weitergegeben. 6.5 Werden asko SMVK nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die geeignet sind, den Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, gerät der Kunde insbesondere mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen asko SMVK gegenüber mehr als vier Wochen in Verzug, so ist asko SMVK berechtigt, die Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen so lange zu verweigern, bis der Kunde ausreichende Sicherheiten geleistet hat oder der Zahlungsverzug beseitigt ist.

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