Common use of Preise und Leistungen Clause in Contracts

Preise und Leistungen. 3.1 Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Xxxx gebuchten Xxxxxx nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Xxxx oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses gegenüber Dritten. 3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 3.4 Die Preise können vom Gästehaus geändert werden, wenn der Xxxx nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Gästehaus dem zustimmt. 3.5 Rechnungen des Gästehauses sind ohne Abzug bar oder per Vorkasse zahlbar. 3.6 Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Gästehaus ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Gästehaus aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. 3.7 Der Xxxx kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Leistungen. 3.1 Das Gästehaus Ferienhaus ist verpflichtet, die vom Xxxx gebuchten Xxxxxx gebuchte Ferienwohnung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses Ferienhauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Xxxx oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses Ferienhauses gegenüber Dritten. 3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 3.4 Die Preise können vom Gästehaus Ferienhaus geändert werden, wenn der Xxxx nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten ZimmerFerienwohnungen, der Leistung des Gästehauses Ferienhauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Gästehaus Ferienhaus dem zustimmt. 3.5 Rechnungen des Gästehauses Ferienhauses sind sofort nach Zugang ohne Abzug bar oder per Vorkasse zahlbar. 3.6 Das Gästehaus Ferienhaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Gästehaus Ferienhaus ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Gästehaus Ferienhaus aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. 3.7 Der Xxxx kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses Ferienhauses aufrechnen oder mindern.

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Samples: Ferienappartementhaus Hubertushof

Preise und Leistungen. 3.1 Das Gästehaus ist verpflichtet3.1. Alle genannten Preise verstehen sich in EURO und beinhalten sämtliche Abgaben und Steuern. Es gilt die aktuell gültige Preisliste. Die Preise gelten bis auf Widerruf. Die Änderung veröffentlichter Preise durch den Veranstalter bleibt ausdrücklich vorbehalten. Allfällige mit dem Ticketerwerb anfallende Nebenkosten wie zum Beispiel Versandkosten, die Nachnahmegebühren sowie weitere wie auch immer gearteter Spesen sind mangels abweichender Vereinbarungen zur Gänze vom Xxxx gebuchten Xxxxxx nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten Kunden zu tragen. Der Veranstalter hat das Recht von den veröffentlichten Preisen abweichende Aktionskontingente anzubieten, zu vermarkten und die vereinbarten Leistungen zu erbringenverkaufen. 3.2 3.2. Der Xxxx Veranstalter behält sich das Recht vor, für Kinder, Xxxxxxx, Studenten, Pensionisten, Zivil- und Präsenzdiener, Behinderte etc. ermäßigten Zutritt zu seinen Veranstaltungen zu gewähren. Der Zutritt zu Veranstaltungen mit ermäßigten Tickets ist verpflichtetnur unter Vorweis entsprechender Legitimation- bzw. Ausweiskarten möglich. Die Weitergabe derart ermäßigter Tickets ist untersagt. 3.3. Sämtliche vom Veranstalter oder von Dritten für Leistungen des Veranstalters erworbene Tickets sind vom Kunden unverzüglich in einer vom Veranstalter angebotenen Zahlungsart zu bezahlen, die wobei Zahlungen erst zum Zeitpunkt des Eingangs auf dem Geschäftskonto des Veranstalters als schuldbefreiend wirken. Sämtliche vom Veranstalter erworbene Tickets erlangen erst nach vollständiger, schuldbefreiender Bezahlung des gesamten Kaufpreises ihre Gültigkeit. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Veranstalter berechtigt dem Kunden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Kosten des Zahlungsverkehrs wie Bankspesen, Provisionen etc. trägt der Kunde. 3.4. Tickets gelten jeweils für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzwauf dem Ticket genannte Veranstaltung. vereinbarten Preise des Gästehauses Alle Tickets garantieren einen reservierten Sitzplatz am Center Court. Dieser zugewiesene Sitzplatz darf zu zahlen. Dies gilt auch für vom Xxxx oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses gegenüber Dritten. 3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 3.4 Die Preise können vom Gästehaus keinem Zeitpunkt geändert werden, wenn ein „Umsitzen“ ist nicht gestattet. Der Zugang zu den beiden Nebenplätzen „Xxxxxxxxxxxxx“ sowie „Grand Stand“ unterliegt der Xxxx nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, Verfügbarkeit freier Plätze und das Gästehaus dem zustimmt. 3.5 Rechnungen des Gästehauses sind ohne Abzug bar oder per Vorkasse zahlbar. 3.6 Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Gästehaus ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Gästehaus aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. 3.7 Der Xxxx kann nur mit einem gültigen Ticket betreten werden. Die Zulassung erfolgt nach dem „first come – first serve“ Prinzip. 3.5. Alle Eintrittskarten sind vor dem Betreten einer unbestrittenen Veranstaltung zu entwerten und gegen ein gültiges Eintrittsband umzutauschen. Der Zutritt zur Veranstaltung wird nur mit entwerteter Eintrittskarte sowie mit gültigem Eintrittsband gewährt. Bei Verlust der Eintrittskarte und/oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber des Eintrittbandes erfolgt kein Ersatz. Das Turniergelände inkl. Trade Village und Shopping Area kann ohne gültiges Band nicht besucht werden. 3.6. Im Internet oder sonst wie veröffentlichte Informationen über Leistungen des Veranstalters dienen der allgemeinen Information und unterliegen einer Forderung im Ermessen des Gästehauses aufrechnen Veranstalters gelegenen Disposition. Änderungen der Preise, Termine und Verfügbarkeiten der veröffentlichten Leistungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter behält sich insbesondere das Recht vor, den angekündigten Turnierplan wie auch die Platzeinteilungen kurzfristig zu ändern. 3.7. Bei den vom Veranstalter durchgeführten Leistungen handelt es sich um Freiluftveranstaltungen. Kann eine Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt (Schlechtwetter etc.) nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufentgeltes oder mindernnachträglicher Ermäßigung. Die Rückgabe- oder der Umtausch von erworbenen Tickets aus welchem Grund auch immer ist ausgeschlossen. 3.8. Kann an einem Turniertag Wetter bedingt oder aus sonstigen nicht im Einflussbereich des Veranstalters gelegener Gründe weniger als eine halbe Stunde/30 Minuten gespielt werden und wird deshalb vom Veranstalter ein zusätzlicher Turniertag angesetzt, verlieren die erworbenen Tickets ihre Gültigkeit nicht und werden gegen Vorlage in ein Ersatzticket mit Gültigkeit für den neu angesetzten Turniertag eingetauscht.

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Samples: Allgemeine Veranstaltungs Und Geschäftsbedingungen

Preise und Leistungen. 3.1 Das Gästehaus Hotel ist verpflichtet, die vom Xxxx gebuchten Xxxxxx nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten bereit- zuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch An- spruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses Ho- tels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Xxxx oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses Hotels gegenüber Dritten. 3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 3.4 Die Preise können vom Gästehaus geändert Hotel geän- dert werden, wenn der Xxxx nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehauses Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Gästehaus Hotel dem zustimmt. 3.5 Rechnungen des Gästehauses Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug bar oder per Vorkasse zahlbar. Der Ver- zug setzt ein, wenn der Xxxx nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Xxxx, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 10,00 EUR / Mahnvorgang erheben. 3.6 Das Gästehaus Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss Vertrags- schluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich schrift- lich vereinbart werden. Das Gästehaus Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Gästehaus Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. 3.7 Der Xxxx kann nur mit einer unbestrittenen unbe- strittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses Hotels aufrechnen oder mindern.. Telefon 05247/ 98 78 0 Fax 05247/ 98 78 30 xxxx@xxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxx.xx

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Preise und Leistungen. 3.1 Das Gästehaus 3.1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Xxxx gebuchten Xxxxxx Einheiten nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 3.2. Der Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung Überlassung der Einheiten und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Xxxx oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses der Pension gegenüber Dritten. 3.3 3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 3.4 3.4. Die Preise können vom Gästehaus von der Pension geändert werden, wenn der Xxxx nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten ZimmerEinheiten, der Leistung des Gästehauses Leistungen der Pension, der Anzahl der Gäste oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Gästehaus die Pension dem zustimmt. Ändert sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist die Pension berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden, entsprechend anzupassen. 3.5 3.5. Rechnungen des Gästehauses der Pension sind sofort nach Zugang ohne Abzug, jedoch spätestens bei der Abreise zahlbar. Zugesandte Rechnungen der Pension sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug bar oder per Vorkasse zahlbar. 3.6 Das Gästehaus 3.6. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Pension bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. 3.7. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich in Textform vereinbart werden. Das Gästehaus Die Pension ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Gästehaus in der Pension aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. 3.7 3.8. Der Xxxx kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses der Pension aufrechnen oder mindern. 3.9. Die Kurtaxe ist eine Einnahme der Stadt Wernigerode und dient der Unterhaltung, Erweiterung und Verbesserung touristischer Anlagen. Entstehung, Zahlungspflicht und Höhe der Kurtaxe regelt die jeweils geltende Kurtaxsatzung der Stadt Wernigerode. Die Erhebung der Kurtaxe erfolgt durch die Pension. Die Kurtaxe ist bei Anreise fällig.

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Samples: Beherbergungsvertrag