Common use of Preise und Lieferung Clause in Contracts

Preise und Lieferung. 3.1. Alle Preise sind in der jeweils bei Auftrags/Angebotsbestätigung gültigen Preisliste von NewTec enthalten und verstehen sich ohne MwSt. Sie gelten mangels besonderer Vereinbarung „ex works NewTec XxxX/ Xxxxx Xxxxxxxx Str. 13/C Bozen“ laut Incoterms 2020 und beinhalten somit keinesfalls Kosten für Transport, Versicherung, Verpackung und sonstige Gebühren. 3.2. Sollte der Kunde einen begünstigten Mehrwertsteuersatz beanspruchen wollen, verpflichtet er sich, an NewTec unverzüglich die vom Gesetz vorgeschriebenen Dokumente direkt auszuhändigen oder auf dem Postweg zu übermitteln. 3.3. Für eventuelle Zusatzarbeiten, mit denem NewTec nach gegenständlichen Vertragsabschluss beauftragt wird und für die im Vertrag keine Einheitspreise vorgesehen sind, gelten jene Preise, welche NewTec zum Zeitpunkt der Ausführung verrechnet. 3.4. Die seitens NewTec genannten Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, soweit die Liefertermine nicht ausnahmsweise verbindlich zugesagt wurden. 3.5. Vorbehaltlich spezieller Abmachungen, erfolgt die Lieferung „ex works XxxXxx XxxX / Xxxxx Xxxxxxxx Str. 13/C - Bozen“. Für die Einhaltung der Lieferfristen gilt der Zeitpunkt an dem die Ware seitens NewTec zur Lieferung freigegeben wird, dies erfolgt mittels mündlicher/schriftlicher Mitteilung, oder de facto durch Abtransport der Ware. 3.6. Alle nicht von NewTec wegen Vorsatzes zu vertretenden Einwirkungen auf die Erfüllung des Vertrages, insbesondere höhere Gewalt, Streiks, Importsperren, Transportschwierigkeiten, Halbfertigerzeugnis- und Rohstoffmangel usw., entbinden NewTec von der Einhaltung zugesagter Liefertermine und berechtigen NewTec ggf. zum Rücktritt vom Vertrag. Das gleiche gilt bei Eintreten obgenannter nicht zu vertretenden Einwirkungen bei Zulieferanten von NewTec. 3.7. Mit der Auslieferung „ex works XxxXxx XxxX / Xxxxx Xxxxxxxx Str. 13/C - Bozen“ laut Incoterms 2020, geht jegliche Haftung und Gefahr hinsichtlich der Ware auf den Kunde über, dies gilt auch für den Fall, dass der Transport der Ware auf Wunsch und im Auftrag des Kunden seitens NewTec erfolgt. 3.8. Eventuelle Verspätungen stellen keinen Vertragsbruch seitens NewTec dar und berechtigen den Kunde keinesfalls zur Vertragskündigung, Anrechnung einer Pönale oder sonstiger Schadensersatzforderungen. Bei Verzug der Lieferung oder Leistung, oder tritt eine, sei es dauernde oder vorübergehende Unmöglichkeit der Lieferverpflichtung von NewTec ein, so ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich der Lieferung, mit der NewTec in Verzug geraten ist, oder für die Unmöglichkeit eingetreten ist, erst dann vom gegenständlichen Vertrag zurückzutreten, nachdem erfolglos die seitens NewTec festgesetzte spezielle Nachfrist verstrichen ist. Sonstige Ansprüche des Kunden wegen Lieferterminüberschreitung, sonstiger Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit bestehen nicht, es sein denn, seitens NewTec läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. 3.9. Unsere Kunden haben in Ausnahmefällen die Möglichkeit, eine bestellte und bereits gelieferte Ware entgegen gesetzlicher Handelsbestimmungen innerhalb 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware, an NewTec Design:Audio GmbH zurück zu senden. Es ist eine klare Begründung der Rücksendung erforderlich. Außerdem ist eine Rücksendung nur nach vorheriger Absprache mit einem NewTec Mitarbeiter möglich. Eine Rücknahme erfolgt ausschließlich, wenn diese Ware in der Originalverpackung (im Falle von Lautsprechern ohne bereits erfolgte Entfernung des Membranschutzes) sachgemäß verpackt ist. Die Verkaufsverpackung/en müssen zusätzlich durch einen Umkarton geschützt werden. Ein Lieferschein ist beizulegen. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde. Für die Wiedereinlagerung dieser Ware berechnet die NewTec Design:Audio GmbH Gebühren. Rücksendungen die der Vorgabe nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert. Nach erfolgter Warenkontrolle und Wiedereinlagerung wird dem Kunden eine Gutschrift (abzgl. Gebühren und Transportkosten der Auslieferung zum Kunden) ausgestellt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Lieferung. 3.12.1 Unsere Listen­ und Angebotspreise sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Geltungsdauer schriftlich vereinbart ist. Alle Preise sind verstehen sich in EURO ab Werk ohne Verpackung, Verladung, Fracht und Montage zuzüglich der jeweils bei Auftrags/Angebotsbestätigung gültigen Preisliste geltenden Mehrwertsteuer. Bei einer Direkt­/ Streckenlieferung mit einem Warenbestellwert unter 500 € netto wird ein Mindermengenzuschlag von NewTec enthalten und verstehen sich ohne MwSt20 € zzgl. Sie gelten mangels besonderer Vereinbarung „ex works NewTec XxxX/ Xxxxx Xxxxxxxx Strgesetzlicher Mehrwertsteuer pro Lieferung berechnet. 13/C Bozen“ laut Incoterms 2020 und beinhalten somit keinesfalls Kosten Bei Lieferungen an das Lager des Käufers erfolgt die Lieferung grundsätzlich in vollständigen Verpackungseinheiten gemäß der aktuellen Preisliste. Müssen wir für Transportdie Bearbeitung einer Bestellung eine oder mehrere Verpackungseinheiten anbrechen, Versicherungweil der Käufer lediglich eine anteilige Verpackungseinheit eines oder mehrerer Artikel bestellt hat, Verpackung und sonstige Gebührenwerden dem Käufer für diesen Mehraufwand pro Bestellung pauschal 20 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet. 3.2. Sollte 2.2 Unabhängig davon, ob eine Versendung ab Werk erfolgt und wer die Fracht­ kosten trägt, hat der Kunde einen begünstigten Mehrwertsteuersatz beanspruchen wollenKäufer alle Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung der Ware von dem Zeitpunkt an zu tragen, verpflichtet er sich, an NewTec unverzüglich zu dem ihm die vom Gesetz vorgeschriebenen Dokumente direkt auszuhändigen oder Ware – ohne Verladung auf dem Postweg zu übermittelndas abholende Beförderungsmittel – ab Werk zur Verfügung gestellt wurde. 3.3. Für eventuelle Zusatzarbeiten, mit denem NewTec nach gegenständlichen Vertragsabschluss beauftragt 2.3 Etwa notwendige Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und für die im Vertrag keine Einheitspreise vorgesehen sind, gelten jene Preise, welche NewTec zum Zeitpunkt der Ausführung verrechnetnicht zurückgenommen. 3.4. Die seitens NewTec genannten 2.4 Alle Liefertermine und Fristen sind unverbindlichgelten nur als annähernd, soweit die Liefertermine sofern sie nicht ausnahmsweise schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurdenwerden. Wünscht der Käufer Lieferung zu einem späteren als dem ursprünglich vereinbarten Termin, können wir die Vertragsleistung zum vereinbarten Liefertermin in Rechnung stellen und die Ware auf Kosten des Käufers einlagern. Erfolgt eine Lagerung in unserem Werk, sind wir berechtigt, ein Lagergeld in Höhe von 2,5‰ des Auftragsnettowerts für jeden angefangenen Monat der Lagerung zu verlangen. 3.5. Vorbehaltlich spezieller Abmachungen2.5 Teillieferungen sind zulässig. 2.6 Bestellt der Käufer Xxxx auf Abruf, erfolgt so gilt der Abruf spätestens sechs Monate nach der Bestellung als erfolgt, es sei denn, es ist schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen worden. 2.7 Betriebsstörungen, Kriegszustand, Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder unseren Lieferanten berechtigen uns, die Lieferung „ex works XxxXxx XxxX / Xxxxx Xxxxxxxx Strum die betreffende Zeitdauer hinauszuschieben. 13/C - Bozen“Wir werden dem Käufer solche Hindernisse unverzüglich mitteilen. Für die Einhaltung Erhöhen sich infolge derartiger unvorhergesehener Umstände unsere Kosten, so sind wir zu entsprechenden Preiskorrekturen berechtigt, insbesondere zur Berechnung der Lieferfristen gilt der Zeitpunkt an dem die Ware seitens NewTec zur Lieferung freigegeben wird, dies erfolgt mittels mündlicher/schriftlicher Mitteilung, oder de facto durch Abtransport der WareTagespreise am Versandtag. 3.6. Alle nicht von NewTec wegen Vorsatzes 2.8 Begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigen uns, vom Käufer für unsere Lieferungen Sicherheit oder Vorkasse zu vertretenden Einwirkungen auf die Erfüllung des Vertrages, insbesondere höhere Gewalt, Streiks, Importsperren, Transportschwierigkeiten, Halbfertigerzeugnis- und Rohstoffmangel usw., entbinden NewTec von der Einhaltung zugesagter Liefertermine und berechtigen NewTec ggf. zum Rücktritt verlangen oder vom Vertrag. Das gleiche gilt bei Eintreten obgenannter nicht zu vertretenden Einwirkungen bei Zulieferanten von NewTec. 3.7. Mit der Auslieferung „ex works XxxXxx XxxX / Xxxxx Xxxxxxxx Str. 13/C - Bozen“ laut Incoterms 2020, geht jegliche Haftung und Gefahr hinsichtlich der Ware auf den Kunde über, dies gilt auch für den Fall, dass der Transport der Ware auf Wunsch und im Auftrag des Kunden seitens NewTec erfolgt. 3.8. Eventuelle Verspätungen stellen keinen Vertragsbruch seitens NewTec dar und berechtigen den Kunde keinesfalls zur Vertragskündigung, Anrechnung einer Pönale oder sonstiger Schadensersatzforderungen. Bei Verzug der Lieferung oder Leistung, oder tritt eine, sei es dauernde oder vorübergehende Unmöglichkeit der Lieferverpflichtung von NewTec ein, so ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich der Lieferung, mit der NewTec in Verzug geraten ist, oder für die Unmöglichkeit eingetreten ist, erst dann vom gegenständlichen Vertrag zurückzutreten, nachdem erfolglos die seitens NewTec festgesetzte spezielle Nachfrist verstrichen ist. Sonstige Ansprüche Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Lieferterminüberschreitung, sonstiger Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit bestehen nicht, es sein denn, seitens NewTec läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorKäufers sind in diesen Fällen ausgeschlossen. 3.9. Unsere Kunden haben in Ausnahmefällen die Möglichkeit, eine bestellte und bereits gelieferte Ware entgegen gesetzlicher Handelsbestimmungen innerhalb 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware, an NewTec Design:Audio GmbH zurück zu senden. Es ist eine klare Begründung der Rücksendung erforderlich. Außerdem ist eine Rücksendung nur nach vorheriger Absprache mit einem NewTec Mitarbeiter möglich. Eine Rücknahme erfolgt ausschließlich, wenn diese Ware in der Originalverpackung (im Falle von Lautsprechern ohne bereits erfolgte Entfernung des Membranschutzes) sachgemäß verpackt ist. Die Verkaufsverpackung/en müssen zusätzlich durch einen Umkarton geschützt werden. Ein Lieferschein ist beizulegen. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde. Für die Wiedereinlagerung dieser Ware berechnet die NewTec Design:Audio GmbH Gebühren. Rücksendungen die der Vorgabe nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert. Nach erfolgter Warenkontrolle und Wiedereinlagerung wird dem Kunden eine Gutschrift (abzgl. Gebühren und Transportkosten der Auslieferung zum Kunden) ausgestellt.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise und Lieferung. 3.1. Alle Die in den Angeboten von FGAG aufgeführten Preise sind in der jeweils bei Auftrags/Angebotsbestätigung gültigen Preisliste von NewTec enthalten und verstehen sich ohne MwSt- sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart - in Schweizer Franken (CHF) und enthalten keine Zoll-, Versand- und Versicherungskosten. Sie gelten mangels besonderer Vereinbarung „ex works NewTec XxxX/ Xxxxx Xxxxxxxx StrDiese sind vom Kunden zusätzlich zu bezahlen. 13/C Bozen“ laut Incoterms 2020 und beinhalten somit keinesfalls Kosten für TransportDie Mehrwertsteuer wird auf den Rechnungen separat aufgeführt, Versicherung, Verpackung und sonstige Gebührensofern diese vom Kunden zu bezahlen ist. 3.2. Sollte Basis für die in den Angeboten aufgeführten Preisen bilden die Produktionskosten zum Zeitpunkt der Kunde einen begünstigten Mehrwertsteuersatz beanspruchen wollen, verpflichtet er sich, an NewTec unverzüglich die vom Gesetz vorgeschriebenen Dokumente direkt auszuhändigen oder auf dem Postweg zu übermittelnAngebotserstellung. 3.3. Für eventuelle ZusatzarbeitenFGAG arrangiert den Versand und die Transportversicherung nach eigenem Ermessen; die Kosten dafür gehen jedoch, mit denem NewTec nach gegenständlichen Vertragsabschluss beauftragt wird und für die im Vertrag sofern keine Einheitspreise vorgesehen sindanders lautende schriftliche Vereinbarung abgeschlossen wird, gelten jene Preise, welche NewTec zum Zeitpunkt der Ausführung verrechnetzu Lasten des Kunden. 3.4. Die seitens NewTec genannten Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, soweit die Liefertermine nicht ausnahmsweise verbindlich zugesagt wurdenSämtliche Produkte werden dem Kunden EXW FGAG Lager (jeweils aktuelle Incoterms) ab FGAG-Werk geliefert. 3.5. Vorbehaltlich spezieller AbmachungenIn Fällen unvorhersehbarer und vom Willen beider Vertragsparteien unabhängiger Ereignisse, erfolgt wie höherer Gewalt, die FGAG eine pünktliche Lieferung „ex works XxxXxx XxxX / Xxxxx Xxxxxxxx Strunmöglich machen und vorausgesetzt, dass FGAG für den Verzug nicht verantwortlich ist, sind vereinbarte Liefertermine für FGAG nicht verbindlich. 13/C - Bozen“Sollten solche Ereignisse es einem Zulieferer von FGAG unmöglich machen, FGAG fristgerecht mit Produkten zu versorgen und wenn weder der Zulieferer noch FGAG für den Lieferverzug verantwortlich ist, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend. Für die Einhaltung Falls sich ein solcher entschuldbarer Verzug über mehr als einen Monat erstreckt, hat der Lieferfristen gilt der Zeitpunkt an dem die Ware seitens NewTec zur Lieferung freigegeben wirdKunde das Recht, dies erfolgt mittels mündlicher/schriftlicher Mitteilung, oder de facto durch Abtransport der Wareden Kaufvertrag aufzulösen (Vertragsrücktritt). 3.6. Alle nicht von NewTec wegen Vorsatzes zu vertretenden Einwirkungen auf die Erfüllung des Vertrages, insbesondere höhere Gewalt, Streiks, Importsperren, Transportschwierigkeiten, Halbfertigerzeugnis- und Rohstoffmangel usw., entbinden NewTec von der Einhaltung zugesagter Liefertermine und berechtigen NewTec ggf. zum Rücktritt vom Vertrag. Das gleiche Die Lieferung gilt bei Eintreten obgenannter nicht zu vertretenden Einwirkungen bei Zulieferanten von NewTec. 3.7. Mit der Auslieferung „ex works XxxXxx XxxX / Xxxxx Xxxxxxxx Str. 13/C - Bozen“ laut Incoterms 2020, geht jegliche Haftung und Gefahr hinsichtlich der Ware auf den Kunde über, dies gilt auch für den Fall, dass der Transport der Ware auf Wunsch und im Auftrag des Kunden seitens NewTec als fristgerecht erfolgt. 3.8. Eventuelle Verspätungen stellen keinen Vertragsbruch seitens NewTec dar und berechtigen den Kunde keinesfalls zur Vertragskündigung, Anrechnung einer Pönale oder sonstiger Schadensersatzforderungen. Bei Verzug der Lieferung oder Leistung, oder tritt eine, sei es dauernde oder vorübergehende Unmöglichkeit der Lieferverpflichtung von NewTec ein, so ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich der Lieferung, mit der NewTec in Verzug geraten ist, oder für die Unmöglichkeit eingetreten ist, erst dann vom gegenständlichen Vertrag zurückzutreten, nachdem erfolglos die seitens NewTec festgesetzte spezielle Nachfrist verstrichen ist. Sonstige Ansprüche des Kunden wegen Lieferterminüberschreitung, sonstiger Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit bestehen nicht, es sein denn, seitens NewTec läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. 3.9. Unsere Kunden haben in Ausnahmefällen die Möglichkeit, eine bestellte und bereits gelieferte Ware entgegen gesetzlicher Handelsbestimmungen innerhalb 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware, an NewTec Design:Audio GmbH zurück zu senden. Es ist eine klare Begründung der Rücksendung erforderlich. Außerdem ist eine Rücksendung nur nach vorheriger Absprache mit einem NewTec Mitarbeiter möglich. Eine Rücknahme erfolgt ausschließlich, wenn diese Ware FGAG das Produkt spätestens am vereinbarten Liefertermin an den Kunden versendet hat; unberücksichtigt gegebenenfalls vorzunehmender Installations-, Funktions- oder Leistungsprüfungen, sofern nicht abweichend und in der Originalverpackung (im Falle von Lautsprechern ohne bereits erfolgte Entfernung des Membranschutzes) sachgemäß verpackt ist. Die Verkaufsverpackung/en müssen zusätzlich durch einen Umkarton geschützt werden. Ein Lieferschein ist beizulegen. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde. Für die Wiedereinlagerung dieser Ware berechnet die NewTec Design:Audio GmbH Gebühren. Rücksendungen die der Vorgabe nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert. Nach erfolgter Warenkontrolle schriftlicher Form zwischen FGAG und Wiedereinlagerung wird dem Kunden eine Gutschrift (abzgl. Gebühren und Transportkosten der Auslieferung zum Kunden) ausgestelltvereinbart.

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Samples: General Terms and Conditions

Preise und Lieferung. 3.1a) Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise sind verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart umschließt der Preis alle Nebenkosten. b) Der Lieferant trägt die Transport und Abnahmekosten, sofern nicht ander- weitig vereinbart. Lieferungen erfolgen gem. DDP Bestimmungsort INCOTERM 2020, wobei der Bestimmungsort in der jeweils bei Auftrags/Angebotsbestätigung gültigen Preisliste von NewTec enthalten und verstehen sich ohne MwSt. Sie gelten mangels besonderer Vereinbarung „ex works NewTec XxxX/ Xxxxx Xxxxxxxx Str. 13/C Bozen“ laut Incoterms 2020 und beinhalten somit keinesfalls Kosten für Transport, Versicherung, Verpackung und sonstige GebührenBestellung bestimmt wird. 3.2c) Alle Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Festpreise ohne Gleitklausel in EURO. Sollte Nachträgliche Preisänderungen sind ausgeschlossen. d) Soweit HANSA-FLEX eine bestimmte Beförderungsart vorgeschrieben hat, gehen Mehrkosten wegen einer nicht eingehaltenen Versandvorschrift zu Lasten des Lieferanten. e) Die Waren müssen ordnungsgemäß und handelsüblich verpackt und gekenn- zeichnet sein. Details regeln die nach Ziffer 2 g. in diese Einkaufsbedingungen einbezogenen Handbücher zu den Anforderungen für die Warenanlieferungen an die HANSA-FLEX AG. Auf Verlangen von HANSA-FLEX ist der Kunde einen begünstigten Mehrwertsteuersatz beanspruchen wollenLieferant ver- pflichtet, das Verpackungsmaterial kostenlos wieder entgegenzunehmen bzw. abzuholen oder mitzunehmen. f) Wenn Software speziell für HANSA-FLEX entwickelt worden ist, verpflichtet er sichsich der Lieferant zur Herausgabe der Programmunterlagen, an NewTec unverzüglich die vom Gesetz vorgeschriebenen Dokumente direkt auszuhändigen oder auf dem Postweg zu übermittelninsbesondere des Source-Codes. 3.3g) Unterstützen die Mitarbeiter von HANSA-FLEX die Transportperson bzw. Für eventuelle Zusatzarbeitenden Lieferanten bei der Ver- oder Entladung, ohne dass die Ver- oder Entladung zu den vertraglichen Pflichten von HANSA-FLEX gehört, werden die Mitarbeiter von HANSA-FLEX nur als Hilfsperson der Transportperson bzw. des Lieferanten tätig. Eine Haftung von HANSA-FLEX für Ver- oder Entladeschäden ist dabei – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit – ausgeschlossen. h) Mit der Übergabe der Waren geht das Eigentum auf HANSA-FLEX über. Ein Eigentumsvorbehalt steht dem Lieferanten nicht zu, es sei denn, dies wurde aus- drücklich mit denem NewTec nach gegenständlichen Vertragsabschluss beauftragt wird dem Lieferanten vereinbart. i) Der Lieferant hat Eigentums- und Schutzrechte an den gelieferten Waren unverzüglich an HANSA-FLEX zu übertragen. Bereits mit der Lieferung hat der Lieferant – soweit nicht zwingende gesetzliche Normen entgegenstehen – ein unentgeltliches, ausschließliches Nutzungsrecht, welches den vertragsgemäß vorausgesetzten Gebrauch an dem Liefergegenstand entspricht und ermöglicht, auf HANSA-FLEX zu übertragen. j) Der Lieferant hat uns mit der gelieferten Ware ausführliche Begleitunterlagen in deutscher Sprache, insbesondere Zeichnungen und Unterlagen des Lieferanten, kostenlos, erforderlichenfalls in digitaler oder leicht vervielfältigungsfähiger Form, mitzuliefern. Die Begleitunterlagen müssen die Funktion der gelieferten Ware umfassend beschreiben. Auch ist der Lieferant verpflichtet, Unterlagen die eine sachgerechte Durchführung von Montagen, Bedienung, Überwachung, Reparaturen, Ersatzbeschaffungen und Wartungen des Leistungsgegenstandes ermöglichen und alle Informationen und Unterlagen, die für die im Vertrag keine Einheitspreise vorgesehen Einholung erforder- licher Genehmigungen notwendig sind, gelten jene Preise, welche NewTec zum Zeitpunkt der Ausführung verrechnetHANSA-FLEX rechtzeitig zu überlassen. 3.4. Die seitens NewTec genannten Liefertermine und Fristen k) Bei Lieferung von gefährlichen Gütern sind unverbindlich, soweit HANSA-FLEX die Liefertermine nicht ausnahmsweise verbindlich zugesagt wurdeneinschlägigen Sicherheitsdatenblätter unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. 3.5. Vorbehaltlich spezieller Abmachungen, erfolgt l) Der Lieferant gewährleistet die Lieferung „ex works XxxXxx XxxX / Xxxxx Xxxxxxxx Str. 13/C - Bozen“. Für die Einhaltung der Lieferfristen gilt der Zeitpunkt an dem die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Ersatzpro- dukten für seine Ware seitens NewTec zur Lieferung freigegeben wird, dies erfolgt mittels mündlicher/schriftlicher Mitteilung, oder de facto durch Abtransport der Ware. 3.6. Alle nicht von NewTec wegen Vorsatzes zu vertretenden Einwirkungen auf die Erfüllung des Vertrages, insbesondere höhere Gewalt, Streiks, Importsperren, Transportschwierigkeiten, Halbfertigerzeugnis- und Rohstoffmangel usw., entbinden NewTec von der Einhaltung zugesagter Liefertermine und berechtigen NewTec ggf. zum Rücktritt vom Vertrag. Das gleiche gilt bei Eintreten obgenannter nicht zu vertretenden Einwirkungen bei Zulieferanten von NewTec. 3.7. Mit der Auslieferung „ex works XxxXxx XxxX / Xxxxx Xxxxxxxx Str. 13/C - Bozen“ laut Incoterms 2020, geht jegliche Haftung und Gefahr hinsichtlich der Ware auf den Kunde über, dies gilt auch für den Fall, dass der Transport der Ware auf Wunsch und im Auftrag des Kunden seitens NewTec erfolgt. 3.8. Eventuelle Verspätungen stellen keinen Vertragsbruch seitens NewTec dar und berechtigen den Kunde keinesfalls zur Vertragskündigung, Anrechnung einer Pönale oder sonstiger Schadensersatzforderungen. Bei Verzug der Lieferung oder Leistung, oder tritt eine, sei es dauernde oder vorübergehende Unmöglichkeit der Lieferverpflichtung von NewTec ein, so ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich der Lieferung, mit der NewTec in Verzug geraten ist, oder für die Unmöglichkeit eingetreten ist, erst dann vom gegenständlichen Vertrag zurückzutreten, nachdem erfolglos die seitens NewTec festgesetzte spezielle Nachfrist verstrichen ist. Sonstige Ansprüche des Kunden wegen Lieferterminüberschreitung, sonstiger Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit bestehen nicht, es sein denn, seitens NewTec läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorDauer von mindestens 10 Jahren nach Lieferung. 3.9. Unsere Kunden haben in Ausnahmefällen die Möglichkeit, eine bestellte und bereits gelieferte Ware entgegen gesetzlicher Handelsbestimmungen innerhalb 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware, an NewTec Design:Audio GmbH zurück zu senden. Es ist eine klare Begründung der Rücksendung erforderlich. Außerdem ist eine Rücksendung nur nach vorheriger Absprache mit einem NewTec Mitarbeiter möglich. Eine Rücknahme erfolgt ausschließlich, wenn diese Ware in der Originalverpackung (im Falle von Lautsprechern ohne bereits erfolgte Entfernung des Membranschutzes) sachgemäß verpackt ist. Die Verkaufsverpackung/en müssen zusätzlich durch einen Umkarton geschützt werden. Ein Lieferschein ist beizulegen. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde. Für die Wiedereinlagerung dieser Ware berechnet die NewTec Design:Audio GmbH Gebühren. Rücksendungen die der Vorgabe nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert. Nach erfolgter Warenkontrolle und Wiedereinlagerung wird dem Kunden eine Gutschrift (abzgl. Gebühren und Transportkosten der Auslieferung zum Kunden) ausgestellt.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase